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Fahrtkosten bei Leiharbeit

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    Fahrtkosten bei Leiharbeit

    Hallo Elster Community,

    ich bin derzeit dabei meine Est-Erkl. für 2014 zu erledigen.

    Ich bin seit August 2013 unbefristet bei einem Verleiher angestellt, dieser hat mich an den Entleiher entliehen und dieser wiederum setzt mich bei dessen Projekt-Kunden ein.
    In meinem Arbeitsvertrag steht als Arbeitsort lediglich die Stadt, kein Kundenname/Adresse etc.

    Zitat des AV:
    "Der Mitarbeiter ist verpflichtet, auch bei Kunden (Entleihern) der Gesellschaft als XXX tätig zu werden. Der Mitarbeiter ist damit einverstanden, auch an wechselnden Einsatzorten au-
    ßerhalb des regelmäßigen Arbeitsortes tätig zu werden. Der Einsatz erfolgt in Einsatzwechseltätigkeit.
    3. Mit Abschluss dieses Vertrages wird der Mitarbeiter für die Gesellschaft tätig. Der Mitarbeiter hat die Interessen der Gesellschaft wahrzunehmen und verpflichtet sich, seine Aufgaben beim jeweiligen Kunden gewissenhaft zu erfüllen.
    4. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Mitarbeiter jederzeit von seinem Einsatzort abzuberufen und anderweitig einzusetzen. Solange der Mitarbeiter bei Kunden der Gesellschaft eingesetzt ist, unterliegt er dem Weisungsrecht des Kunden. Wird der Mitarbeiter aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrages bei einem Kunden
    tätig, unterliegt er nicht dem Weisungsrecht des Kunden. Vielmehr sind dann die Einzelheiten des Projektes
    zwischen der Gesellschaft und dem Kunden in einem Werk- oder Dienstvertrag festzulegen.
    5. Der Mitarbeiter ist – soweit er als Leiharbeitnehmer beim Kunden tätig wird - nicht verpflichtet, bei einem
    Kunden tätig zu werden, soweit dieser durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist.
    6. Regelmäßiger Arbeitsort in Zeiten, in denen der Mitarbeiter nicht an Kunden entliehen ist und nicht bei einem Kunden im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen tätig ist, ist Leipzig.


    Daher nehme ich an, dass ich meine Fahrtkosten als Auswärtstätigkeit abrechnen kann. Wie sieht es nun noch bei der Verpflegungspauschale aus? Ich bin jeden Tag 8h +0,5h Pause beim Kunden eingesetzt. Kann die Pauschale, die ich im Jahr 2013 ebenso wie die Auswärtstätigkeit - aus Unwissenheit - nicht dementsprechend abgerechnet habe, nun für das Jahr 2014 geltend machen?

    #2
    AW: Fahrtkosten bei Leiharbeit

    Zitat von chris193 Beitrag anzeigen
    Hallo Elster Community,

    ich bin derzeit dabei meine Est-Erkl. für 2014 zu erledigen.

    Ich bin seit August 2013 unbefristet bei einem Verleiher angestellt, dieser hat mich an den Entleiher entliehen und dieser wiederum setzt mich bei dessen Projekt-Kunden ein.
    In meinem Arbeitsvertrag steht als Arbeitsort lediglich die Stadt, kein Kundenname/Adresse etc.

    Zitat des AV:
    "Der Mitarbeiter ist verpflichtet, auch bei Kunden (Entleihern) der Gesellschaft als XXX tätig zu werden. Der Mitarbeiter ist damit einverstanden, auch an wechselnden Einsatzorten au-
    ßerhalb des regelmäßigen Arbeitsortes tätig zu werden. Der Einsatz erfolgt in Einsatzwechseltätigkeit.
    3. Mit Abschluss dieses Vertrages wird der Mitarbeiter für die Gesellschaft tätig. Der Mitarbeiter hat die Interessen der Gesellschaft wahrzunehmen und verpflichtet sich, seine Aufgaben beim jeweiligen Kunden gewissenhaft zu erfüllen.
    4. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Mitarbeiter jederzeit von seinem Einsatzort abzuberufen und anderweitig einzusetzen. Solange der Mitarbeiter bei Kunden der Gesellschaft eingesetzt ist, unterliegt er dem Weisungsrecht des Kunden. Wird der Mitarbeiter aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrages bei einem Kunden
    tätig, unterliegt er nicht dem Weisungsrecht des Kunden. Vielmehr sind dann die Einzelheiten des Projektes
    zwischen der Gesellschaft und dem Kunden in einem Werk- oder Dienstvertrag festzulegen.
    5. Der Mitarbeiter ist – soweit er als Leiharbeitnehmer beim Kunden tätig wird - nicht verpflichtet, bei einem
    Kunden tätig zu werden, soweit dieser durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist.
    6. Regelmäßiger Arbeitsort in Zeiten, in denen der Mitarbeiter nicht an Kunden entliehen ist und nicht bei einem Kunden im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen tätig ist, ist Leipzig.


    Daher nehme ich an, dass ich meine Fahrtkosten als Auswärtstätigkeit abrechnen kann. Wie sieht es nun noch bei der Verpflegungspauschale aus? Ich bin jeden Tag 8h +0,5h Pause beim Kunden eingesetzt. Kann die Pauschale, die ich im Jahr 2013 ebenso wie die Auswärtstätigkeit - aus Unwissenheit - nicht dementsprechend abgerechnet habe, nun für das Jahr 2014 geltend machen?
    6. Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Fahrtkosten bei Leiharbeit

      D.h. konkret? Stehe da etwas auf dem Schlauch.

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        #4
        AW: Fahrtkosten bei Leiharbeit

        Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind keine Auswärtstätigkeit.
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Fahrtkosten bei Leiharbeit

          Halo,

          Fahrten zum Einsatzort (nicht Arbeitsstätte) sind Reisetätigkeit. Hier greift Verplegungsmehraufwand

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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