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Lohnsteuerbescheinigung Punkt 20 - Steuerfr. Verpflegungszuschüsse b. Auswärtstätigk.

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    Lohnsteuerbescheinigung Punkt 20 - Steuerfr. Verpflegungszuschüsse b. Auswärtstätigk.

    Hallo liebe Nutzer,

    in der Lohnsteuerbescheinigung meines Mannes steht ein Betrag von 144 € bei Punkt 20.
    Das ist das erste Mal, das sowas in der Bescheinigung steht.
    Diesen Betrag kann man ja nicht im Elsterformular in der Lohnsteuerbescheinigung eingeben, es wird auf Anlage N Zeile 51 oder 56 verwiesen.
    Braucht man den Betrag dann nur in Anlage N unter Nr. 420 eintragen?

    Oder muß man die einzelnen Spesenabrechnungen aufführen? Würde eine Bescheinigung des Arbeitgebers reichen, oder Kopien der Abrechnungen?
    So ganz verstehe ich den Sinn nicht, man bekommt doch vom Arbeitgeber nicht den Betrag erstattet, wenn die entsprechenden Kosten nicht dagewesen wären.

    Oder kann man das ganze unberücksichtigt lassen?

    Vielleicht kann mir diesbezüglich jemand weiterhelfen. Es handelt sich hier um die Einsteuererklärung für 2012.

    Gruß
    Biene16

    #2
    AW: Lohnsteuerbescheinigung Punkt 20 - Steuerfr. Verpflegungszuschüsse b. Auswärtstät

    Ja, leider ist die Foren-Suchfunktion etwas unkomfortabel. Der Begriff Verpflegungszuschüsse kann nicht gesucht werden. verpflegungszu* funktioniert aber

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      #3
      AW: Lohnsteuerbescheinigung Punkt 20 - Steuerfr. Verpflegungszuschüsse b. Auswärtstät

      Unberücksichtigt lassen sollte man das nicht, da man sonst die steuerfreien Spesen nachversteuern muss.

      Je nachdem, ob es sich um Auswärtstätigkeiten mit über 8 bzw. 14 oder 24 Stunden gehandelt hat, gibt man die Zahl der Tage in den Zeilen 52,53 oder 54 auf der Seite Auswärtstätigkeit an und die gesamte Erstattung in Zeile 56 der Anlage N(Kennzahl 490) an.

      Im Formular für 2012 kann man jede Dienstreise einzeln erfassen. Belege muss man nur einreichen, wenn das Finanzamt diese haben will.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Lohnsteuerbescheinigung Punkt 20 - Steuerfr. Verpflegungszuschüsse b. Auswärtstät

        Hallo,

        >>>Oder kann man das ganze unberücksichtigt lassen?

        Nein, dann wäre dieser Betrag normaler Lohn.
        Du musst einfach die Kosten eintragen und dann auch die Erstattung vom Arbeitgeber - im Idealfall hebt sich das dann auf.


        >>>So ganz verstehe ich den Sinn nicht, man bekommt doch vom Arbeitgeber nicht den Betrag erstattet, wenn die entsprechenden Kosten nicht dagewesen wären.

        Naja, mancher Arbeitgeber denkt sich vielleicht, man könnte etwa das Weihnachtsgeld unter diesem Punkt ausweisen etc.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Lohnsteuerbescheinigung Punkt 20 - Steuerfr. Verpflegungszuschüsse b. Auswärtstät

          zunächst einmal natürlich vielen Dank an alle für die Antworten.

          Wenn man auf der Seite Auswärtstätigkeit also die Zahl der Tage angibt, mit 8, 14 oder 24 Stunden abwesend, wird vorher gefragt
          " der ununterbrochene Einsatz betrug jeweils weniger als 3 Monate"
          "mehr als 3 Monate"
          und noch einmal "mehr als 3 Monate".
          Was ist damit gemeint, es waren doch nur einige wenige , tageweise Auswärtstätigkeiten Inland. ??? Zeilen 52, 53,54. Was soll dort angekreuzt werden?

          Habe mal spasshalber die 144 € nur in Zeile 56 Kennzahl 490 eingetragen. Es kommt keine Fehlermeldung und in der Berechnung im Elsterprogramm kommt das gleiche Ergebnis raus wie ohne Eingabe dort. ???

          VG
          Biene16

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            #6
            AW: Lohnsteuerbescheinigung Punkt 20 - Steuerfr. Verpflegungszuschüsse b. Auswärtstät

            Zitat von Biene16 Beitrag anzeigen
            Was ist damit gemeint, es waren doch nur einige wenige , tageweise Auswärtstätigkeiten Inland
            Dann sind das jeweils weniger als 3 Monate.

            Zitat von Biene16 Beitrag anzeigen
            Zeilen 52, 53,54. Was soll dort angekreuzt werden?
            Dort ist jeweils die Zahl der Tage einzutragen.

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              #7
              AW: Lohnsteuerbescheinigung Punkt 20 - Steuerfr. Verpflegungszuschüsse b. Auswärtstät

              Hallo,

              warum so umständlich? Nimm' doch die Kurzform (direkt über Zeile 50 in der Anlage N), in die Beschreibung dann kurz was es war und wie lange/wie oft, dann dahinter den Betrag (siehe Eingabehilfe) und in Zeile 56 die Erstattung vom Arbeitgeber.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Lohnsteuerbescheinigung Punkt 20 - Steuerfr. Verpflegungszuschüsse b. Auswärtstät

                Danke an alle.
                Kurzform ist einfacher, ja klar.

                Nun würde mich noch interessieren (zum Abschluss) warum beim Test, nur die 144 € einfach in Zeile 56, Kennzahl 490, einzutragen, keine Veränderung beim Erstattungsbetrag in der Berechnung auslöst.
                Da habe ich sicher was falsch gemacht oder falsch verstanden, oder?

                Danke im voraus und liebe Grüße
                Biene16

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                  #9
                  AW: Lohnsteuerbescheinigung Punkt 20 - Steuerfr. Verpflegungszuschüsse b. Auswärtstät

                  Hallo,

                  >>>warum beim Test, nur die 144 € einfach in Zeile 56, Kennzahl 490, einzutragen, keine Veränderung beim Erstattungsbetrag in der Berechnung auslöst.

                  Kann es vielleicht sein, dass die Werbungskosten insgesamt noch unter 1000 Euro liegen? Denn dann wirkt sich nichts aus, die höhere Pauschale greift.
                  Es waren dann beispielsweise in einem Fall 144 Euro und im anderen Fall Null Euro Werbungskosten (weil mit der Erstattung verrechnet). Und wenn sich die 144 Euro nicht auswirken, dann gibt es halt auch keinen Unterschied zu den Null Euro.

                  Bei der Angabe der Erstattung hast du aber übrigens kein Wahlrecht, du musst es angeben (bzw. steht es ja schon in der Lohnsteuerbescheinigung, die hat das Finanzamt natürlich auch).

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Lohnsteuerbescheinigung Punkt 20 - Steuerfr. Verpflegungszuschüsse b. Auswärtstät

                    Hallo Reckoner,

                    nein, die Werbungskosten waren über 1000. Fahrt zur Arbeit 25 km * 230 * 0,30, das allein ist schon drüber.

                    VG
                    Biene16

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