Es ist schon eine Schande! So bald man mit deutscher Softwareentwicklung zu tun hat wird der Mac arrogant von unseren EDV-Softwarefutzis vernachlässigt / unterschlagen! Warum ist das so in OLD GERMANY?????
ICH WILL ENDLICH EINE SOFTWARE GRATIS FÜR DEN MAC OSX!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
http://www.change.org/p/dr-wolfgang-...-mac-und-linux
IN DEN USA IST ES SELBSTVERSTÄNDLICH; DASS SOFTWARE IMMER AUCH FÜR DEN MAC ENTWICKELT WIRD
WACHT ENDLICH AUF ES GIBR DEN MAC LÄNGER ALS DIE DOSE!!!!!
Zudem wird hier indirekt ein System monopolisiert - das ist verboten...
ICH BIN GESETZLICH VERPFLICHTET MEINE STEUERERKLÄRUNG ONLINE ZU MACHEN WERDE ABER GEZWUNGEN MIT DOS ZU ARBEITEN - DASS GEHT SO NICHT!
Artikel 3: Gleichheitssatz, Gleichberechtigung, Grundrecht aller Bürger auf Belastungsgleichheit bei Beiträgen zur Sozialversicherung (Begründung: Jede moderne Computerplattform soll beim Steuer-Meldeverfahren gleich behandelt bzw. unterstützt werden, damit jeder Bürger die gleichen Voraussetzungen hat).
Artikel 3 i.V.m. Artikel 20 Abs. 1 und Artikel 20 Abs. 3: Grundrecht auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Begründung: Jeder soll die Möglichkeit haben, beim elektronischen Steuer-Meldeverfahren teilnehmen zu können).
Artikel 2: Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Allgemeine Handlungsfreiheit, Freiheit der Person, Recht auf Leben, Recht auf körperliche Unversehrtheit (Begründung: Jeder soll seine Computerplattform frei wählen können).
Artikel 1 I i.V.m. Artikel 20 I: Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums; Alternativ: Grundrecht auf Sicherung eines Existenzminimums oder Grundrecht auf Zusicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Begründung: Um rechtmäßig in der Bundesrepublik leben und existieren zu können, ist die Einhaltung von deutschen Steuer-Gesetzen notwendig (bürgerliche Pflichten), die für jeden durchführbar sein sollten).
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Zudem wird hier indirekt ein System monopolisiert - das ist verboten...
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Artikel 3: Gleichheitssatz, Gleichberechtigung, Grundrecht aller Bürger auf Belastungsgleichheit bei Beiträgen zur Sozialversicherung (Begründung: Jede moderne Computerplattform soll beim Steuer-Meldeverfahren gleich behandelt bzw. unterstützt werden, damit jeder Bürger die gleichen Voraussetzungen hat).
Artikel 3 i.V.m. Artikel 20 Abs. 1 und Artikel 20 Abs. 3: Grundrecht auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Begründung: Jeder soll die Möglichkeit haben, beim elektronischen Steuer-Meldeverfahren teilnehmen zu können).
Artikel 2: Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Allgemeine Handlungsfreiheit, Freiheit der Person, Recht auf Leben, Recht auf körperliche Unversehrtheit (Begründung: Jeder soll seine Computerplattform frei wählen können).
Artikel 1 I i.V.m. Artikel 20 I: Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums; Alternativ: Grundrecht auf Sicherung eines Existenzminimums oder Grundrecht auf Zusicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Begründung: Um rechtmäßig in der Bundesrepublik leben und existieren zu können, ist die Einhaltung von deutschen Steuer-Gesetzen notwendig (bürgerliche Pflichten), die für jeden durchführbar sein sollten).
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