Zu meiner großen Verwunderung habe ich nach fristgemäßer Einreichung meiner UVA für 5/15 und einer anschließend nachgereichten Berichtigung (am 11.6.15) eine schriftliche Verwarnung aus dem Datenzentrum München erhalten.
Die dortige Datenverarbeitung hatte also meine reguläre (Haupt-)Anmeldung v. 10.6.15 nach Einreichung meiner berichtigten Anmeldung am 11.6.15 einfach ignoriert und mich als "Verspäter" abgemahnt.
Das ist doch ein "astreiner" Programmierfehler, oder?
Der, wie immer, freundliche Kommentar meines hiesigen FA (in Niedersachsen):
jo, das wissen wir, dass wenn die erste Anmeldung noch nicht verarbeitet ist (dauert min. 3 Tage) und unmittelbar eine berichtigte Anmeldung nachgeschoben wird, es zu Ungemach kommt. "Sollte Ihnen das noch einmal passieren, dann rufen Sie hier an und wir löschen die Abmahnung bzw. den Säumniszuschlag auf dem kurzen Dienstweg."
Auf meine Erwiderung, warum denn an dieser Stelle nicht umprogrammiert wird, wurde mir dazu der lange Dienstweg erläutert, welcher dann aber sowieso nicht funktioniere. Aber ich könnte ja über das niedersächsische Fianzministerium eine "Petition" einreichen, weil diese Art der Finanzverwaltung ja Ländersache sei. Auch eine Eingabe bei der OFD-Hannover sei vielleicht sinnvoll.
Heeeehh (?)
STAUN, hier wird man ja mächtig auf dem Amtsschimmel HOPS genommen, hab ich den Eindruck.
Die gesamte Finanzverwaltung weiß um diesen Lapsus und der Steuerbürger soll dafür sorgen, dass die Elster-Programmierer in Bavaria tätig werden?
Zu ernst für einen Schenkelklopfer, aber doch einen recht unterhaltsamen Kopfschüttler wert...
Weiß jemand zufällig, ob an einer Fehlerbeseitigung ggf. bereits gearbeitet wird, oder an welche (sinnvolle) Adresse solche Fehler gemeldet werden sollten?
Gruß,
interelster
Die dortige Datenverarbeitung hatte also meine reguläre (Haupt-)Anmeldung v. 10.6.15 nach Einreichung meiner berichtigten Anmeldung am 11.6.15 einfach ignoriert und mich als "Verspäter" abgemahnt.
Das ist doch ein "astreiner" Programmierfehler, oder?
Der, wie immer, freundliche Kommentar meines hiesigen FA (in Niedersachsen):
jo, das wissen wir, dass wenn die erste Anmeldung noch nicht verarbeitet ist (dauert min. 3 Tage) und unmittelbar eine berichtigte Anmeldung nachgeschoben wird, es zu Ungemach kommt. "Sollte Ihnen das noch einmal passieren, dann rufen Sie hier an und wir löschen die Abmahnung bzw. den Säumniszuschlag auf dem kurzen Dienstweg."
Auf meine Erwiderung, warum denn an dieser Stelle nicht umprogrammiert wird, wurde mir dazu der lange Dienstweg erläutert, welcher dann aber sowieso nicht funktioniere. Aber ich könnte ja über das niedersächsische Fianzministerium eine "Petition" einreichen, weil diese Art der Finanzverwaltung ja Ländersache sei. Auch eine Eingabe bei der OFD-Hannover sei vielleicht sinnvoll.
Heeeehh (?)
STAUN, hier wird man ja mächtig auf dem Amtsschimmel HOPS genommen, hab ich den Eindruck.
Die gesamte Finanzverwaltung weiß um diesen Lapsus und der Steuerbürger soll dafür sorgen, dass die Elster-Programmierer in Bavaria tätig werden?
Zu ernst für einen Schenkelklopfer, aber doch einen recht unterhaltsamen Kopfschüttler wert...
Weiß jemand zufällig, ob an einer Fehlerbeseitigung ggf. bereits gearbeitet wird, oder an welche (sinnvolle) Adresse solche Fehler gemeldet werden sollten?
Gruß,
interelster
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