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Verständnisfrage zu Sonderausgaben mit PKV-Beitrag

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    #16
    AW: Verständnisfrage zu Sonderausgaben mit PKV-Beitrag

    Und wenn der Arbeitgeber von einem zu hohen Anteil der Basisabsicherung ausgegangen ist, hat er vermutlich zu wenig Lohnsteuer einbehalten, die jetzt im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückbezahlt werden muss.
    Mfg

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      #17
      AW: Verständnisfrage zu Sonderausgaben mit PKV-Beitrag

      In der LStB steht, dass der AG 2361 plus 3010, also 5371 als Basisanteil berücksichtigt hat. Das wird er wohl nur gemacht haben, weil ihm eine entsprechende Bescheinigung vorlag. Eine simple Erklärung für die Diskrepanz zum dem FA von der PKV übermittelten Bassisanteil ist eine Beitragsrückerstattung.

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        #18
        AW: Verständnisfrage zu Sonderausgaben mit PKV-Beitrag

        Beitragsrückerstattungen muss man aber in Zeile 33 der Anlage Vorsorgeaufwand angeben. Die vom Themenersteller veröffentlichten Einträge enthalten jedoch keinen Eintrag in Zeile 33

        Wenn ich das richtig recherchiert habe, galt für 2014 folgende Regelung:

        Der Höchstzuschuss für 2014 betrug: 295,65 € monatlich (alle Bundesländer). Das sind 7,30% von 4.050,00 €. 4.050,00 € war die für 2014 gültige Beitragsbemessungsgrenze.
        7,30% war der Arbeitgeberanteil des für 2014 festgelegten allgemeinen einheitlichen Beitragssatzes (15,5%).

        Bei einem Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze gilt der normale Höchstzuschuss nicht. Der verminderte Höchstzuschuss wird durch Multiplikation des Verdienstes mit dem Arbeitgeberanteil ermittelt. (Unser Themenersteller hat aber einen Bruttoverdienst über der Beitragsbemessungsgrenze 2014)

        Höchstens erhält der AN als Zuschuss jedoch die Hälfte des Betrags, den er für seine private Krankenversicherung tatsächlich aufwendet.

        Wenn als tatsächlicher Aufwand alle Beiträge an die PKV, also auch die für Wahlleistungen gelten und so sieht es aus, dann ist das arbeitgeberseitig alles richtig gemacht worden
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          AW: Verständnisfrage zu Sonderausgaben mit PKV-Beitrag

          Und seit wann muss kein Eintrag in 33 beweisen, dass es keine BRE gab? Das FA ist von der Erklärung abgewichen und hat andere Werte genommen. Die hat es entweder vom heiligen Geist oder von der PKV.

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            #20
            AW: Verständnisfrage zu Sonderausgaben mit PKV-Beitrag

            Es gab bei mir von der Versicherung im Jahr 2014 keine Beitragsrückerstattung. Entsprechend wurde nichts eingetragen und (vermutlich) auch nichts verrechnet. Ich habe jetzt erst, also vor ca 5 Tagen, ein Schreiben von der Versicherung bekommen dass ich für 2014 einen Teil zurückerstattet bekomme. Das kann aber wohl kaum für die Steuererklärung 2014 relevant sein, ich hätte ja bis vor kurzem noch Rechnungen von 2014 einreichen können wodurch die Rückerstattung aufgehoben worden wäre.
            Zuletzt geändert von moeTi; 25.07.2015, 23:59.

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              #21
              AW: Verständnisfrage zu Sonderausgaben mit PKV-Beitrag

              Ich habe die "Lösung" doch schon geschildert :

              Der Arbeitgeber hat zu wenig Lohnsteuer einbehalten!

              Grund : siehe mein letzter Beitrag.
              Mfg

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                #22
                AW: Verständnisfrage zu Sonderausgaben mit PKV-Beitrag

                Es gibt andere Lösungen als das Pawlowsche -Der AG ist schuld- und ich finde deine Behauptung vermessen, ohne dass weitere Details bekannt sind. Antwort gäbe die Mitteilung der PKV der an das FA übermittelten Daten, oder der elek. Abruf derselben.

                Kommentar


                  #23
                  AW: Verständnisfrage zu Sonderausgaben mit PKV-Beitrag

                  ..im Steuerbescheid sollten doch Erläuterungen enthalten sein...........
                  Grüsse
                  Kontierung

                  in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                    #24
                    AW: Verständnisfrage zu Sonderausgaben mit PKV-Beitrag

                    Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                    Es gibt andere Lösungen als das Pawlowsche -Der AG ist schuld- und ich finde deine Behauptung vermessen, ohne dass weitere Details bekannt sind. Antwort gäbe die Mitteilung der PKV der an das FA übermittelten Daten, oder der elek. Abruf derselben.
                    Ich habe nicht gesagt, dass der Arbeitgeber Schuld hat, sondern nur dass er zu wenig Lohnsteuer einbehalten hat. Zu erkennen ist das an der Lohnsteuerbescheinigung.

                    Mit der Mitteilung der PKV an das FA (sic!) hat das nichts zu tun. Das ist zwar der Grund für die Abweichung, aber nicht direkt der Grund für die Nachzahlung.
                    Mfg

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Verständnisfrage zu Sonderausgaben mit PKV-Beitrag

                      Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                      Ich habe nicht gesagt, dass der Arbeitgeber Schuld hat, sondern nur dass er zu wenig Lohnsteuer einbehalten hat. Zu erkennen ist das an der Lohnsteuerbescheinigung.
                      Hast du das durch Nachrechnen oder Würfeln erkannt, dass die LStB falsch sein soll?

                      Die LStB an sich ist 100% plausibel. Der AG weist aus, dass er 2361€ nach §39b (2) Satz 5 Nr. 3 d) beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt hat, und hierfür stimmt der Lohnsteuerabzug exakt. Dieser Betrag ergibt sich, wenn dem AG 5251€ Basisanteil zur PKV und 240€ PV nachgewiesen wurden.

                      Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten: Diese vom AG verwendeten Zahlen stimmen, dann ist der LSt-Abzug offensichtlich richtig, oder die vorgelegte Bescheinigung der PKV war falsch oder wurde vom AG falsch erfasst.

                      Das FA hat jedoch ausweislich des Ursprungsbeitrags mit einem Gesamtbeitrag zu PKV un PV von 4700€ gerechnet. Das ist eine Diskrepanz zu den vom AG verwendeten Werten, die de Fragesteller aufklären muss. Wie man das tun soll, ohne zu wissen, was die PKV denn überhaupt ans FA übermittelt hat, ist mir schleierhaft.

                      Daher war mein Rat an den Fragesteller, diesen Beleg z.B. abzurufen (damit dieser Thread auch mal was mit Elster zu tun hat). Alternativ kann er auch wie du eine Wünschelrute benutzen.

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Verständnisfrage zu Sonderausgaben mit PKV-Beitrag

                        Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                        Hast du das durch Nachrechnen oder Würfeln erkannt, dass die LStB falsch sein soll?

                        Die LStB an sich ist 100% plausibel. Der AG weist aus, dass er 2361€ nach §39b (2) Satz 5 Nr. 3 d) beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt hat, und hierfür stimmt der Lohnsteuerabzug exakt. Dieser Betrag ergibt sich, wenn dem AG 5251€ Basisanteil zur PKV und 240€ PV nachgewiesen wurden.

                        Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten: Diese vom AG verwendeten Zahlen stimmen, dann ist der LSt-Abzug offensichtlich richtig, oder die vorgelegte Bescheinigung der PKV war falsch oder wurde vom AG falsch erfasst.

                        Das FA hat jedoch ausweislich des Ursprungsbeitrags mit einem Gesamtbeitrag zu PKV un PV von 4700€ gerechnet. Das ist eine Diskrepanz zu den vom AG verwendeten Werten, die de Fragesteller aufklären muss. Wie man das tun soll, ohne zu wissen, was die PKV denn überhaupt ans FA übermittelt hat, ist mir schleierhaft.

                        Daher war mein Rat an den Fragesteller, diesen Beleg z.B. abzurufen (damit dieser Thread auch mal was mit Elster zu tun hat). Alternativ kann er auch wie du eine Wünschelrute benutzen.


                        Guter Beitrag!

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                          #27
                          AW: Verständnisfrage zu Sonderausgaben mit PKV-Beitrag

                          Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                          Hast du das durch Nachrechnen oder Würfeln erkannt, dass die LStB falsch sein soll?

                          Die LStB an sich ist 100% plausibel. Der AG weist aus, dass er 2361€ nach §39b (2) Satz 5 Nr. 3 d) beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt hat, und hierfür stimmt der Lohnsteuerabzug exakt. Dieser Betrag ergibt sich, wenn dem AG 5251€ Basisanteil zur PKV und 240€ PV nachgewiesen wurden.

                          Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten: Diese vom AG verwendeten Zahlen stimmen, dann ist der LSt-Abzug offensichtlich richtig, oder die vorgelegte Bescheinigung der PKV war falsch oder wurde vom AG falsch erfasst.

                          Das FA hat jedoch ausweislich des Ursprungsbeitrags mit einem Gesamtbeitrag zu PKV un PV von 4700€ gerechnet. Das ist eine Diskrepanz zu den vom AG verwendeten Werten, die de Fragesteller aufklären muss. Wie man das tun soll, ohne zu wissen, was die PKV denn überhaupt ans FA übermittelt hat, ist mir schleierhaft.

                          Daher war mein Rat an den Fragesteller, diesen Beleg z.B. abzurufen (damit dieser Thread auch mal was mit Elster zu tun hat). Alternativ kann er auch wie du eine Wünschelrute benutzen.
                          Das war sehr hilfreich!

                          Ich fasse nochmal zusammen was ich vom Versicherer bekommen habe:
                          1. Ein Schreiben das den Gesamtwert von 6.021€ KV-Beitrag bescheinigt. Darüber steht groß und fettgedruckt "Bescheinigung bitte dem Arbeitgeber vorlegen!", und "Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses für die private Krankenversicherung nach §257 Abs. 2a Satz 1 SGB V"
                          2. Ein Schreiben "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung (BEG KV) - Jahresmeldung". Darin steht dass der Basisbeitrag 4.707€ beträgt. Außerdem steht dort, mittendrin und kleingedruckt, dass das Finazamt die Daten elektronisch übermittelt bekommt und ich das Schreiben doch bitte dem Arbeitgeber vorlegen solle.

                          Natürlich habe ich dem AG nur das Schreiben vorgelegt auf dem groß draufsteht dass ich dies tun soll...

                          Ok, nochmal zusammengefasst:
                          - Der AG gibt mir Zuschüsse i.H.v. 250€ (6.000 / 12 / 2). Da er nur diesen Wert kennt ist das von seiner Seite in Ordnung.
                          - Das FA rechnet mit einem Basisbeitrag von 4.700€, da dieser scheinbar elektronisch vom Versicherer übermittelt wurde.
                          - durch die Diskrepanz der Werte wurden über das Jahr zu wenig Steuern abgeführt und ich muss jetzt was nachzahlen.
                          - sowohl AG als auch FA haben im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Werte richtig gehandelt, die Nachzahlung ist in Ordnung.
                          - ich muss dem AG den korrekten Basisbeitrag mitteilen damit in Zukunft sofort alles richtig versteuert wird.

                          Stimmt das soweit oder gibt es da noch einen Denkfehler meinerseits?

                          Vielen Dank nochmal allen die mir helfen das zu verstehen!

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Verständnisfrage zu Sonderausgaben mit PKV-Beitrag

                            Zitat von moeTi Beitrag anzeigen
                            Ich fasse nochmal zusammen was ich vom Versicherer bekommen habe:
                            1. Ein Schreiben das den Gesamtwert von 6.021€ KV-Beitrag bescheinigt. Darüber steht groß und fettgedruckt "Bescheinigung bitte dem Arbeitgeber vorlegen!", und "Bescheinigung zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses für die private Krankenversicherung nach §257 Abs. 2a Satz 1 SGB V"
                            2. Ein Schreiben "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung (BEG KV) - Jahresmeldung". Darin steht dass der Basisbeitrag 4.707€ beträgt. Außerdem steht dort, mittendrin und kleingedruckt, dass das Finazamt die Daten elektronisch übermittelt bekommt und ich das Schreiben doch bitte dem Arbeitgeber vorlegen solle.

                            Natürlich habe ich dem AG nur das Schreiben vorgelegt auf dem groß draufsteht dass ich dies tun soll...

                            Ok, nochmal zusammengefasst:
                            - Der AG gibt mir Zuschüsse i.H.v. 250€ (6.000 / 12 / 2). Da er nur diesen Wert kennt ist das von seiner Seite in Ordnung.
                            - Das FA rechnet mit einem Basisbeitrag von 4.700€, da dieser scheinbar elektronisch vom Versicherer übermittelt wurde.
                            - durch die Diskrepanz der Werte wurden über das Jahr zu wenig Steuern abgeführt und ich muss jetzt was nachzahlen.
                            - sowohl AG als auch FA haben im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Werte richtig gehandelt, die Nachzahlung ist in Ordnung.
                            - ich muss dem AG den korrekten Basisbeitrag mitteilen damit in Zukunft sofort alles richtig versteuert wird.
                            Wenn dem so ist, hat der AG nicht korrekt gehandelt.

                            Der AG benötigt zwei Bescheinigungen, die eine für die Berchnung des AG-Zuschusses nach SGB V, und die über die Beiträge zu privaten (Basis-)Kranken- und Pflegepflichtversicherung i.S.d. $10 (1) Nr. 3 für den LSt-Abzug.

                            Wenn letzere dem AG nicht vorlag, weil du sie ihm aus welchem heiligen Grund auch immer nicht gegeben hast, hätte er nicht wie in Zeile 28 ausgewiesen 2361€, wie auch immer er auf diesen Wert kam, beim LSt-Abzug berücksichtigen dürfen, sondern nur die Mindestvorsorgepauschale, in diesem Fall also 1900€. Wie der auf die Idee kam, es anders zu machen, kann nur er dir beantworten.

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Verständnisfrage zu Sonderausgaben mit PKV-Beitrag

                              Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                              Wenn dem so ist, hat der AG nicht korrekt gehandelt.

                              Der AG benötigt zwei Bescheinigungen, die eine für die Berchnung des AG-Zuschusses nach SGB V, und die über die Beiträge zu privaten (Basis-)Kranken- und Pflegepflichtversicherung i.S.d. $10 (1) Nr. 3 für den LSt-Abzug.

                              Wenn letzere dem AG nicht vorlag, weil du sie ihm aus welchem heiligen Grund auch immer nicht gegeben hast, hätte er nicht wie in Zeile 28 ausgewiesen 2361€, wie auch immer er auf diesen Wert kam, beim LSt-Abzug berücksichtigen dürfen, sondern nur die Mindestvorsorgepauschale, in diesem Fall also 1900€. Wie der auf die Idee kam, es anders zu machen, kann nur er dir beantworten.
                              Ok dann kläre ich mal mit den Personalern woher sie die Zahlen haben.
                              Auf das Finanzamt hat das aber keinen Einfluss, es gibt keinen Grund Einspruch zu erheben, richtig?

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                                #30
                                AW: Verständnisfrage zu Sonderausgaben mit PKV-Beitrag

                                Richtig, der Einkommensteuerbescheid ist zumindest in diesem Punkt korrekt.
                                Mit freundlichen Grüßen

                                Beamtenschweiß
                                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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