Hallo,
bei den Angaben zur unterstützten Person habe ich folgende Frage:
Wo bekomme ich die von der Heimatbehörde und der unterhaltenden Person bestätigte Unterhaltserklärung über die Bedürftigkeit? Wie soll diese Erklärung aussehen? (Vordruck?)
Wie hoch ist der Höchstsatz an Unterhalt, wenn von der unterhaltenen Person im ganzen Jahr keine Einkünfte erziehlt wurden, außer Elterngeld vom 30.01.2009-29.12.2009 von insgesamt 10.333,67 Euro.
Ich wohne mit der Person seit 01.08.2008 zusammen, sind aber nicht verheiratet.
Wer kann mir dabei helfen?????
VG Anna
bei den Angaben zur unterstützten Person habe ich folgende Frage:
Wo bekomme ich die von der Heimatbehörde und der unterhaltenden Person bestätigte Unterhaltserklärung über die Bedürftigkeit? Wie soll diese Erklärung aussehen? (Vordruck?)
Wie hoch ist der Höchstsatz an Unterhalt, wenn von der unterhaltenen Person im ganzen Jahr keine Einkünfte erziehlt wurden, außer Elterngeld vom 30.01.2009-29.12.2009 von insgesamt 10.333,67 Euro.
Ich wohne mit der Person seit 01.08.2008 zusammen, sind aber nicht verheiratet.
Wer kann mir dabei helfen?????
VG Anna
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