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Berufliche Reisekosten

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    Berufliche Reisekosten

    Hallo an die Experten,
    ich war im 2014 immer wieder mit dem Firmenwagen auf Dienstreisen,
    habe natürlich für die Tage auch spesen gekriegt.
    Mein Arbeitgeber hat mir die monatlichen Unterlagen für den Finanzamt geschickt,
    das sind insgesamt 9 abrechnungen für 9 Monate in den anderen Monaten war ich nicht auf Dienstreise.

    Meine Frage; Wo trage ich diese Daten ein?
    es waren teilweise 4-5 Tage in ein Monat muss ich die angeben oder gibt es da irgendwelche mindest grenzen?

    #2
    AW: Berufliche Reisekosten

    Hallo,

    klick mal auf Seite 2 Anlage N Zeile 48 - zur ersten Seite Auswärtstätigkeit - an
    Da wird dich geholfen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Berufliche Reisekosten

      ... es waren teilweise 4-5 Tage in ein Monat muss ich die angeben
      Wurden die Spesen (z. B. Verpflegungsmehraufwand) denn in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen? Dann kommst du um die Erklärung nicht herum.
      Sonst macht es nur Sinn, wenn unterm Strich für dich mehr als 0 rauskommt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Berufliche Reisekosten

        Hi, schön Dank für schnelle Antwort,
        @Charlie24;
        Es geht gar nicht darum, was ich rauskriege , ich will es Eigentlich gar nicht nur seit 2013 kriegen wir,
        von unserem Arbeitgeber immer die Kopie der Abrechnung zur Vorlage beim Finanzamt,
        die Hotelübernachtung und Fahrt kriege ich ja sowieso von der Firma,
        außer den kriege ich die üblichen Mehraufwendungen pro Tag (max. 24€) abzüglich Frühstücksanteil.
        d.H. es reicht wenn ich die Komplette summe reinschreibe und die Unterlagen einreiche?

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          #5
          AW: Berufliche Reisekosten

          ... von unserem Arbeitgeber immer die Kopie der Abrechnung zur Vorlage beim Finanzamt,
          Das interessiert allerdings nur dann, wenn der steuerfrei gezahlte Verpflegungsmehraufwand in Ziffer 20 deiner Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist.

          Dann musst du bei mehrtägigen Dienstreisen im Inland die Tage in die Zeilen 53 und 54 der Anlage N eintragen, die Frühstückskürzung als Betrag in Zeile 55 und die Arbeitgebererstattung als Betrag in Zeile 57.

          Würde auf deiner Lohnsteuerbescheinigung in Ziffer 20 nichts stehen, brauchst du überhaupt nichts erklären.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Berufliche Reisekosten

            Vielen Dank für die schnelle Antwort Charlie24,
            also in der Zeile 20 in der Lohnsteuerbescheinigung steht nichts,
            d.H. ich brauche nichts angeben wie oben schon erwähnt es waren
            über ganze Jahr verteilt max. 30 Tage.
            Dann gebe ich da auch nichts an.

            nochmals Danke Danke.
            Sollte ich dann die Wegekosten um diese Tage kürzen,
            da ich an diesen Tagen mit dem Dienstwagen unterwegs war.(Wegstrecke zur Arbeit ca 60km)

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              #7
              AW: Berufliche Reisekosten

              Sollte ich dann die Wegekosten um diese Tage kürzen?
              Eine eher rhetorische Frage. Ehrlich währt am längsten!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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