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Steuerbegünstigung Riester-Rente

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    Steuerbegünstigung Riester-Rente

    Hallo,

    meine Frau und ich spielen mit dem Gedanken zu riestern....

    Man liest ja immer davon das man die Riester-Beträge bei der Steuer mit angeben kann (Anlage AV). Wie genau wirkt sich das aus?
    Wir haben das Problem, das bei aktuell jedem Einkommenssteuerbescheid der schöne Satz

    Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur KV (Basisabsicherung) und zur ges. PV ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich.

    Zählen die anrechenbaren Riesterbträge in den gleichen Topf, also würden mir steuerlich überhaupt nix bringen? Oder sind sie ein anderer Topf und kommen immer zur Wirkung? Wirkt sich der effektiv wirkbare Steuervorteil direkt auf die Steuerlast aus, senkt also die veranschlagte zu entrichtende Lohnsteuer?

    #2
    AW: Steuerbegünstigung Riester-Rente

    Zitat von HansM Beitrag anzeigen
    Hallo,

    meine Frau und ich spielen mit dem Gedanken zu riestern....
    Ganz allgemein: Ich rate davon pauschal ab...

    Zitat von HansM Beitrag anzeigen
    Man liest ja immer davon das man die Riester-Beträge bei der Steuer mit angeben kann (Anlage AV). Wie genau wirkt sich das aus?
    Wir haben das Problem, das bei aktuell jedem Einkommenssteuerbescheid der schöne Satz

    Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur KV (Basisabsicherung) und zur ges. PV ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich.

    Zählen die anrechenbaren Riesterbträge in den gleichen Topf, also würden mir steuerlich überhaupt nix bringen? Oder sind sie ein anderer Topf und kommen immer zur Wirkung? Wirkt sich der effektiv wirkbare Steuervorteil direkt auf die Steuerlast aus, senkt also die veranschlagte zu entrichtende Lohnsteuer?
    Nein, die Riesterbeträge zählen nicht im gleichen Topf wie die sonstigen Vorsorgeaufwendungen (z. B. Haftpflicht, Unfall...).

    Je nach persönlichen Voraussetzungen erhält man einen gewissen Betrag Zuschuß / Prämie auf die eingezahlten Beiträge. Der Zuschuß wird steuerlich ähnlich wie das Kindergeld angerechnet. Das heißt, wenn die gezahlten bzw. anrechenbaren Riesterbeträge eine Steuerminderung bewirken würde, die niedriger als die Riesterprämie wäre, dann bewirkt sie keine Steuerminderung. Wenn die Beiträge jedoch zu einer höheren Steuerminderung führen, als sie die Prämie darstellt, dann werden sie als Sonderausgabe abgezogen und die Riesterprämie als bereits erhaltene Steuererstattung angerechnet. Man bekommt also nur noch den übersteigenden Betrag vom Finanzamt. Eben wie bei den Kinderfreibeträgen bzw. beim Kindergeld.

    Dazu kommt noch, daß die Riesterprämien zu den gezahlten Beiträgen dazugerechnet und zusammen mit diesen als Sonderausgabe abgezogen werden.
    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald

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      #3
      AW: Steuerbegünstigung Riester-Rente

      Zitat von Ronald_Fe Beitrag anzeigen
      Ganz allgemein: Ich rate davon pauschal ab...
      Und warum? Meine Frau würde (geringes Einkommen) mit dem Kinderbonus riestern und ich (hohes Einkommen, bereits anderweitig vorgesorgt) nur mit nem Sockelbeitrag um für den Fall der Fälle die staatlichen Boni meiner Frau übernehmen zu können.

      Man müsste das also am besten einmal durchspielen was einem das an Steuerleichterung bringt, oder? Gibt es da kluge Rechner, oder mit Elster "rumspielen"?

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        #4
        AW: Steuerbegünstigung Riester-Rente

        Hier das offizielle Rechenteil der deutschen Rentenversicherung: http://www.ihre-vorsorge.de/rechner-...ter-rente.html
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Steuerbegünstigung Riester-Rente

          Es wird oft nicht bedacht, dass in der Auszahlungsphase eine geförderte Riester-Rente zu 100% voll versteuert wird (nachgelagerte Besteuerung) nach
          § 22 Nr. 5 S.1 EStG

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            #6
            AW: Steuerbegünstigung Riester-Rente

            Zitat von diabolus Beitrag anzeigen
            Es wird oft nicht bedacht, dass in der Auszahlungsphase eine geförderte Riester-Rente zu 100% voll versteuert wird (nachgelagerte Besteuerung) nach
            § 22 Nr. 5 S.1 EStG
            Vollkommen richtig. Das muss aber Jeder für sich abwägen, was als "Gesamtpaket" für ihn stimmig ist:

            In der Auszahlungsphase ist häufig wegen Beendigung der Arbeitsphase die Progression deutlich niedriger, so dass ggf. die volle Versteuerung weniger schmerzhaft ist.

            Zinseszinseffekt: In der Einzahlungsphase ggf. jahrzehntelang Begünstigungen, die erst viele Jahre später zu Steuern führen.

            Letztlich ist das hier aber kein Elsterthema mehr, sondern Verbraucherschutz. Lasst euch beraten oder besorgt Euch zu dem Thema ein Buch z.B. Stiftung Warentest.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Steuerbegünstigung Riester-Rente

              Meine Frau z. B. ist Teilzeit selbständig, hat quasi fast kein Einkommen. Wir zahlen jedes Jahr ein paar Kröten auf ihren Riester-Vertrag. Sie kriegt ihre Zulage und die zwei Kinderzulagen. Fast nichts von ihrem gegenwärtigen Guthaben hat sie selber eingezahlt. Da kann ich gar nichts schlechtes dran finden

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                #8
                AW: Steuerbegünstigung Riester-Rente

                Eben. Und wenn sie dann in 40 Jahren anfangen muss, die Auszahlung bei einem Steuersatz von vielleicht 20 % zu versteuern, ist das nicht unfair.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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