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Anlage G 2014: Wann muss man Zeile 24 ausfüllen?

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    Anlage G 2014: Wann muss man Zeile 24 ausfüllen?

    Hallo,

    muss man die Zeile 24 "Summe der positiven Einkünfte aus nichtselbstständige Arbeit" auch dann ausfüllen, wenn man keine Gewerbesteuer zahlen muss?
    Oder wann muss man sie überhaupt ausfüllen???

    Habe PV-Anlage als GbR und nicht Gewerbesteuerpflichtig, jedoch Umsatzsteuerpflichtig, da auf Kleinunternehmer-Regelung verzichtet wurde.

    Danke für die Antwort im voraus.

    Viele Grüße,
    Katze

    #2
    AW: Anlage G 2014: Wann muss man Zeile 24 ausfüllen?

    Hallo KatzeKatKK,

    dazu werden diese Eintragungen benötigt:

    1) 1Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen mit Ausnahme der §§ 34f, 34g und 35a, ermäßigt sich, soweit sie anteilig auf im zu versteuernden Einkommen enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt (Ermäßigungshöchstbetrag), 1.
    bei Einkünften aus gewerblichen Unternehmen im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1

    um das 3,8-fache des jeweils für den dem Veranlagungszeitraum entsprechenden Erhebungszeitraum nach § 14 des Gewerbesteuergesetzes für das Unternehmen festgesetzten Steuermessbetrags (Gewerbesteuer-Messbetrag); Absatz 2 Satz 5 ist entsprechend anzuwenden;
    2.
    bei Einkünften aus Gewerbebetrieb als Mitunternehmer im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder als persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3

    um das 3,8-fache des jeweils für den dem Veranlagungszeitraum entsprechenden Erhebungszeitraum festgesetzten anteiligen Gewerbesteuer-Messbetrags.
    2Der Ermäßigungshöchstbetrag ist wie folgt zu ermitteln:

    Summe der positiven gewerblichen Einkünfte geteilt durch Summe aller positiven Einkünfte mal geminderte tarifliche Steuer

    Fazit -> solange keine Gewerbesteuer anfällt eigentlich auch nicht zwingend erforderlich -> zumindest meckert die Plausiprüfung nicht wenn dort nichts eingetragen ist.

    Tschüß

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