Hallo liebe Nutzer,
in der Lohnsteuerbescheinigung meines Mannes steht ein Betrag von 144 € bei Punkt 20.
Das ist das erste Mal, das sowas in der Bescheinigung steht.
Diesen Betrag kann man ja nicht im Elsterformular in der Lohnsteuerbescheinigung eingeben, es wird auf Anlage N Zeile 51 oder 56 verwiesen.
Braucht man den Betrag dann nur in Anlage N unter Nr. 420 eintragen?
Oder muß man die einzelnen Spesenabrechnungen aufführen? Würde eine Bescheinigung des Arbeitgebers reichen, oder Kopien der Abrechnungen?
So ganz verstehe ich den Sinn nicht, man bekommt doch vom Arbeitgeber nicht den Betrag erstattet, wenn die entsprechenden Kosten nicht dagewesen wären.
Oder kann man das ganze unberücksichtigt lassen?
Vielleicht kann mir diesbezüglich jemand weiterhelfen. Es handelt sich hier um die Einsteuererklärung für 2012.
Gruß
Biene16
in der Lohnsteuerbescheinigung meines Mannes steht ein Betrag von 144 € bei Punkt 20.
Das ist das erste Mal, das sowas in der Bescheinigung steht.
Diesen Betrag kann man ja nicht im Elsterformular in der Lohnsteuerbescheinigung eingeben, es wird auf Anlage N Zeile 51 oder 56 verwiesen.
Braucht man den Betrag dann nur in Anlage N unter Nr. 420 eintragen?
Oder muß man die einzelnen Spesenabrechnungen aufführen? Würde eine Bescheinigung des Arbeitgebers reichen, oder Kopien der Abrechnungen?
So ganz verstehe ich den Sinn nicht, man bekommt doch vom Arbeitgeber nicht den Betrag erstattet, wenn die entsprechenden Kosten nicht dagewesen wären.
Oder kann man das ganze unberücksichtigt lassen?
Vielleicht kann mir diesbezüglich jemand weiterhelfen. Es handelt sich hier um die Einsteuererklärung für 2012.
Gruß
Biene16
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