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Komparsentätigkeit / Übungsleiterfreibetrag

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    #16
    AW: Komparsentätigkeit / Übungsleiterfreibetrag

    Hallo an alle Fragensteller,

    auch hier kann Google weiterhelfen.
    Zuerst ist die Übungsleiterpauschale an gewisse Voraussetzungen gebunden (wie schon bereits mehrfach im Thread erwähnt!)
    u.a.:

    - dass die Tätigkeit nicht im Hauptberuf und

    - im Auftrag einer öffentlichen oder öffentlich-rechtlichen Institution (z. B. Städte und Gemeinden, (Hoch-)Schulen, Volkshochschulen, Kammern etc.) oder eines gemeinnützigen Vereins, einer Kirche oder vergleichbaren Einrichtung

    ausgeübt wird.

    (hier sehr gut erklärt: http://www.akademie.de/wissen/uebung...ale-steuerfrei )

    Gibt's ein Lohnsteuerkarte mit Lohnabzug dann sollte (wenn der Arbeitgeber alles richtig gemacht hat) nur der die 2400 Eur/jährlich ÜBERSTEIGENDE Betrag mit der St.Kl. 6 besteuert worden sein.

    d.h.

    Diese ganz normal als Lohn in der Anlage N eintragen UND die nicht berücksichtigten 2400 Eur in der Zeile 26.,
    Wurde KEIN Steuerabzug der übersteigenden Beträge vorgenommen, den Rest in Zeile 20.

    (https://www.haufe.de/personal/person...HI1562283.html)

    Das bedeutet für dich, dass die 350 Eur entweder der übersteigende Betrag sind (und Steuer berechnet wurde, ca. 43 Eur) oder der AG einen Fehler gemacht hat. Dann brauchst du eine berichtigte Bescheinigung (falls das überhaupt noch möglich ist). Oder du sprichst im Finanzamt bei deinem zuständigen Bearbeiter vor und erläuterst den Sachverhalt, wenn (deiner Meinung nach) fälschlicher Weise Steuern einbehalten wurden... (oder falls dir das alles zu viel ist - beauftrage einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein).

    Viel Erfolg
    LG MAX v S.

    (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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      #17
      AW: Komparsentätigkeit / Übungsleiterfreibetrag

      Nach meinen Recherchen genießt Komparsarie einen Sonderstatus als künsterlische Tätigkeit und ist somit bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei. Oder liege ich hier falsch?
      Die Fragestellung hat zwar mit ElsterFormular überhaupt nichts zu tun, aber es kommt wie häufig auf den konkreten Einzelfall an.

      Wer nur wie ein Requisit auf die Bühne gestellt wird, wird sich unabhängig davon, ob der Status des Arbeitgebers passt, schwer tun, seine Statistenrolle als künstlerische Tätigkeit zu qualifizieren.

      Weitergehende Informationen sind leicht zu finden:

      http://www.medienvorsorge.de/faq/det...html?tx_ttnews[backPid]=51&cHash=b258638664

      http://www.iww.de/pfb/archiv/bundesf...mparsen-f35000
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        AW: Komparsentätigkeit / Übungsleiterfreibetrag

        Hallo,

        die Seite
        http://www.medienvorsorge.de/faq/det...html?tx_ttnews

        ist auch nicht mehr auf dem neuesten Stand (6Jahre alt).
        Dennoch gutes Bsp.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #19
          AW: Komparsentätigkeit / Übungsleiterfreibetrag

          ... ist auch nicht mehr auf dem neuesten Stand (6Jahre alt).
          Das habe ich schon gesehen, aber es war die einzige Seite, wo anhand des konkreten Beispiels dargestellt wird, wann bei einem Statisten von einer künstlerischen Tätigkeit ausgegangen werden kann.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            AW: Komparsentätigkeit / Übungsleiterfreibetrag

            Zitat von Max_v_S Beitrag anzeigen
            Hallo an alle Fragensteller,

            auch hier kann Google weiterhelfen.
            Zuerst ist die Übungsleiterpauschale an gewisse Voraussetzungen gebunden (wie schon bereits mehrfach im Thread erwähnt!)
            u.a.:

            - dass die Tätigkeit nicht im Hauptberuf und

            - im Auftrag einer öffentlichen oder öffentlich-rechtlichen Institution (z. B. Städte und Gemeinden, (Hoch-)Schulen, Volkshochschulen, Kammern etc.) oder eines gemeinnützigen Vereins, einer Kirche oder vergleichbaren Einrichtung

            ausgeübt wird.

            (hier sehr gut erklärt: http://www.akademie.de/wissen/uebung...ale-steuerfrei )

            Gibt's ein Lohnsteuerkarte mit Lohnabzug dann sollte (wenn der Arbeitgeber alles richtig gemacht hat) nur der die 2400 Eur/jährlich ÜBERSTEIGENDE Betrag mit der St.Kl. 6 besteuert worden sein.

            d.h.

            Diese ganz normal als Lohn in der Anlage N eintragen UND die nicht berücksichtigten 2400 Eur in der Zeile 26.,
            Wurde KEIN Steuerabzug der übersteigenden Beträge vorgenommen, den Rest in Zeile 20.

            (https://www.haufe.de/personal/person...HI1562283.html)

            Das bedeutet für dich, dass die 350 Eur entweder der übersteigende Betrag sind (und Steuer berechnet wurde, ca. 43 Eur) oder der AG einen Fehler gemacht hat. Dann brauchst du eine berichtigte Bescheinigung (falls das überhaupt noch möglich ist). Oder du sprichst im Finanzamt bei deinem zuständigen Bearbeiter vor und erläuterst den Sachverhalt, wenn (deiner Meinung nach) fälschlicher Weise Steuern einbehalten wurden... (oder falls dir das alles zu viel ist - beauftrage einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein).

            Viel Erfolg
            Danke für die Antwort, das hat mir weitergeholfen.

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              #21
              AW: Komparsentätigkeit / Übungsleiterfreibetrag

              Bitte, gern. Freut mich.
              LG MAX v S.

              (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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