AW: Komparsentätigkeit / Übungsleiterfreibetrag
Hallo an alle Fragensteller,
auch hier kann Google weiterhelfen.
Zuerst ist die Übungsleiterpauschale an gewisse Voraussetzungen gebunden (wie schon bereits mehrfach im Thread erwähnt!)
u.a.:
- dass die Tätigkeit nicht im Hauptberuf und
- im Auftrag einer öffentlichen oder öffentlich-rechtlichen Institution (z. B. Städte und Gemeinden, (Hoch-)Schulen, Volkshochschulen, Kammern etc.) oder eines gemeinnützigen Vereins, einer Kirche oder vergleichbaren Einrichtung
ausgeübt wird.
(hier sehr gut erklärt: http://www.akademie.de/wissen/uebung...ale-steuerfrei )
Gibt's ein Lohnsteuerkarte mit Lohnabzug dann sollte (wenn der Arbeitgeber alles richtig gemacht hat) nur der die 2400 Eur/jährlich ÜBERSTEIGENDE Betrag mit der St.Kl. 6 besteuert worden sein.
d.h.
Diese ganz normal als Lohn in der Anlage N eintragen UND die nicht berücksichtigten 2400 Eur in der Zeile 26.,
Wurde KEIN Steuerabzug der übersteigenden Beträge vorgenommen, den Rest in Zeile 20.
(https://www.haufe.de/personal/person...HI1562283.html)
Das bedeutet für dich, dass die 350 Eur entweder der übersteigende Betrag sind (und Steuer berechnet wurde, ca. 43 Eur) oder der AG einen Fehler gemacht hat. Dann brauchst du eine berichtigte Bescheinigung (falls das überhaupt noch möglich ist). Oder du sprichst im Finanzamt bei deinem zuständigen Bearbeiter vor und erläuterst den Sachverhalt, wenn (deiner Meinung nach) fälschlicher Weise Steuern einbehalten wurden... (oder falls dir das alles zu viel ist - beauftrage einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein).
Viel Erfolg
Hallo an alle Fragensteller,
auch hier kann Google weiterhelfen.
Zuerst ist die Übungsleiterpauschale an gewisse Voraussetzungen gebunden (wie schon bereits mehrfach im Thread erwähnt!)
u.a.:
- dass die Tätigkeit nicht im Hauptberuf und
- im Auftrag einer öffentlichen oder öffentlich-rechtlichen Institution (z. B. Städte und Gemeinden, (Hoch-)Schulen, Volkshochschulen, Kammern etc.) oder eines gemeinnützigen Vereins, einer Kirche oder vergleichbaren Einrichtung
ausgeübt wird.
(hier sehr gut erklärt: http://www.akademie.de/wissen/uebung...ale-steuerfrei )
Gibt's ein Lohnsteuerkarte mit Lohnabzug dann sollte (wenn der Arbeitgeber alles richtig gemacht hat) nur der die 2400 Eur/jährlich ÜBERSTEIGENDE Betrag mit der St.Kl. 6 besteuert worden sein.
d.h.
Diese ganz normal als Lohn in der Anlage N eintragen UND die nicht berücksichtigten 2400 Eur in der Zeile 26.,
Wurde KEIN Steuerabzug der übersteigenden Beträge vorgenommen, den Rest in Zeile 20.
(https://www.haufe.de/personal/person...HI1562283.html)
Das bedeutet für dich, dass die 350 Eur entweder der übersteigende Betrag sind (und Steuer berechnet wurde, ca. 43 Eur) oder der AG einen Fehler gemacht hat. Dann brauchst du eine berichtigte Bescheinigung (falls das überhaupt noch möglich ist). Oder du sprichst im Finanzamt bei deinem zuständigen Bearbeiter vor und erläuterst den Sachverhalt, wenn (deiner Meinung nach) fälschlicher Weise Steuern einbehalten wurden... (oder falls dir das alles zu viel ist - beauftrage einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein).
Viel Erfolg
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