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Umsatzsteuererklärung+EÜR 2014

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    Umsatzsteuererklärung+EÜR 2014

    Hallo zusammen. Darf man Steuerberaterkosten von 2013 in Umsatzsteuererklärung+EÜR 2014 eintragen?
    Ich habe 2013 diese Kosten nicht eingetragen. Mfg

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung+EÜR 2014

    Gegenfragen:

    Was und warum haben Steuerberatungskosten etwas in einer Umsatzsteuererklärung zu suchen ?

    Warum soll ich etwas, dass ich z.B. 1978 GEZAHLT habe, in der Erklärung für 2014 eintragen dürfen ?

    Wann hast Du die Rechnung denn bezahlt ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung+EÜR 2014

      1.Wann hast Du die Rechnung denn bezahlt ?

      In Jahr 2013 - 350 Brutto
      2014 - 150 Brutto

      2.
      Was und warum haben Steuerberatungskosten etwas in einer Umsatzsteuererklärung zu suchen ?

      In der Rechnung ist Mwst ausgewiesen .

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        #4
        AW: Umsatzsteuererklärung+EÜR 2014

        In der Steuererklärung 2014 kommen nur diejenigen Rechnungen die auch im Jahr 2014 gezahlt wurden.

        Damit fällt deine Rechnung aus 2013 schonmal weg.

        Bei der Rechnung, die du in 2014 gezahlt hast, kommt es darauf an, um was es in der Rechnung überhaupt geht.

        Kosten für die private Steuererklärung oder die Anlage KAP z.b sind nicht absetzbar.
        Die Kosten für eine Umsatzsteuererklärung aber wären z.b Betriebsausgaben.
        Mfg

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          #5
          AW: Umsatzsteuererklärung+EÜR 2014

          Es geht um die Betriebsausgaben.
          Danke.

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            #6
            AW: Umsatzsteuererklärung+EÜR 2014

            Steuerberatungskosten sind Betriebsausgaben, also in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. MWSt. davon gehört in die Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung ("Vorsteuer").
            Gruß! aporent

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