Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nun Regelbesteuert

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Nun Regelbesteuert

    Hallo,

    ich bin vom FA lt. Steuerbescheid seit 1.1.2015 von Kleingewerblich auf Regelbesteuert eingestuft worden. Es wurden vierteljährliche Steuervorauszahlungen festgesetzt, die mir abgebucht werden. Leider kann ich nicht erkennen, wann bzw. wie oft ich nun eine USt Erklärung einreichen muss? Und noch was: ich erbringe Dienstleistungen für eine Firma, von der ich meine Aufträge erhalte. Bisher (bis letzten Monat) habe ich unter die Rechnungen geschrieben, dass ich gem. § ... keine USt ausweise. Das muss ich jetzt wohl anders machen?! Und wohl sogar rückwirkend zum Jan. 2015. Wie gehe ich dabei vor? Soll ich der Firma, von der ich die Aufträge bekomme einfach korrigierte Rechnungen für die Monate Jan. bis Mai d.J. erstellen, indem ich zu der alten Rechnungssumme 19 % dazu addiere und separat ausweise, oder muss ich die 19 % von dem alten Rechnungsbetrag abziehen und separat ausweisen? Wenn Letzteres zutrifft, bezahle ich dann nicht zu viel Steuern? Nämlich die vierteljährlich festgelegte Vorauszahlung plus die 19%, um die sich meine Einnahmen ja dann verringern?

    Danke!

    #2
    AW: Nun Regelbesteuert

    Hallo,

    Umsatzsteuererklärung? 1x im Jahr

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Nun Regelbesteuert

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      Umsatzsteuererklärung? 1x im Jahr

      Gruß FIGUL
      In einem anderen Steuerforum hieß es: jeden Monat!?

      Kommentar


        #4
        AW: Nun Regelbesteuert

        Der Abgabezeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Die ersten beiden Kalenderjahre der unternehmerischen Tätigkeit sind die Voranmeldungen monatlich abzugeben. Das gilt aber nicht für Kleinunternehmer.

        Wenn Du also schon seit mindestens 2013 unternehmerisch tätig bist dann musst Du jetzt vierteljährlich abgeben.

        Zitat von DiploRe Beitrag anzeigen
        Es wurden vierteljährliche Steuervorauszahlungen festgesetzt, die mir abgebucht werden
        Umsatzsteuer? Oder Einkommensteuer?

        Kommentar


          #5
          AW: Nun Regelbesteuert

          Keine Ahnung! Ich bin seit 2008 Altersrentner und brauchte jahrelang keine Steuererklärung machen. Da ich mich im Oktober 2013 selbstständig gemacht habe musste ich 2014 wieder mal eine Steuererklärung machen. ESt und USt. Da ich 2013 keine Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit hatte, brauchte ich keine Steuern bezahlen. 2014 hatte ich über 17500 € Einnahmen aus meiner selbstständigen Tätigkeit. So wurde ich vom FA bei der diesjährigen Steuerfestsetzung für das Jahr 2014 als Regelbesteuert eingestuft. Es wurde die Jahressteuer für 2014 mitgeteilt, die in 2 Raten im nächsten halben Jahr in 2 Teilbeträgen abgebucht. Außerdem wurde eine vierteljährliche Vorsteuer festgesetzt, die vierteljährlich abgebucht wird. Auf meine 3stellige Nettorente brauche ich wohl keine Steuern zu bezahlen.

          Kommentar


            #6
            AW: Nun Regelbesteuert

            Zitat von DiploRe Beitrag anzeigen
            Keine Ahnung!
            Dann schau gefälligst nach! Wir sind doch nicht zum Rätselraten hier!

            Zitat von DiploRe Beitrag anzeigen
            Außerdem wurde eine vierteljährliche Vorsteuer festgesetzt
            Unsinn!

            Kommentar


              #7
              AW: Nun Regelbesteuert

              Vierteljährliche Umsatzsteuer. Wann ist dann die jeweilige Abgabefrist, da ich den Vormonatsrechnungsbetrag immer so um den 10. des Folgemonats erhalte.

              Kommentar


                #8
                AW: Nun Regelbesteuert

                Zitat von DiploRe Beitrag anzeigen
                Keine Ahnung! Ich bin seit 2008 Altersrentner und brauchte jahrelang keine Steuererklärung machen. Da ich mich im Oktober 2013 selbstständig gemacht habe musste ich 2014 wieder mal eine Steuererklärung machen. ESt und USt. Da ich 2013 keine Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit hatte, brauchte ich keine Steuern bezahlen. 2014 hatte ich über 17500 € Einnahmen aus meiner selbstständigen Tätigkeit. So wurde ich vom FA bei der diesjährigen Steuerfestsetzung für das Jahr 2014 als Regelbesteuert eingestuft. Es wurde die Jahressteuer für 2014 mitgeteilt, die in 2 Raten im nächsten halben Jahr in 2 Teilbeträgen abgebucht. Außerdem wurde eine vierteljährliche Vorsteuer festgesetzt, die vierteljährlich abgebucht wird. Auf meine 3stellige Nettorente brauche ich wohl keine Steuern zu bezahlen.
                Ganz offensichtlich ist das ein Fall für einen Steuerberater und hat mit Elster nicht mehr die Bohne zu tun. Allein schon deswegen, eil - wenn ich das richtig verstanden habe- Du für 2014 vom Finanzamt als Regelversteuerer angesehen wirst, obwohl das nicht zwingend so sein muss. Das würde nur dann richtig sein, wenn Du am 01.01.2014 0 Uhr mit einem Umsatz von mehr als 17.500 € gerechnet hast. Wenn das nicht der Fall war, es sich aber dann überraschend so ergeben hat, dann wäre das erst für 2015 so.

                Ich schalte mich hier mit Ausnahme dieser Bemerkung aus. Da Du leider offensichtlich ein Gewerbe eröffnet hast, aber gar keine Ahnung hast, was dahinter steht, habe ich nicht das Gefühl, dass Du alle relevanten Dinge hier postest und das wird mir abgesehen von der fehlenden Befugnis zur Steuerberatung einfach zu heikel, das kann für Dich nur ins Auge gehen.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Nun Regelbesteuert

                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                  Ganz offensichtlich ist das ein Fall für einen Steuerberater und hat mit Elster nicht mehr die Bohne zu tun. Allein schon deswegen, eil - wenn ich das richtig verstanden habe- Du für 2014 vom Finanzamt als Regelversteuerer angesehen wirst, obwohl das nicht zwingend so sein muss. Das würde nur dann richtig sein, wenn Du am 01.01.2014 0 Uhr mit einem Umsatz von mehr als 17.500 € gerechnet hast. Wenn das nicht der Fall war, es sich aber dann überraschend so ergeben hat, dann wäre das erst für 2015 so.

                  Ich schalte mich hier mit Ausnahme dieser Bemerkung aus. Da Du leider offensichtlich ein Gewerbe eröffnet hast, aber gar keine Ahnung hast, was dahinter steht, habe ich nicht das Gefühl, dass Du alle relevanten Dinge hier postest und das wird mir abgesehen von der fehlenden Befugnis zur Steuerberatung einfach zu heikel, das kann für Dich nur ins Auge gehen.
                  Ja, o.k., macht ja nichts. Steuerberater wollen ja auch leben. Obwohl mir ein stark vereinfachtes Steuersystem viel lieber wäre! schlimm genug, dass man als Rentner in Deutschland überhaupt noch arbeiten muss, um sich mal einen Kinobesuch leisten zu können! Ich glaube, ich habe mich auch vertan mit meiner Aussage, dass ich vom FA für 2014 als Regelbesteuert eingestuft wurde. Es muss 2015 heißen! Entschuldigung!
                  Schönen Abend noch!
                  Ich muss gleich ins Bett gehen, damit ich mit meiner Arthrose morgen früh rechtzeitig aus dem Bett komme....

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Nun Regelbesteuert

                    Zitat von DiploRe Beitrag anzeigen
                    In einem anderen Steuerforum hieß es: jeden Monat!?
                    Halo,

                    in deinem ersten Beitrag schrreibst du :
                    wann bzw. wie oft ich nun eine USt Erklärung einreichen muss?
                    Die Umsatzsteuererklärung erfolgt EINMAL im Jahr.
                    Bei der Voranmeldung ist es etwas anders. (Wurde aber auch schon beantwortet)
                    Also was meinst du eigentlich?

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Nun Regelbesteuert

                      Hallo,

                      mir ist der Unterschied zwischen der Voranmeldung und der USt Erklärung nicht klar. Wenn ich alle viertel Jahre eine Voranmeldung abgeben muss, wozu dann noch einmal eine jährliche USt Erklärung? Ist das übertrieben? Warum genügt nicht weiterhin die jährliche USt Erklärung?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Nun Regelbesteuert

                        Weil der Staat zeitnah seine Moneten haben möchte und nicht erst über ein Jahr später. Deswegen gibt es ja auch den Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern und nicht die Möglichkeit die "Lohnsteuer" erst nach dem Bescheid zahlen zu müssen.

                        Darüber hinaus ist es so, dass Du, wenn Du nach Ablauf des Jahres deinen Abschluss machst, Dir sicher noch das eine oder andere auffällt, was Du nicht in den Voranmeldungen eingebaut hast. Es gibt auch bestimmte Sachverhalte -bei Dir als "Kleiner" vermutlich nicht, aber wo ist die Grenze ?-, bei denen Du erst nach Jahresablauf überhaupt eine vollständig "richtige" Erklärung machen kannst. Z.B. wenn Du Umsätze tätigst, die teilweise den Vorsteuerabzug ausschließen, kannst Du erst nach Jahresende genau sagen, wie hoch der Anteil der Vorsteuern ist, den Du ansetzen darfst.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Nun Regelbesteuert

                          Das ist ja fast doppelte Buchführung! Ja, und zu welchem Datum muss ich jeweils die USt Voranmeldung machen? Und was kommt da rein? Nur meine Einnahmen? Und: bedeutet das demnach, dass es völlig normal ist, wenn ich außer der Steuer, die mir das FA bei der Jahres USt-Erklärung berechnet hat außerdem noch einmal 19 % von meinem Jahresumsatz abgeben muss? Wenn dem so wäre, worauf muss ich dann KV Beitrag leisten?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Nun Regelbesteuert

                            Sorry, aber Du brauchst einen Grundkurs im Steuerrecht, den ich Dir hier nicht geben kann und will. Nur so viel:

                            Die Voranmeldung ist bis zum 10. des Folgemonats abzugeben. In der Regel kommt in Zeile 26 Dein NETTOumsatz rein und in Zeile 56 die DIR in Rechnung gestellte Umsatzsteuer.

                            Die Frage nach der KV stelle doch bitte Deiner Krankenkasse. Ich frage auch nicht meinen Obsthändler nach dem besten Tagesgeldkonto.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Nun Regelbesteuert

                              Also, hier besteht ganz offensichtlich ein grundsätzliches Problem, allein was die Begrifflichkeiten angeht.

                              Wenn man in einem Jahr die Grenze von 17.500,- Euro überschreitet, dann ist man im Folgejahr Regelbesteuerer. Soweit richtig.

                              Ich muss Picard nur insoweit korrigieren, als dass es zwei Grenzen gibt. Wenn ich zu Beginn eines Jahres davon ausgehe, die 17.500,- Euro zu überschreiben, bin ich nicht automatisch Regelbesteuerer. Bei der Prognose ist es die Grenze von 50.000,- Euro. 17.500,- Euro und Prognose gibt es nur im jahr der Neugründung (Umsatz aufs jahr hochgerechnet). Ansonsten kann ich dir aber nur zustimmen: DiploRe, du brauchst nicht die Hilfe eines Anwenderforums für Steuerprogramme, sondern einen Steuerberater. Anders gibts früher oder später ein böses Erwachen.

                              Zur Zahlungsweise bei den USt-Voranmeldungen: Wenn jemand NACH Ablauf von zwei Jahren von der Kleinunternehmerschaft (§ 19 UStG) zur Regelbesteuerung wechselt, dann ist die richtige Zahlungsweise die vierteljährliche. Ich habe kein Vorjahr, an dem ich mich orientieren kann, also zählt der Grundsatz. Und der ist, wie hier schon richtig erwähnt: Vierteljahr.
                              Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X