Guten Tag,
die Elsterberechnung der beschränkt abziehbaren Vorsorgeaufwendungen stimmte schon 2013 nicht mit dem Steuerbescheid überein. Das Programm hatte über die Summe der KV- und Pflegebeiträge (4.365 Euro) hinaus aus den sonstigen Vorsorgeaufwendungen „abziehbare Vorsorgeaufwendungen“ in Höhe von 4700 Euro errechnet. Im Bescheid wurden die Vorsorgeaufwendungen unter Hinweis auf das Bürgerentlastungsgesetz 2009 auf 4.365 Euro begrenzt.
Jetzt habe ich in der Steuerberechnung 2014 dasselbe Problem. Allerdings rechnet Elster jetzt völlig anders. Von der Summe der Versicherungsbeiträge wird erstmal ein verbleibender Vorwegabzug von 3.600 €uro festgestellt und von den verbleibenden Versicherungsbeiträgen werden (höchstens) abziehbare Beträge errechnet, unterm Strich werden unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben in Höhe von 7.602 Euro festgestellt – was wohl deutlich falsch ist, weil die KV- und Pflege-Beiträge (Basis) lediglich bei 4.429 Euro liegen.
Was kann die Ursache sein ? Habe ich was falsch angekreuzt ?
Ich bin nicht aktiver Beamter mit Versorgungsbezügen, meine Frau ist nicht berufstätig, 2 Kinder im Studium. Beihilfeberechtigung besteht für alle.
In Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand habe ich bei mir „ja“ angekreuzt, bei meiner Ehefrau „nein“, insoweit habe ich die Datenlage aus 2013 übernommen.
Besten Dank für eine Aufklärung !
WalterEgon
die Elsterberechnung der beschränkt abziehbaren Vorsorgeaufwendungen stimmte schon 2013 nicht mit dem Steuerbescheid überein. Das Programm hatte über die Summe der KV- und Pflegebeiträge (4.365 Euro) hinaus aus den sonstigen Vorsorgeaufwendungen „abziehbare Vorsorgeaufwendungen“ in Höhe von 4700 Euro errechnet. Im Bescheid wurden die Vorsorgeaufwendungen unter Hinweis auf das Bürgerentlastungsgesetz 2009 auf 4.365 Euro begrenzt.
Jetzt habe ich in der Steuerberechnung 2014 dasselbe Problem. Allerdings rechnet Elster jetzt völlig anders. Von der Summe der Versicherungsbeiträge wird erstmal ein verbleibender Vorwegabzug von 3.600 €uro festgestellt und von den verbleibenden Versicherungsbeiträgen werden (höchstens) abziehbare Beträge errechnet, unterm Strich werden unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben in Höhe von 7.602 Euro festgestellt – was wohl deutlich falsch ist, weil die KV- und Pflege-Beiträge (Basis) lediglich bei 4.429 Euro liegen.
Was kann die Ursache sein ? Habe ich was falsch angekreuzt ?
Ich bin nicht aktiver Beamter mit Versorgungsbezügen, meine Frau ist nicht berufstätig, 2 Kinder im Studium. Beihilfeberechtigung besteht für alle.
In Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand habe ich bei mir „ja“ angekreuzt, bei meiner Ehefrau „nein“, insoweit habe ich die Datenlage aus 2013 übernommen.
Besten Dank für eine Aufklärung !
WalterEgon
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