Hallo Forum,
aktuell mache ich meine Steuererklärung für das Jahr 2014. In diesem Jahr habe ich mein erstes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nach dem Studium aufgenommen und in den Monaten Oktober, November und Dezember gearbeitet. Ich bekomme jetzt (jedenfalls laut der Vorabberechnung über "Extras" - "Steuerberechnung") auch die vollständige von mir gezahlte Lohnsteuer und den Soli zurück.
Für das Jahr 2013 wurde damals ein verbleibender Verlustvortrag von 30 Euro festgestellt. Nun bin ich mir nicht sicher, wie ich hiermit verfahren soll. Muss/Kann ich diesen irgendwo in meiner Erklärung für 2014 angeben? Oder kann ich ihn weiter nach 2015 vortragen um dann hier meinen Gewinn zu schmälern? In 2014 wird er mir ja vermutlich nichts bringen, da ich ja schon die komplette Lohnsteuer zurück erhalte.
Vielen Dank,
Simon
aktuell mache ich meine Steuererklärung für das Jahr 2014. In diesem Jahr habe ich mein erstes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nach dem Studium aufgenommen und in den Monaten Oktober, November und Dezember gearbeitet. Ich bekomme jetzt (jedenfalls laut der Vorabberechnung über "Extras" - "Steuerberechnung") auch die vollständige von mir gezahlte Lohnsteuer und den Soli zurück.
Für das Jahr 2013 wurde damals ein verbleibender Verlustvortrag von 30 Euro festgestellt. Nun bin ich mir nicht sicher, wie ich hiermit verfahren soll. Muss/Kann ich diesen irgendwo in meiner Erklärung für 2014 angeben? Oder kann ich ihn weiter nach 2015 vortragen um dann hier meinen Gewinn zu schmälern? In 2014 wird er mir ja vermutlich nichts bringen, da ich ja schon die komplette Lohnsteuer zurück erhalte.
Vielen Dank,
Simon
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