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Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

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    #16
    AW: Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

    Hallo,

    >>>Ja, aber es geht doch um 2014 und da waren keine Einnahmen, wenn ich da nichts überlesen habe.

    Nein, bei diesen Kosten (Anwalt) geht es um 2013 (er möchte sie gerne in 2014 angeben weil 2013 schon bestandskräftig ist, aber das geht natürlich nicht).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #17
      AW: Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

      Zitat von CBS Beitrag anzeigen
      Zeile 73: Betriebskosten
      Wenn der Text auf dem Vordruck nicht reicht, spätestens beim Blick in die Eingabehilfe sieht man, dass es hier nicht um Betriebskosten geht.

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        #18
        AW: Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        >>>Im ElsterFormular angegeben habe ich die Betriebs- u. Lohnkosten gem. Hausgeld-Abrechnung. Aber eigentlich bräuchte ich das nicht, da das bei mir ja keine Auswirkung hat. Vielleicht sollte ich die wieder rausnehmen?

        Ja, ich würde es rausnehmen (weil es einfach falsch ist, gemeint sind die Betriebskosten - aber vielleicht missverstehen wir uns auch nur und es sind gem. EStG §35a absetzbare Kosten, welche die Hausverwaltung genau zu diesem Zweck gesondert aufgeschlüsselt hat?). Wie auch immer, was nichts bringt muss man auch nicht eintragen.
        Ja, das ist gem. Hausgeldabrechnung genauso wie die Lohnkosten mit jeweils dem Anteil für meine Wohnung. So hatte es die Steuerberaterin in der Steuererklärung für 2013 auch gemacht.

        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        >>>Beim Eintragen der Beträge im ElsterFormular habe ich zu meine Gunsten gerundet: Ausgaben aufgerundet, Einnahmen abgerundet. Vermutlich kommt daher die Differenz von 67 Cent?

        Jein. Natürlich kann das damit zusammenhängen, aber die gezahlten Steuern sind ja mit Cent angegeben, und daher sollte auch genau dieser Betrag erstattet werden. Ob dann bei den Erträgen gerundet wurde spielt eigentlich keine Rolle.
        Du hast doch in der Berechnung gleich am Anfang eine Tabelle, dort steht doch sicher bei |Festgesetzt werden| nur Nullen. Und in der nächsten Zeile dann die abgeführten Abgeltungsteuern, stimmen die denn nicht mit der Eintragung überein?
        Oh je, ich habe mich beim Vergleichen der Werte vertan: Die 67 Cent sind nur mit den Werten vom Bankkonto, es kommen aber noch etwas Kapitalertragssteuer und Solizuschlag aus der Hausgeldabrechnung dazu. Somit ist der Erstattungsbetrag nur um 26 Cent höher. In der Elster-Berechnung stimmt der Solizuschlag auf den Cent genau. Die Kapitalertragssteuer ist in der Berechnung ohne Cent, sieht aus als ob auf den nächsten vollen Euro aufgerundet wurde, das sind dann die 26 Cent Differenz.
        Im ElsterFormular habe ich beides Kapitalertragssteuer und Solizuschlag jeweils mit Cent-Beträgen eingetragen, ist da ja möglich. Vielleicht rundet die Elster-Berechnung dann bei Kapitalertragssteuer auf, bei Solizuschlag dagegen nicht?

        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        >>>Arbeitnehmerpauschbetrag 1.000 €, höchstens bis zur Höhe des Arbeitslohns abzgl. Versorgungsfreibetrag. Wenn CBS also in dem Jahr gar keinen Arbeitslohn hatte, mindert sich der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 0 €, d.h. schon 1 € Werbungskosten wirken sich dann aus.

        Aber 2013 hatte er offenbar Lohneinkommen (warum bekam er sonst ALG 1, und eine Erstattung größer als die Abgeltungssteuern?).
        Aber gut, ich reime mir manchmal so einiges zusammen, und da es so viele unterschiedliche Situationen gibt kann ich auch mal daneben liegen.
        Ich hatte von Jan-Sept 2013 ALG 1 bekommen, danach nichts mehr. In 2013 hatte ich kein Gehalt, also kein Einkommen. Der Erstattungsbetrag in 2013 war deutlich geringer als als die Summe von Kapitalertragssteuer und Solizuschlag. Wenn ich mich richtig erinnere, hatte die Steuerberaterin das mit dem Bezug von ALG 1 begründet.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Wenn der Text auf dem Vordruck nicht reicht, spätestens beim Blick in die Eingabehilfe sieht man, dass es hier nicht um Betriebskosten geht.
        Genau so hatte es die Steuerberaterin in der Steuererklärung für 2013 auch gemacht.
        Mit Betriebskosten sind gemeint: Gartenpflege, Hauswart/Hausreinigung, Wartungsverträge, Schnee- u. Eisbeseitigung gem. Hausgeldabrechnung, wo jeweils der Anteil für meine Wohnung ausgewiesen ist.

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          #19
          AW: Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

          Was ist dann der Unterschied zwischen

          Zitat von CBS Beitrag anzeigen
          Zeile 73: Betriebskosten
          und

          Zitat von CBS Beitrag anzeigen
          Zeile 75: Lohnkosten
          ?

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            #20
            AW: Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

            Die Betriebskosten habe ich ja in #18 aufgeführt.

            Mit Lohnkosten sind hier hauptsächlich Handwerkerleistungen gemeint für Reparaturen, Instandhaltungen, Modernisierungen an Wohnung, Haus bzw. Wohnanlage. Nur der Arbeitslohn, nicht die Materialkosten.

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              #21
              AW: Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

              Du hattest ja gesagt:

              Zitat von CBS Beitrag anzeigen
              Im ElsterFormular angegeben habe ich die Betriebs- u. Lohnkosten gem. Hausgeld-Abrechnung
              Also hast Du nicht nur Lohnkosten aus der Hausgeldabrechnung eingetragen.

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                #22
                AW: Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

                Doch, nur Lohnkosten aus der Hausgeld-Abrechnung.
                Andere Handwerkerleistungen speziell für meine Wohnung hatte ich in 2014 nicht.

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                  #23
                  AW: Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

                  Hallo,

                  wie ich schon vermutet hatte war es ein Missverständnis.

                  Wir verstehen unter Betriebskosten beispielsweise auch Heizöl oder Strom (praktisch sogar alles, was man bei Vermietung als Werbungskosten absetzen kann), der TE (und seine Verwaltung) aber wohl nur gewöhnliche Dienstleistungen ala Heizung warten, Schornsteinfeger, Gärtner oder Hausflur putzen.
                  Und Lohnkosten sollen dann die nicht gewöhnlichen Kosten sein, etwa die Lohnkosten eines Dachdeckers (nur ein Beispiel).


                  >>>Ich hatte von Jan-Sept 2013 ALG 1 bekommen, danach nichts mehr. In 2013 hatte ich kein Gehalt, also kein Einkommen. Der Erstattungsbetrag in 2013 war deutlich geringer als als die Summe von Kapitalertragssteuer und Solizuschlag. Wenn ich mich richtig erinnere, hatte die Steuerberaterin das mit dem Bezug von ALG 1 begründet.

                  Achso, geringer (ich dachte höher). Ja, dann kann das sein, sogar sehr schnell, die Summe aus ALG und KAP abzüglich der Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen muss nur über dem Grundfreibetrag liegen, schon gibt es nicht mehr die vollen 25% + Soli zurück, sondern nur die Differenz zu dem Steuersatz laut Tabelle.

                  Und jetzt stimmt sogar der Hinweis von Picard777 wieder, ohne Lohneinkommen hätten sich die Werbungskosten (Anwalt) wohl ab dem ersten Euro ausgewirkt, den Pauschbetrag gibt es nämlich maximal in Lohnhöhe (hier Null).
                  Wenn du damals ohne Steuerberater gearbeitet hättest würde ich sagen, dass eine Änderung vielleicht noch möglich wäre. Ein Profi bekommt eine solche - ich nenne es mal - Kulanz aber eher seltener. Ob es sich nun lohnt die Steuerberaterin in Regress zu nehmen musst du selber wissen, es geht jedenfalls maximal um 93 Euro, wahrscheinlich deutlich weniger.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #24
                    AW: Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

                    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                    Und jetzt stimmt sogar der Hinweis von Picard777 wieder, ohne Lohneinkommen hätten sich die Werbungskosten (Anwalt) wohl ab dem ersten Euro ausgewirkt, den Pauschbetrag gibt es nämlich maximal in Lohnhöhe (hier Null).
                    Wenn du damals ohne Steuerberater gearbeitet hättest würde ich sagen, dass eine Änderung vielleicht noch möglich wäre. Ein Profi bekommt eine solche - ich nenne es mal - Kulanz aber eher seltener. Ob es sich nun lohnt die Steuerberaterin in Regress zu nehmen musst du selber wissen, es geht jedenfalls maximal um 93 Euro, wahrscheinlich deutlich weniger.
                    Sorry, aber verstehe ich nicht.
                    Meinst Du mit "Lohneinkommen" auch das ALG 1? Weil Du schreibst ja dann "hätten sich die Werbungskosten (Anwalt) wohl ab dem ersten Euro ausgewirkt". Ich interpretiere "hätten" und "wohl", dass sich die Anwaltsrechnung bei mir doch nicht ausgewirkt hätte, da ich ALG 1 bezogen habe?

                    Dann schreibst Du aber von einer "Änderung" also wohl der Steuererklärung von 2013 - also hätten die Anwaltskosten doch was gebracht? Und wie kommst Du auf 93 €?

                    Auch 93 € sind für mich natürlich Geld, trotzdem würde ich die Steuerberaterin nicht in Regress nehmen. Das würde auch nichts bringen: So wie die ist, würde die einfach sagen, dass ich sie auf diese Anwaltsrechnung nicht explizit hingewiesen habe und sie selbst auch nicht auf alles hinweisen kann. Oder sie würde behaupten, dass ich überhaupt nix von einem Anwalt erzählt habe - dann würde Aussage gegen Aussage stehen, ich kann es ja nicht beweisen, ich war mit ihr allein.

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                      #25
                      AW: Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

                      Hallo,

                      >>>Meinst Du mit "Lohneinkommen" auch das ALG 1?

                      Nein, nur Lohn.

                      Das ist etwas kompliziert. Wenn du Lohn gehabt hättest, dann gäbe es den Werbungskostenpauschbetrag von 1000 Euro und die 350 Euro würden sich nicht auswirken. Bei dir gab es aber keinen Lohn (und damit auch keinen Pauschbetrag), die Kosten hätten direkt zu einem Verlust geführt. Und dieser Verlust hätte wiederum dein steuerpflichtiges Einkommen gemindert.

                      Mit "hätten" war gemeint: Wenn du die Kosten erklärt hättest.
                      Und das "wohl" streue ich immer mal ein, wenn ich mir nicht ganz sicher bin (entweder weil ich es wirklich nicht bin, oder weil ich die Sachlage falsch verstanden haben könnte).


                      >>>Und wie kommst Du auf 93 €?

                      350 Euro mal 26,375% (das ist der Abgeltungsteuersatz incl. Soli). Das ist aber wirklich der Höchstbetrag, bei dir ist es sicher weniger (sonst hättest du beispielsweise gar nichts erstattet bekommen - hast du aber).

                      Und ich stimme dir zu, gerichtlich einklagen können wirst du das kaum. Wie ich schon sagte muss man dem Steuerberater die Infos liefern, für Nichtgenanntes haftet er in der Regel nicht.
                      Leider ist das so, denn eigentlich geht man ja gerade zum Steuerberater, um möglichst nichts zu verschenken, nur weil man es nicht weiß. Andererseits, wie lange soll die Beratung denn dauern, wenn immer alles Mögliche abgefragt werden soll?

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #26
                        AW: Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

                        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                        Bei dir gab es aber keinen Lohn (und damit auch keinen Pauschbetrag), die Kosten hätten direkt zu einem Verlust geführt. Und dieser Verlust hätte wiederum dein steuerpflichtiges Einkommen gemindert.
                        Und wenn ich diese Anwaltsrechnung in 2014 gehabt hätte, wäre das aber ohne Auswirkung gewesen, da ich kein ALG 1 hatte und als Einkünfte nur Kapitalerträge? Weil andere Kosten wie die Krankheitskosten wirken sich ja auch nicht aus. Allerdings sind das keine Werbungskosten, also würden nur die sich auswirken bei Einkünften außer Kapitalerträge? Wenn ich das richtig sehe, kann ich deswegen bei mir für 2014 im ElsterFormular auch gar keine Werbungskosten angeben?

                        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                        >>>Und wie kommst Du auf 93 €?

                        350 Euro mal 26,375% (das ist der Abgeltungsteuersatz incl. Soli).
                        Das verstehe ich nun überhaupt nicht. Wieso wird für Anwaltskosten dieser Prozentsatz genommen, das hat doch nix mit Kapitalerträgen zu tun?
                        Musst Du nicht drauf antworten, ich will nicht nerven bzw. das Ganze überstrapazieren. Du hast mir schon viel geholfen, vielen Dank dafür!

                        Wenn ich die Anlagen für die Steuererklärung 2014 zum Finanzamt schicke, werde ich eine Kopie dieser Anwaltsrechnung aus 2013 beilegen mit einem Anschreiben, dass diese Kosten bei der Steuererklärung 2013 leider vergessen wurden und ob diese nachträglich noch irgendwie berücksichtigt werden können. Mal sehen wie die reagieren ...

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                          #27
                          AW: Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

                          Hallo,

                          >>>Und wenn ich diese Anwaltsrechnung in 2014 gehabt hätte, wäre das aber ohne Auswirkung gewesen, da ich kein ALG 1 hatte und als Einkünfte nur Kapitalerträge?

                          Nein, 2014 wäre es genauso. Kein Lohn, dann führen Werbungskosten zu einem Verlust.
                          Aber nicht falsch verstehen, auch mit Lohn wirken sich Werbungskosten aus, allerdings gibt es eben den Pauschbetrag von 1000 Euro, den jeder bekommt (praktisch sind die ersten 1000 Euro Lohn in jedem Fall steuerfrei, selbst wenn es noch andere Einkünfte gibt).


                          >>>Weil andere Kosten wie die Krankheitskosten wirken sich ja auch nicht aus.

                          Die wirken sich aber nur nicht aus, weil du:
                          1. vermutlich die zumutbare Eigenbelastung nicht überschritten hast
                          2. gar keine Steuern gezahlt hast


                          >>>Allerdings sind das keine Werbungskosten, also würden nur die sich auswirken bei Einkünften außer Kapitalerträge?

                          Nein.
                          Sowohl Werbungskosten als auch außergewöhnliche Belastungen und sogar die Sonderausgaben (das sind beispielsweise Versicherungsbeiträge) wirken letztendlich auf das zu versteuernde Einkommen.


                          >>>Wenn ich das richtig sehe, kann ich deswegen bei mir für 2014 im ElsterFormular auch gar keine Werbungskosten angeben?

                          Doch, kannst du. Aber hattest du welche? (bisher schreibst du glaube ich nichts davon)
                          Außerdem bringt es wohl nichts (siehe meinen letzten Absatz weiter unten).


                          >>>Das verstehe ich nun überhaupt nicht. Wieso wird für Anwaltskosten dieser Prozentsatz genommen, das hat doch nix mit Kapitalerträgen zu tun?

                          Das gilt nur für deinen Fall.
                          Ich versuche es mal zu erklären: Mit den 350 Euro Verlust würdest du deine Kapitalerträge genau um diesen Betrag mindern. Und da deine Bank von diesen 350 Euro eben knapp 93 Euro einbehalten hat, werden maximal diese 93 Euro erstattet.
                          Beispiel mit 1000 bzw. 650 Euro (Sparerpauschbetrag mal außen vor):
                          1000 Euro -> 250 Euro Steuern + 13,75 Euro Soli
                          650 Euro -> 162,50 Euro Steuern + 8,93 Euro Soli

                          Und der Unterschied bei den Abgaben beträgt dann 92,32 Euro - q. e. d.


                          >>>Wenn ich die Anlagen für die Steuererklärung 2014 zum Finanzamt schicke, werde ich eine Kopie dieser Anwaltsrechnung aus 2013 beilegen mit einem Anschreiben, dass diese Kosten bei der Steuererklärung 2013 leider vergessen wurden und ob diese nachträglich noch irgendwie berücksichtigt werden können. Mal sehen wie die reagieren ...

                          Ja, kannst du natürlich tun, vielleicht klappt es sogar.
                          Denkbar wäre auch, dass dein Wunsch es 2014 zu berücksichtigen in einen Änderungsantrag für 2013 umgedeutet wird (AO §173 Abs. 1 Nr. 2 käme in Betracht). Ich würde wohl direkt einen solchen Antrag stellen, und mich dabei etwas Dumm stellen (das wusste ich absolut nicht, die Steuerberaterin hat davon auch nichts gesagt etc.).

                          Und war es nicht so, dass du 2014 nahezu die kompletten Steuern erstattet bekommst (abgesehen von den paar Cent Differenz)? Wie schon mehrmals gesagt, mehr als alles zurück geht nicht, grundsätzlich. Das kann der Sachbearbeiter nicht mal so manipulieren, selbst wenn er dir helfen wollte, die Software lässt das nicht zu.

                          Stefan
                          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                            #28
                            AW: Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

                            Erneut vielen Dank reckoner, für Deine ausführliche Antwort und das Du so viel Geduld mit mir hast.
                            Auch allen anderen Danke ich für die Unterstützung. Sehr nett!

                            Ich habe vorhin meine Steuererklärung 2014 maschinell authentifiziert an das Finanzamt übermittelt und das auf Anhieb alles geklappt. *freu*
                            Morgen werden ich noch die Anlagen zum Finanzamt bringen und dann bin ich gespannt, ob ich den von ElsterFormular errechneten Betrag auch erstattet bekomme.

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                              #29
                              AW: Steuererklärung 2014: Kein Einkommen, nur Erparnisse

                              Habe am Samstag meinen Steuerbescheid vom Finanzamt bekommen - das ging ja recht flott. :-) Die Erstattung ist auf den Cent genau der Betrag den ElsterFormular errechnet hatte. :-)

                              Diese Anwaltsrechnung aus 2013 wurde nicht anerkannt. Die Begründung ist, dass der Steuerbescheid 2013 rechtskräftig ist, eine Änderung hätte in der Widerspruchsfrist von einem Monat erfolgen müssen. Daher kann die Anwaltsrechnung nachträglich nicht mehr berücksichtigt werden.
                              War einen Versuch wert, habe ich halt Pech gehabt. :-(

                              Dann hoffe ich mal, dass ich bis zum nächsten Jahr von ElsterFormular nicht all zu viel verlerne. Da ich dann meine erstellte Steuererklärung von 2014 als Grundlage nehmen kann, sollte es eigentlich etwas einfacher für mich sein.

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