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Nun Regelbesteuert

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    #16
    AW: Nun Regelbesteuert

    Zitat von DiploRe Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich bin vom FA lt. Steuerbescheid seit 1.1.2015 von Kleingewerblich auf Regelbesteuert eingestuft worden.
    Danke!
    Hallo DiploRe,

    eigentlich hättest du selbst am 01.01.2015 wissen müssen, dass du in 2015 die Kleinunternehmerregelung nicht mehr anwenden kannst -> die Regelung besagt Umsatz des Vorjahres 17.500 nicht überschreiten und im laufenden Jahr 50.000 nicht überschreiten. Wenn du also zum 31.Dezember 2014 abrechnest 17.900 Euro, weißt du als erster, dass die Kleinunternehmerregelung nicht mehr für dich gilt (denn beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein) und schreibst deine Rechnungen ab Januar 2015 mit Umsatzsteuer, dem Finanzamt machst du das deutlich, wenn du das I. Quartal 2015 mit einer Umsatzsteuervoranmeldung einreichst.
    Ansonsten schließe ich mich nur meinen Vorrednern an-> dringender Gang zum Stb.

    Tschüß

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      #17
      AW: Nun Regelbesteuert

      Zitat von JamesBondoo7 Beitrag anzeigen
      Ich muss Picard nur insoweit korrigieren, als dass es zwei Grenzen gibt. Wenn ich zu Beginn eines Jahres davon ausgehe, die 17.500,- Euro zu überschreiben, bin ich nicht automatisch Regelbesteuerer. Bei der Prognose ist es die Grenze von 50.000,- Euro. 17.500,- Euro und Prognose gibt es nur im jahr der Neugründung (Umsatz aufs jahr hochgerechnet).
      Jep, sorry, Du hast natürlich Recht, danke !
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #18
        AW: Nun Regelbesteuert

        untrscheide: Umsatzsteuer- V O R A N M E L D U N G (für neu-Unternehmer die ersten 2 Jahre monatlich, dann vierteljährlich) und Umsatzsteuer E R K L Ä R U N G, einmal jährlich nach Ende des Geschäftsjahres

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          #19
          AW: Nun Regelbesteuert

          So, nun mein unwissender Senf dazu:
          ich habe einfach mal bei meinem FA angerufen. Dort hat man meinen "Steuerfall" angesehen und mir mitgeteilt, dass ich alle Rechnungen ab Januar 2015 plus 19% USt ausweisen soll und alle Weiteren. Dann soll ich, wie gehabt, Anfang nächsten Jahres meine Steuererklärung incl. USt Erklärung einreichen und gleichzeitig die gesamte USt (die 19%) des Jahres 2015 an das FA überweisen. Ansonsten wird mir ja quartalsweise die ESt abgebucht.

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            #20
            AW: Nun Regelbesteuert

            Zitat von DiploRe Beitrag anzeigen
            So, nun mein unwissender Senf dazu:
            ich habe einfach mal bei meinem FA angerufen. Dort hat man meinen "Steuerfall" angesehen und mir mitgeteilt, dass ich alle Rechnungen ab Januar 2015 plus 19% USt ausweisen soll und alle Weiteren. Dann soll ich, wie gehabt, Anfang nächsten Jahres meine Steuererklärung incl. USt Erklärung einreichen und gleichzeitig die gesamte USt (die 19%) des Jahres 2015 an das FA überweisen. Ansonsten wird mir ja quartalsweise die ESt abgebucht.
            Hallo und sorry,
            die USt hat mit der abgebuchten ESt nichts zu tun!
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #21
              AW: Nun Regelbesteuert

              Nachdem ich mir das ganze hier durchgelesen habe, muss ich sagen : Geh besser zum Steuerberater...
              Für dich wahrscheinlich unterm Strich viel günstiger. .
              Mfg

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