Hallo liebes Elster Forum,
ich bin kurz davor meine erste Umsatzsteuer Voranmeldung abzuschicken und möchte noch mal kurz sicher gehen, dass ich auch alles richtig gemacht habe. Ich muss die UST-Voranmeldung für März und April abgeben.
März ist mein erster Monat weil ich seit Mitte März mein Gewerbe als Fotograf habe.
Ich habe im März noch keine Einnahmen gehabt aber einiges an Ausgaben für Gegenstände für mein Unternehmen (Computer, Kamera etc.) und somit Vorsteuer, die ich zurück kriege.
Demnach müsste ich für den Monat März lediglich Nummer 61 - "Vorsteuerbeiträge aus dem Innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen" ausfüllen. Richtig?
Im April hatte ich Einnahmen, für die ich Umsatzsteuer erhalten habe. Den Gesamtbetrag (netto) meiner Einnahmen (Netto) habe ich bei Nummer 81 - "Steuerpflichtige Umsätze Lieferungen und sonstige Leistungen zum Steuersatz von 19%) eingetragen. Die 19% Umsatzsteuer direkt daneben.
Die zu kriegende Umsatzsteuer meiner Ausgaben habe ich erneut bei Nummer 61 eingetragen. Da ich die Umsatzsteuer meiner Einnahmen ja bereits Erhalten habe bleibt also nur die Differenz der Umsatzsteuer meiner Ausgaben und Einnahmen
Ist das alles so richtig?
Und noch eine letzte wichtige Frage: Muss ich Rechnungen, Kassenbons, Belege und Verträge einscannen und an das Finanzamt senden?
Vielen Dank!
Ein schönes Wochenende an alle und Liebe Grüße
ich bin kurz davor meine erste Umsatzsteuer Voranmeldung abzuschicken und möchte noch mal kurz sicher gehen, dass ich auch alles richtig gemacht habe. Ich muss die UST-Voranmeldung für März und April abgeben.
März ist mein erster Monat weil ich seit Mitte März mein Gewerbe als Fotograf habe.
Ich habe im März noch keine Einnahmen gehabt aber einiges an Ausgaben für Gegenstände für mein Unternehmen (Computer, Kamera etc.) und somit Vorsteuer, die ich zurück kriege.
Demnach müsste ich für den Monat März lediglich Nummer 61 - "Vorsteuerbeiträge aus dem Innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen" ausfüllen. Richtig?
Im April hatte ich Einnahmen, für die ich Umsatzsteuer erhalten habe. Den Gesamtbetrag (netto) meiner Einnahmen (Netto) habe ich bei Nummer 81 - "Steuerpflichtige Umsätze Lieferungen und sonstige Leistungen zum Steuersatz von 19%) eingetragen. Die 19% Umsatzsteuer direkt daneben.
Die zu kriegende Umsatzsteuer meiner Ausgaben habe ich erneut bei Nummer 61 eingetragen. Da ich die Umsatzsteuer meiner Einnahmen ja bereits Erhalten habe bleibt also nur die Differenz der Umsatzsteuer meiner Ausgaben und Einnahmen
Ist das alles so richtig?
Und noch eine letzte wichtige Frage: Muss ich Rechnungen, Kassenbons, Belege und Verträge einscannen und an das Finanzamt senden?
Vielen Dank!
Ein schönes Wochenende an alle und Liebe Grüße
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