Hallo,
eine Frage in die Runde. Die Situation, ich lebe mit meiner Freundin und ihrem Kind in einer "Bedarfsgemeinschaft", seit sie bei mir wohnt bekommt sie keinerlei Sozialleistungen mehr und muss auch ihren Krankenkassenbeitrag selber zahlen. Sonst hat sie keinerlei weitere Einkünfte. Ich arbeite selber ganz normal.
Ausgehend davon habe ich die Anlage "Unterhalt " vollständig ausgefüllt und auch die Belege beigefügt. Den Betrag von 8.354 Euro ausgeschöpft.
Das Finanzamt antwortet nun "Die Unterhaltsleistungen an die Lebensgefährtin sind Kosten der Lebensführung § 12 Nr. 1 EStG und können somit nicht anerkannt werden" .. was habe ich falsch gemacht oder erfüllt die Situation nicht die Bedingung für Unterhalt.
danke und schönen Abend
eine Frage in die Runde. Die Situation, ich lebe mit meiner Freundin und ihrem Kind in einer "Bedarfsgemeinschaft", seit sie bei mir wohnt bekommt sie keinerlei Sozialleistungen mehr und muss auch ihren Krankenkassenbeitrag selber zahlen. Sonst hat sie keinerlei weitere Einkünfte. Ich arbeite selber ganz normal.
Ausgehend davon habe ich die Anlage "Unterhalt " vollständig ausgefüllt und auch die Belege beigefügt. Den Betrag von 8.354 Euro ausgeschöpft.
Das Finanzamt antwortet nun "Die Unterhaltsleistungen an die Lebensgefährtin sind Kosten der Lebensführung § 12 Nr. 1 EStG und können somit nicht anerkannt werden" .. was habe ich falsch gemacht oder erfüllt die Situation nicht die Bedingung für Unterhalt.
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