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In der Steuererklärung 2014 kommen nur diejenigen Rechnungen die auch im Jahr 2014 gezahlt wurden.
Damit fällt deine Rechnung aus 2013 schonmal weg.
Bei der Rechnung, die du in 2014 gezahlt hast, kommt es darauf an, um was es in der Rechnung überhaupt geht.
Kosten für die private Steuererklärung oder die Anlage KAP z.b sind nicht absetzbar.
Die Kosten für eine Umsatzsteuererklärung aber wären z.b Betriebsausgaben.
Steuerberatungskosten sind Betriebsausgaben, also in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. MWSt. davon gehört in die Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung ("Vorsteuer").
Gruß! aporent
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