Hallo Elster Community,
ich bin derzeit dabei meine Est-Erkl. für 2014 zu erledigen.
Ich bin seit August 2013 unbefristet bei einem Verleiher angestellt, dieser hat mich an den Entleiher entliehen und dieser wiederum setzt mich bei dessen Projekt-Kunden ein.
In meinem Arbeitsvertrag steht als Arbeitsort lediglich die Stadt, kein Kundenname/Adresse etc.
Zitat des AV:
"Der Mitarbeiter ist verpflichtet, auch bei Kunden (Entleihern) der Gesellschaft als XXX tätig zu werden. Der Mitarbeiter ist damit einverstanden, auch an wechselnden Einsatzorten au-
ßerhalb des regelmäßigen Arbeitsortes tätig zu werden. Der Einsatz erfolgt in Einsatzwechseltätigkeit.
3. Mit Abschluss dieses Vertrages wird der Mitarbeiter für die Gesellschaft tätig. Der Mitarbeiter hat die Interessen der Gesellschaft wahrzunehmen und verpflichtet sich, seine Aufgaben beim jeweiligen Kunden gewissenhaft zu erfüllen.
4. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Mitarbeiter jederzeit von seinem Einsatzort abzuberufen und anderweitig einzusetzen. Solange der Mitarbeiter bei Kunden der Gesellschaft eingesetzt ist, unterliegt er dem Weisungsrecht des Kunden. Wird der Mitarbeiter aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrages bei einem Kunden
tätig, unterliegt er nicht dem Weisungsrecht des Kunden. Vielmehr sind dann die Einzelheiten des Projektes
zwischen der Gesellschaft und dem Kunden in einem Werk- oder Dienstvertrag festzulegen.
5. Der Mitarbeiter ist – soweit er als Leiharbeitnehmer beim Kunden tätig wird - nicht verpflichtet, bei einem
Kunden tätig zu werden, soweit dieser durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist.
6. Regelmäßiger Arbeitsort in Zeiten, in denen der Mitarbeiter nicht an Kunden entliehen ist und nicht bei einem Kunden im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen tätig ist, ist Leipzig.
Daher nehme ich an, dass ich meine Fahrtkosten als Auswärtstätigkeit abrechnen kann. Wie sieht es nun noch bei der Verpflegungspauschale aus? Ich bin jeden Tag 8h +0,5h Pause beim Kunden eingesetzt. Kann die Pauschale, die ich im Jahr 2013 ebenso wie die Auswärtstätigkeit - aus Unwissenheit - nicht dementsprechend abgerechnet habe, nun für das Jahr 2014 geltend machen?
ich bin derzeit dabei meine Est-Erkl. für 2014 zu erledigen.
Ich bin seit August 2013 unbefristet bei einem Verleiher angestellt, dieser hat mich an den Entleiher entliehen und dieser wiederum setzt mich bei dessen Projekt-Kunden ein.
In meinem Arbeitsvertrag steht als Arbeitsort lediglich die Stadt, kein Kundenname/Adresse etc.
Zitat des AV:
"Der Mitarbeiter ist verpflichtet, auch bei Kunden (Entleihern) der Gesellschaft als XXX tätig zu werden. Der Mitarbeiter ist damit einverstanden, auch an wechselnden Einsatzorten au-
ßerhalb des regelmäßigen Arbeitsortes tätig zu werden. Der Einsatz erfolgt in Einsatzwechseltätigkeit.
3. Mit Abschluss dieses Vertrages wird der Mitarbeiter für die Gesellschaft tätig. Der Mitarbeiter hat die Interessen der Gesellschaft wahrzunehmen und verpflichtet sich, seine Aufgaben beim jeweiligen Kunden gewissenhaft zu erfüllen.
4. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Mitarbeiter jederzeit von seinem Einsatzort abzuberufen und anderweitig einzusetzen. Solange der Mitarbeiter bei Kunden der Gesellschaft eingesetzt ist, unterliegt er dem Weisungsrecht des Kunden. Wird der Mitarbeiter aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrages bei einem Kunden
tätig, unterliegt er nicht dem Weisungsrecht des Kunden. Vielmehr sind dann die Einzelheiten des Projektes
zwischen der Gesellschaft und dem Kunden in einem Werk- oder Dienstvertrag festzulegen.
5. Der Mitarbeiter ist – soweit er als Leiharbeitnehmer beim Kunden tätig wird - nicht verpflichtet, bei einem
Kunden tätig zu werden, soweit dieser durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist.
6. Regelmäßiger Arbeitsort in Zeiten, in denen der Mitarbeiter nicht an Kunden entliehen ist und nicht bei einem Kunden im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen tätig ist, ist Leipzig.
Daher nehme ich an, dass ich meine Fahrtkosten als Auswärtstätigkeit abrechnen kann. Wie sieht es nun noch bei der Verpflegungspauschale aus? Ich bin jeden Tag 8h +0,5h Pause beim Kunden eingesetzt. Kann die Pauschale, die ich im Jahr 2013 ebenso wie die Auswärtstätigkeit - aus Unwissenheit - nicht dementsprechend abgerechnet habe, nun für das Jahr 2014 geltend machen?
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