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Woher bekomme ich eine bestätigte Unterhaltserklärung

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    Woher bekomme ich eine bestätigte Unterhaltserklärung

    Hallo,
    bei den Angaben zur unterstützten Person habe ich folgende Frage:
    Wo bekomme ich die von der Heimatbehörde und der unterhaltenden Person bestätigte Unterhaltserklärung über die Bedürftigkeit? Wie soll diese Erklärung aussehen? (Vordruck?)
    Wie hoch ist der Höchstsatz an Unterhalt, wenn von der unterhaltenen Person im ganzen Jahr keine Einkünfte erziehlt wurden, außer Elterngeld vom 30.01.2009-29.12.2009 von insgesamt 10.333,67 Euro.
    Ich wohne mit der Person seit 01.08.2008 zusammen, sind aber nicht verheiratet.

    Wer kann mir dabei helfen?????

    VG Anna

    #2
    AW: Woher bekomme ich eine bestätigte Unterhaltserklärung

    Die von der Heimatbehörde und der unterhaltenen Person bestätigte Unterhaltserklärung ist nur bei Unterhaltsempfängern im Ausland notwendig.
    Das FA erkennt bei zusammenlebenden Paaren in einer eheähnlichen Gemeinschaft einen Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen von 7680 € pro Jahr an. Auf diesen Höchstbetrag werden aber die eigenen Bezüge und Einkünfte der unterhaltenen Person angerechnet.
    Dazu zählt auch das Elterngeld, wobei der Mindestbetrag des Elterngeldes (300€ p.m.)anrechnungsfrei ist.
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Woher bekomme ich eine bestätigte Unterhaltserklärung

      Zitat von Kent Beitrag anzeigen
      Die von der Heimatbehörde und der unterhaltenen Person bestätigte Unterhaltserklärung ist nur bei Unterhaltsempfängern im Ausland notwendig.
      Das FA erkennt bei zusammenlebenden Paaren in einer eheähnlichen Gemeinschaft einen Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen von 7680 € pro Jahr an. Auf diesen Höchstbetrag werden aber die eigenen Bezüge und Einkünfte der unterhaltenen Person angerechnet.
      Dazu zählt auch das Elterngeld, wobei der Mindestbetrag des Elterngeldes (300€ p.m.)anrechnungsfrei ist.


      : DANKESCHÖN : ... für die schnelle Antowrt und Klärung!

      VG Anna

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