Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

UVA: Abmahnung bei Einreichung einer Berichtigung: Programmierfehler!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: UVA: Abmahnung bei Einreichung einer Berichtigung: Programmierfehler!

    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Hallo,

    >>>... und ist im Erlebensfall schlicht ein teurer BUG mit einem Haufen Nebenwirkungen.

    Was da jetzt teuer sein soll kann ich nicht nachvollziehen, sämtliche Säumniszuschläge sind unbegründet und doch leicht aus der Welt zu schaffen. Und ein kurzfristiger Liquiditätsverlust ist auch nur eine Kleinigkeit (relativ zum Betrag), ein Anruf beim Finanzamt und die Kohle ist wieder da.

    Und wenn es wirklich sowas ist wie ein zehnfacher Betrag dann ist das halt Pech für den der den Fehler gemacht hat, vergleichbar mit einer falschen Überweisung (bis man die zurück hat kann es auch ein paar Tage dauern).

    >>>... bevor er wirklich dauerhaft resistent zum Klassiker wird.

    Ich glaube nicht, dass es ein Klassiker wird (da gibt es einige andere Sachen), wie schon oben gesagt kommt das doch alles eher selten vor.

    Stefan
    Hallo,
    Was ich mit teuer meine, habe ich in einem vorlaufenden Beitrag angedeutet. Bei niedrig geschätzten 2 Millionen monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, kommt dann dieser Fehler vielleicht mit 1.000 mal relativ selten vor (also 0,05%). Trotzdem sind das x12 eben schon satte 12.000 Fehlläufer im Jahr. Setzt man die Einreichungs- u. Fehlerquote realistisch höher an, dann erreicht die Sache schon bedenkliche Züge. Genau das ist langfristig teuer für die Finanzverwaltung und die Unternehmer. Wenn das Porto für die Mahnschreiben und die Kosten für die Buchereien und die Hin-und Her-Überweisungen vielleicht noch niemanden vom Hocker hauen, aber das ganze kostet ja auch alle Beteiligten eine Menge Zeit und die will bezahlt sein.
    In Fachkreisen nennt man so etwas in der Summe dann aber schon einen
    -Volkswirtschaftlichen Schaden-.

    Gruß, interelster

    Kommentar


      #17
      AW: UVA: Abmahnung bei Einreichung einer Berichtigung: Programmierfehler!

      Nu lasst die Kirche mal im Dorf...

      - meines Wissens werden elektronisch übermittelte USTVAs chronologisch nach ihrem Eingang verarbeitet
      - berichtigte USTVAs müssen mit einer entsprechenden Kennzahl als Berichtigung kenntlich gemacht werden
      - Berichtigungen werden maschinell nicht verarbeitet und zur personellen Bearbeitung ausgesteuert wenn noch keine erstmalige USTVA im Konto ist

      Fazit: es handelt sich nicht um ein systeminternes Problem / BUG sondern um menschliches Versagen. Entweder war die Berichtigung nicht als solche gekennzeichnet und wurde automatisch als erstmalige USTVA verarbeitet oder aber bei der Bearbeitung im FA wurde schlicht ignoriert, dass es sich um eine Berichtigung handelt und nicht weiter nach der erstmaligen USTVA geforscht.
      Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 16.07.2015, 11:36.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #18
        AW: UVA: Abmahnung bei Einreichung einer Berichtigung: Programmierfehler!

        -----Nu lasst die Kirche mal im Dorf...

        Also meine Dorfkirche hier hat sich nicht vom Fleck gerührt....

        ------ meines Wissens werden elektronisch übermittelte USTVAs chronologisch nach ihrem Eingang verarbeitet

        Wurden meine ja auch, wie hinreichend dargelegt mit den Abmahnfolgen wg. Fristversäumnis.

        ----- berichtigte USTVAs müssen mit einer entsprechenden Kennzahl als Berichtigung kenntlich gemacht werden

        Das mit der -1- im Kästchen wirds gewesen sein, hab ich doch da ne -2- eingegtragen, ich Schussel.

        ------ Berichtigungen werden maschinell nicht verarbeitet und zur personellen Bearbeitung ausgesteuert wenn noch keine erstmalige USTVA im Konto ist
        Fazit: es handelt sich nicht um ein systeminternes Problem / BUG sondern um menschliches Versagen. Entweder war die Berichtigung nicht als solche gekennzeichnet und wurde automatisch als erstmalige USTVA verarbeitet oder aber bei der Bearbeitung im FA wurde schlicht ignoriert, dass es sich um eine Berichtigung handelt und nicht weiter nach der erstmaligen USTVA geforscht.

        Na, wenn es dabei Ihrer Meinung nach in einem FA eines Forscherdranges in solchen Sachen bedarf, bin ich ja tatsächlich völlig auf dem Holzweg. Dann haben mich ja auch gleich zwei UVA-Sachbearbeiter meines FA falsch informiert, um das menschliche Versagen zu kaschieren (?).
        Machen wir die Sache einfach und beenden sie: ich und/oder das hiesige FA sind Schuld und die Angelegenheit ist ein nicht systembedingter, unbedeutender u. folgenloser Einzelfall.

        Kommentar


          #19
          AW: UVA: Abmahnung bei Einreichung einer Berichtigung: Programmierfehler!

          Wie dem auch sei :
          Da hier im Forum kein Verantwortlicher mitliest, ist es eh für die Katz darüber zu diskutieren.
          Mfg

          Kommentar

          Lädt...
          X