Liebe Foraner,
ihr habt mit bei Anlage KAP schonmal super geholfen!!! Nun habe ich eine (für Experten vermutlich sehr einfache) Frage zu Anlage EÜR.
Ich bin selbstständig als Arzt, aber nicht niedergelassen, sondern ich arbeite als sog. Honorararzt im Rettungsdienst. Mein Verdienst setzt sich aus zwei Posten zusammen:
1. Ich mache einen Dienst und bekomme dafür vom Landkreis ein fixes Stundenhonorar gegen Rechnung. Die Rechnungen stelle ich online auf einem vom Arbeitgeber = Kreisverwaltung zur Verfügung gestellten Formular. Dies enthält keinerlei Steuer (MwSt/ Umsatzsteuer o.ä.), sondern man setzt die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden ein, multipliziert sie mit dem Stundenhonorar und dieser Endbetrag wird dann (ohne Abzüge) überwiesen. Es sind also KEINE Honorare, die von Patienten überwiesen werden.
2. Im Rahmen meiner Tätigkeit mache ich ab und zu eine Leichenschau. Diese rechne ich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) direkt mit dem Bestattungsunternehmer ab. Auch hier werden keine Steuern ausgewiesen.
Ich bin mir unsicher, in welche Zeilen der Anlage EÜR ich die Summe all dieser Honorare (vorher Werbungskosten abgezogen) eintragen muss. Ich habe jetzt jeweils den gleichen Gesamtbetrag in die Zeilen 11 und 12 eingesetzt. Ist das so richtig?
Wäre toll, wenn ihr mir wieder helfen könntet, vielen Dank für eure Mühe!
Charlotte
ihr habt mit bei Anlage KAP schonmal super geholfen!!! Nun habe ich eine (für Experten vermutlich sehr einfache) Frage zu Anlage EÜR.
Ich bin selbstständig als Arzt, aber nicht niedergelassen, sondern ich arbeite als sog. Honorararzt im Rettungsdienst. Mein Verdienst setzt sich aus zwei Posten zusammen:
1. Ich mache einen Dienst und bekomme dafür vom Landkreis ein fixes Stundenhonorar gegen Rechnung. Die Rechnungen stelle ich online auf einem vom Arbeitgeber = Kreisverwaltung zur Verfügung gestellten Formular. Dies enthält keinerlei Steuer (MwSt/ Umsatzsteuer o.ä.), sondern man setzt die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden ein, multipliziert sie mit dem Stundenhonorar und dieser Endbetrag wird dann (ohne Abzüge) überwiesen. Es sind also KEINE Honorare, die von Patienten überwiesen werden.
2. Im Rahmen meiner Tätigkeit mache ich ab und zu eine Leichenschau. Diese rechne ich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) direkt mit dem Bestattungsunternehmer ab. Auch hier werden keine Steuern ausgewiesen.
Ich bin mir unsicher, in welche Zeilen der Anlage EÜR ich die Summe all dieser Honorare (vorher Werbungskosten abgezogen) eintragen muss. Ich habe jetzt jeweils den gleichen Gesamtbetrag in die Zeilen 11 und 12 eingesetzt. Ist das so richtig?
Wäre toll, wenn ihr mir wieder helfen könntet, vielen Dank für eure Mühe!
Charlotte
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