Hallo,
ich sitze gerade an meiner ersten Lohnsteuerbescheinigung (2014) und habe folgende Situation bezüglich der Entfernungspauschale:
2014 wohnte ich zunächst in Hannover und befand mich im 3. Lehrjahr meiner Ausbildung und habe am 26.06 ausgelernt. Zum 27.06 wurde ich allerdings an dem Standort Teltow in Brandenburg übernommen.
Ich habe deshalb den Monat Juli über zwischen Hannover und Teltow gependelt, bin Montags mit dem Zug hin (ca. 280km), die Woche über blieb ich im Hotel (10 min. Fußweg bis zur Arbeitsstätte) und Freitag ging es wieder zurück. Hotelkosten übernahm der Arbeitgeber, die Zugfahrten habe ich bezahlt.
In dem Monat habe ich in Potsdam eine Wohnung gefunden und bin dort zum 01.08 hingezogen und habe anschließend von dort aus den Rest des Jahres die Arbeitsstätte aufgesucht.
Meine Frage ist nun, wie ich dieses "Durcheinander" vernünftig in der Entfernungspauschale der Anlage N eintrage, besonders eben der Pendelmonat Juli.
01.01-26.06 Hannover und 01.08-31.12 Potsdam lässt sich ja gut trennen, da ist es doch richtig, dass ich erst den Eintrag für Hannover fertig mache und anschließend über den "Tätigkeitsstätte hinzufügen" Button dann den Zeitraum von Potsdam hinzufüge?
Sorry, dass mein erster Beitrag hier gleich so eine Frage ist, und hoffentlich habe ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt
Vielen Dank an alle, die sich das durchlesen und mir vllt sogar helfen
Gruß
ich sitze gerade an meiner ersten Lohnsteuerbescheinigung (2014) und habe folgende Situation bezüglich der Entfernungspauschale:
2014 wohnte ich zunächst in Hannover und befand mich im 3. Lehrjahr meiner Ausbildung und habe am 26.06 ausgelernt. Zum 27.06 wurde ich allerdings an dem Standort Teltow in Brandenburg übernommen.
Ich habe deshalb den Monat Juli über zwischen Hannover und Teltow gependelt, bin Montags mit dem Zug hin (ca. 280km), die Woche über blieb ich im Hotel (10 min. Fußweg bis zur Arbeitsstätte) und Freitag ging es wieder zurück. Hotelkosten übernahm der Arbeitgeber, die Zugfahrten habe ich bezahlt.
In dem Monat habe ich in Potsdam eine Wohnung gefunden und bin dort zum 01.08 hingezogen und habe anschließend von dort aus den Rest des Jahres die Arbeitsstätte aufgesucht.
Meine Frage ist nun, wie ich dieses "Durcheinander" vernünftig in der Entfernungspauschale der Anlage N eintrage, besonders eben der Pendelmonat Juli.
01.01-26.06 Hannover und 01.08-31.12 Potsdam lässt sich ja gut trennen, da ist es doch richtig, dass ich erst den Eintrag für Hannover fertig mache und anschließend über den "Tätigkeitsstätte hinzufügen" Button dann den Zeitraum von Potsdam hinzufüge?
Sorry, dass mein erster Beitrag hier gleich so eine Frage ist, und hoffentlich habe ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt
Vielen Dank an alle, die sich das durchlesen und mir vllt sogar helfen
Gruß
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