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Abweichende Berechnung der Vorsorgeaufwendungen bei Elster und Finanzamt

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    Abweichende Berechnung der Vorsorgeaufwendungen bei Elster und Finanzamt

    Guten Tag,
    die Elsterberechnung der beschränkt abziehbaren Vorsorgeaufwendungen stimmte schon 2013 nicht mit dem Steuerbescheid überein. Das Programm hatte über die Summe der KV- und Pflegebeiträge (4.365 Euro) hinaus aus den sonstigen Vorsorgeaufwendungen „abziehbare Vorsorgeaufwendungen“ in Höhe von 4700 Euro errechnet. Im Bescheid wurden die Vorsorgeaufwendungen unter Hinweis auf das Bürgerentlastungsgesetz 2009 auf 4.365 Euro begrenzt.

    Jetzt habe ich in der Steuerberechnung 2014 dasselbe Problem. Allerdings rechnet Elster jetzt völlig anders. Von der Summe der Versicherungsbeiträge wird erstmal ein verbleibender Vorwegabzug von 3.600 €uro festgestellt und von den verbleibenden Versicherungsbeiträgen werden (höchstens) abziehbare Beträge errechnet, unterm Strich werden unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben in Höhe von 7.602 Euro festgestellt – was wohl deutlich falsch ist, weil die KV- und Pflege-Beiträge (Basis) lediglich bei 4.429 Euro liegen.

    Was kann die Ursache sein ? Habe ich was falsch angekreuzt ?

    Ich bin nicht aktiver Beamter mit Versorgungsbezügen, meine Frau ist nicht berufstätig, 2 Kinder im Studium. Beihilfeberechtigung besteht für alle.
    In Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand habe ich bei mir „ja“ angekreuzt, bei meiner Ehefrau „nein“, insoweit habe ich die Datenlage aus 2013 übernommen.

    Besten Dank für eine Aufklärung !
    WalterEgon

    #2
    AW: Abweichende Berechnung der Vorsorgeaufwendungen bei Elster und Finanzamt

    Zitat von Walteregon Beitrag anzeigen
    In Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand habe ich bei mir „ja“ angekreuzt, bei meiner Ehefrau „nein“
    Du sagst Deine Frau ist nicht berufstätig! Wie stemmt sie denn die Krankheitskosten, die ja teilweise recht hoch sein können? Oft sind ja Ehefrauen über den Ehemann versichert. Was ist da bei Euch anders?

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      #3
      AW: Abweichende Berechnung der Vorsorgeaufwendungen bei Elster und Finanzamt

      Da die Finanzverwaltung die frühere Rechtsauffassung, dass die Ehefrau eines Beihilfeberechtigten ohne eigenen Beihilfeanspruch hier "nein" eintragen darf, schon 2012 aufgegeben hat, muss auch bei der Ehefrau in Zeile 11 "ja" angekreuzt werden.

      Das steht im Text bei Zeile 11 inzwischen ausdrücklich dabei und ist in der Hilfe auch erwähnt:

      Ein Ehegatte / Lebenspartner, der keinen eigenen Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen hat (z. B. der nicht erwerbstätige Ehegatte / Lebenspartner eines Beamten), beantwortet die Frage gleichwohl mit "Ja", sofern für seine Krankheitskosten der andere Ehegatte / Lebenspartner einen Anspruch auf steuerfreie Beihilfen hat.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Abweichende Berechnung der Vorsorgeaufwendungen bei Elster und Finanzamt

        @L.E.Fant: Meine Frau ist über mich beihilfeberechtigt.

        @Charly24: Danke für den Hinweis, das habe ich nicht gelesen, habe ja den Vorjahresbescheid als Vorlage verwendet. Allerdings habe ich die Konstellation 2 x ja auch schon ausprobiert, aber ohne Änderung des Ergebnisses. Möglicherweise liegt das an einem Cookie ? Werde morgen mal testen .....

        Danke nochmals, melde mich wieder - so oder so.

        Walteregon

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          #5
          AW: Abweichende Berechnung der Vorsorgeaufwendungen bei Elster und Finanzamt

          Hallo,

          >>>Allerdings habe ich die Konstellation 2 x ja auch schon ausprobiert, aber ohne Änderung des Ergebnisses.

          Das könnte daran liegen, dass ihr nicht einmal die kleinen Höchstbeträge (1900 Euro) überschreitet. Denn was nicht da ist kann sich auch nicht auswirken.

          EDIT: War Unsinn, die Summen wurden ja genannt. Ich lasse es aber trotzdem mal stehen, vielleicht hilft es ja irgendwann einmal einem Mitleser mit ähnlichem Problem.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Abweichende Berechnung der Vorsorgeaufwendungen bei Elster und Finanzamt

            Klassischer fall der Günstigerprüfung nach § 10 Absatz 4 a EStG.

            Im Vorjahr wurde für die EF fälschlicherweise die "ZWEI" in Zeile 11 eingetragen und vom FA nicht berichtigt, so dass die Günstigerprüfung zu einem ggf. falschen Ergebnis kam und die aktuelle Rechtslage angewendet wurde.

            Bei der aktuellen Berechnung kommt die Günstigerprüfung zu dem Ergebnis, dass die alte Rechtslage mit der Höchstbetragsberechnung (§10 Absatz 3 EStG in der Fassung von 2004) günstiger ist.
            Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 28.07.2015, 08:05.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #7
              AW: Abweichende Berechnung der Vorsorgeaufwendungen bei Elster und Finanzamt

              @Charlie24: Also, die Berechnung bleibt unverändert, egal ob ich bei meiner Frau ja oder nein ankreuze.

              @Beamtenschweiß: Das wird die Ursache sein ....darauf muss ich achten, wenn der Bescheid 2014 wieder auf die Basiswerte reduzieren sollte.


              Vielen Dank an alle User für schnelle und kompetente Antworten.
              WalterEgon

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                #8
                AW: Abweichende Berechnung der Vorsorgeaufwendungen bei Elster und Finanzamt

                Also, die Berechnung bleibt unverändert, egal ob ich bei meiner Frau ja oder nein ankreuze.
                Wenn, wie @Beamtenschweiß schon anmerkte, übergangsweise das alte Recht zur Anwendung kommt, spielt die Frage ja oder nein keine Rolle.

                Da ist es wichtiger, neben der PKV und der Pflegeversicherung einschließlich der Beiträge für Wahlleistungen auch noch alle Haftpflicht- (Privat und Kfz) und Unfallversicherungen anzugeben, um die übergangsweise noch bis 2019 höheren Obergrenzen möglichst vollständig auszuschöpfen.

                Diese Obergrenzen sinken allerdings Jahr für Jahr, der momentane Vorteil schmilzt also dahin.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Abweichende Berechnung der Vorsorgeaufwendungen bei Elster und Finanzamt

                  Hallo zusammen,

                  kann es sein, dass Elster in diesem Zusammenhang erneut einen Fehler in der Version für die Einkommensteuererklärung 2015 aufweist?

                  Kurzinfo: Arbeitnehmer, 23 Jahre alt, ledig

                  Laut Elster Berechnung:

                  Abziehbare Sonderausgaben für KV und PV = 2050€ + sonstige Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) 735€ = GESAMT 2785 €.

                  Laut Steuerbescheid:

                  Abziehbare Sonderausgaben für KV und PV (ink. Erstattungen) 1890€ = + sonstige Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) 802€ = Abziehbar GESAMT 1900 €.


                  Handelt es sich demnach um einen Fehler von Elster, dass in deren Berechnung nicht nur der Betrag von 2050€ angesetzt wird, da die 1900€ ja überschritten sind und die Haftpflichtversicherungen, etc. gar nicht mehr berücksichtigt werden dürften sondern nur die 2050€ der Basisversicherungen unbeschränkt abgezogen werden müssten?

                  Oder handelt es sich um einen eventuellen Fehler des Finanzamtes? Dies hat ja von den 802€ ja offensichtlich 10 Euro genommen wurden um die 1900 Euro aufzufüllen, wobei ich mich frage, warum überhaupt die 1900€ Grenze gilt, da ich keine Steuerfreien Zuschüsse bekomme.

                  Lieben Gruß

                  T.B.
                  Zuletzt geändert von bont; 06.04.2016, 12:32.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Abweichende Berechnung der Vorsorgeaufwendungen bei Elster und Finanzamt

                    Zitat von bont Beitrag anzeigen
                    Hallo zusammen,

                    kann es sein, dass Elster in diesem Zusammenhang erneut einen Fehler in der Version für die Einkommensteuererklärung 2015 aufweist?

                    Kurzinfo: Arbeitnehmer, 23 Jahre alt, ledig.....


                    ...... wobei ich mich frage, warum überhaupt die 1900€ Grenze gilt, da ich keine Steuerfreien Zuschüsse bekomme.

                    Lieben Gruß

                    T.B.
                    Hallo bont,

                    hast du die Erläuterungen in der Anlage Vorsorgeaufwand mal durchgelesen Seite 1 zu Zeile 10

                    als Arbeitnehmer zahlt doch dein Arbeitgeber für dich auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge oder etwa nicht ?

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Abweichende Berechnung der Vorsorgeaufwendungen bei Elster und Finanzamt

                      In der gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtversicherte erhalten zwar keine steuerfreien Zuschüsse von ihrem Arbeitgeber, er trägt aber natürlich die Hälfte des Basisbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung und auch den gesetzlichen Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Abweichende Berechnung der Vorsorgeaufwendungen bei Elster und Finanzamt

                        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                        Hallo bont,

                        hast du die Erläuterungen in der Anlage Vorsorgeaufwand mal durchgelesen Seite 1 zu Zeile 10

                        als Arbeitnehmer zahlt doch dein Arbeitgeber für dich auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge oder etwa nicht ?

                        Tschüß
                        Hallo!

                        Ok, stimmt, danke! Also handelt es sich demnach dann ja um einen Fehler im Elster Programm, da es die Anteile des Arbeitgebers nicht als Zuschüsse an dieser Stelle erfasst. Warum dann bei der Elster-Berechnung allerdings auch noch die ~800€ zusätzliche Vorsorgeaufwendungen als abzugsfähig deklariert werden, verstehe ich nicht.

                        T.B.

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                          #13
                          AW: Abweichende Berechnung der Vorsorgeaufwendungen bei Elster und Finanzamt

                          ElsterFormular wird dich ja wohl nicht gezwungen haben, dort (falsch) Nein anzukreuzen?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Abweichende Berechnung der Vorsorgeaufwendungen bei Elster und Finanzamt

                            Hallo,

                            >>>Ok, stimmt, danke! Also handelt es sich demnach dann ja um keinen Fehler im Elster Programm, da es die Anteile des Arbeitgebers nicht als Zuschüsse an dieser Stelle erfasst.

                            Ich hab' da mal in fett einen Buchstaben eingefügt, dann stimmt es.


                            >>>Warum dann bei der Elster-Berechnung allerdings auch noch die ~800€ zusätzliche Vorsorgeaufwendungen als abzugsfähig deklariert werden, verstehe ich nicht.

                            Ich vermute - mal wieder* - in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 10 (früher 11) ein Kreuz bei NEIN.

                            *der mit Abstand häufigste Fehler bei der Steuererklärung

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Abweichende Berechnung der Vorsorgeaufwendungen bei Elster und Finanzamt

                              Hallo bont,

                              wieso soll der Fehler im Programm liegen -> wenn du natürlich nein ankreuzt, kommt bei der korrekten Berechnung des Finanzamtes etwas anderes raus -> weil du JA ankreuzen musst.

                              Tschüß

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