AW: Nun Regelbesteuert
Hallo DiploRe,
eigentlich hättest du selbst am 01.01.2015 wissen müssen, dass du in 2015 die Kleinunternehmerregelung nicht mehr anwenden kannst -> die Regelung besagt Umsatz des Vorjahres 17.500 nicht überschreiten und im laufenden Jahr 50.000 nicht überschreiten. Wenn du also zum 31.Dezember 2014 abrechnest 17.900 Euro, weißt du als erster, dass die Kleinunternehmerregelung nicht mehr für dich gilt (denn beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein) und schreibst deine Rechnungen ab Januar 2015 mit Umsatzsteuer, dem Finanzamt machst du das deutlich, wenn du das I. Quartal 2015 mit einer Umsatzsteuervoranmeldung einreichst.
Ansonsten schließe ich mich nur meinen Vorrednern an-> dringender Gang zum Stb.
Tschüß
Zitat von DiploRe
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eigentlich hättest du selbst am 01.01.2015 wissen müssen, dass du in 2015 die Kleinunternehmerregelung nicht mehr anwenden kannst -> die Regelung besagt Umsatz des Vorjahres 17.500 nicht überschreiten und im laufenden Jahr 50.000 nicht überschreiten. Wenn du also zum 31.Dezember 2014 abrechnest 17.900 Euro, weißt du als erster, dass die Kleinunternehmerregelung nicht mehr für dich gilt (denn beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein) und schreibst deine Rechnungen ab Januar 2015 mit Umsatzsteuer, dem Finanzamt machst du das deutlich, wenn du das I. Quartal 2015 mit einer Umsatzsteuervoranmeldung einreichst.
Ansonsten schließe ich mich nur meinen Vorrednern an-> dringender Gang zum Stb.
Tschüß
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