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Dagegen spricht, dass dort die aktuelle Anschrift, also die Anschrift, an der der Bescheid gesandt werden soll, da hineingehört.
Kontrollüberlegung: Deine Idee mag zwar passend klingen, aber was machst Du denn, wenn Du nicht am 01.01. umgezogen bist oder sogar 2x umgezogen wärst ? Dann müsstest Du ja zwei bis drei Adressen reinbasteln nach dieser Logik.
Wozu must Du das überhaupt angeben, dass Du damals woanders gewohnt hast ? Spontan fällt mir dazu nur die Entfernungspauschale ein, wo es je nach Sachverhalt interessant sein könnte. Wenn es da längenmäßig nicht reinpasst, dann in einem separaten Anschreiben. Die Formulare selbst sehen es jedenfalls nicht vor.
ich bin gerade dabei meine Steuererklärungen für 2011, 2012, 2013 und 2014 zu machen.
Hab also volles Programm
Ich habe von 2011 bis Mitte 2013 bei meinen Eltern gewohnt. Seit Mitte 2013 wohne ich alleine.
Wie gebe ich in der Steuererklärung an, dass ich z.B. 2011 noch an einer anderen Adresse gewohnt habe als ich im Hauptvordruck angegeben habe.
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