Hallo,
meine Frau und ich spielen mit dem Gedanken zu riestern....
Man liest ja immer davon das man die Riester-Beträge bei der Steuer mit angeben kann (Anlage AV). Wie genau wirkt sich das aus?
Wir haben das Problem, das bei aktuell jedem Einkommenssteuerbescheid der schöne Satz
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur KV (Basisabsicherung) und zur ges. PV ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich.
Zählen die anrechenbaren Riesterbträge in den gleichen Topf, also würden mir steuerlich überhaupt nix bringen? Oder sind sie ein anderer Topf und kommen immer zur Wirkung? Wirkt sich der effektiv wirkbare Steuervorteil direkt auf die Steuerlast aus, senkt also die veranschlagte zu entrichtende Lohnsteuer?
meine Frau und ich spielen mit dem Gedanken zu riestern....
Man liest ja immer davon das man die Riester-Beträge bei der Steuer mit angeben kann (Anlage AV). Wie genau wirkt sich das aus?
Wir haben das Problem, das bei aktuell jedem Einkommenssteuerbescheid der schöne Satz
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur KV (Basisabsicherung) und zur ges. PV ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich.
Zählen die anrechenbaren Riesterbträge in den gleichen Topf, also würden mir steuerlich überhaupt nix bringen? Oder sind sie ein anderer Topf und kommen immer zur Wirkung? Wirkt sich der effektiv wirkbare Steuervorteil direkt auf die Steuerlast aus, senkt also die veranschlagte zu entrichtende Lohnsteuer?
Kommentar