AW: Lohnsteuerbescheinigung 2014 - Umzug und Pendelmonat
Hallo,
>>>In Hannover hatte ich auch eine Wohnung für den Zeitraum der Ausbildung. Da alles sehr kurzfristig kam, musste ich dort noch bis einschließlich September ebenfalls Miete zahlen.
OK, das wäre dann doch eine doppelte Haushaltsführung.
Aber da du keine Kosten hattest bringt das imho auch nichts (wie gesagt).
Was ist eigentlich mit Umzugskosten, hast du daran gedacht? Mindestens die Pauschale (in deinem Fall 715 Euro bzw. 1.429 Euro) kannst du absetzen, der Umzug war ja zweifelsohne beruflich bedingt.
Weiterführender Link dazu: http://www.steuer-schutzbrief.de/ste...auschalen.html
Stefan
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Lohnsteuerbescheinigung 2014 - Umzug und Pendelmonat
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AW: Lohnsteuerbescheinigung 2014 - Umzug und Pendelmonat
Hi, danke für die Antwort
Zitat von reckoner Beitrag anzeigenHallo,
Für die Zeit dazwischen:
Eine weitere Arbeitsstätte hinzufügen: Hannover <-> Teltow, 1 Arbeitstag pro Woche (weil eine Fahrt).
Und - wenn der Fußweg länger als 1km war - noch eine weitere hinzufügen: Hotel <-> Arbeitsplatz, 4 Arbeitstage pro Woche.
Zitat von reckoner Beitrag anzeigenDoppelte Haushaltsführung kommt wohl nicht in Frage, da ich davon ausgehe, dass du in Hannover noch im Elternhaus gewohnt hast (wenn nicht poste nochmal).
Zitat von reckoner Beitrag anzeigenAußerdem hattest du ja gar keine Kosten, soweit die Hotelkosten nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind (das kommt manchmal vor, bitte überprüfen).
Zitat von reckoner Beitrag anzeigenNein, du sitzt an deiner Einkommensteuererklärung.
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AW: Lohnsteuerbescheinigung 2014 - Umzug und Pendelmonat
Hallo,
>>>01.01-26.06 Hannover und 01.08-31.12 Potsdam lässt sich ja gut trennen, da ist es doch richtig, dass ich erst den Eintrag für Hannover fertig mache und anschließend über den "Tätigkeitsstätte hinzufügen" Button dann den Zeitraum von Potsdam hinzufüge?
Ja, das ist die richtige Vorgehensweise.
Für die Zeit dazwischen:
Eine weitere Arbeitsstätte hinzufügen: Hannover <-> Teltow, 1 Arbeitstag pro Woche (weil eine Fahrt).
Und - wenn der Fußweg länger als 1km war - noch eine weitere hinzufügen: Hotel <-> Arbeitsplatz, 4 Arbeitstage pro Woche.
Doppelte Haushaltsführung kommt wohl nicht in Frage, da ich davon ausgehe, dass du in Hannover noch im Elternhaus gewohnt hast (wenn nicht poste nochmal). Außerdem hattest du ja gar keine Kosten, soweit die Hotelkosten nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind (das kommt manchmal vor, bitte überprüfen).
>>>ich sitze gerade an meiner ersten Lohnsteuerbescheinigung
Nein, du sitzt an deiner Einkommensteuererklärung.
Stefan
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Lohnsteuerbescheinigung 2014 - Umzug und Pendelmonat
Hallo,
ich sitze gerade an meiner ersten Lohnsteuerbescheinigung (2014) und habe folgende Situation bezüglich der Entfernungspauschale:
2014 wohnte ich zunächst in Hannover und befand mich im 3. Lehrjahr meiner Ausbildung und habe am 26.06 ausgelernt. Zum 27.06 wurde ich allerdings an dem Standort Teltow in Brandenburg übernommen.
Ich habe deshalb den Monat Juli über zwischen Hannover und Teltow gependelt, bin Montags mit dem Zug hin (ca. 280km), die Woche über blieb ich im Hotel (10 min. Fußweg bis zur Arbeitsstätte) und Freitag ging es wieder zurück. Hotelkosten übernahm der Arbeitgeber, die Zugfahrten habe ich bezahlt.
In dem Monat habe ich in Potsdam eine Wohnung gefunden und bin dort zum 01.08 hingezogen und habe anschließend von dort aus den Rest des Jahres die Arbeitsstätte aufgesucht.
Meine Frage ist nun, wie ich dieses "Durcheinander" vernünftig in der Entfernungspauschale der Anlage N eintrage, besonders eben der Pendelmonat Juli.
01.01-26.06 Hannover und 01.08-31.12 Potsdam lässt sich ja gut trennen, da ist es doch richtig, dass ich erst den Eintrag für Hannover fertig mache und anschließend über den "Tätigkeitsstätte hinzufügen" Button dann den Zeitraum von Potsdam hinzufüge?
Sorry, dass mein erster Beitrag hier gleich so eine Frage ist, und hoffentlich habe ich mich einigermaßen verständlich ausgedrückt
Vielen Dank an alle, die sich das durchlesen und mir vllt sogar helfen
Gruß
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