AW: Verlust weiter vortragen?
Hallo,
das ist der klassische Fall von Studenten mit Verlustvorträgen: Wenn man im ersten Jahr recht wenig verdient (etwa weil es nur ein paar Monate waren), dann bringt der Verlustvortrag wenig bis gar nichts, je nach dem.
Ähnlich ist es bei einem Nebenjob während des Studiums, der ist oft schon alleine steuerfrei (Grundfreibetrag), und auch dann bringen die Kosten des Studiums nichts.
Unser Steuersystem ist einfach nicht gerecht ...
Stefan
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Verlust weiter vortragen?
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AW: Verlust weiter vortragen?
Hallo SimonSt,
natürlich kannst du dort ein Kreuz machen, aber das Finanzamt sollte bei der Bearbeitung deiner Steuererklärung eigentlich feststellen, dass da noch ein "Verlüstchen" ist und das einarbeiten.
Dein Gesamtbetrag der Einkünfte 2014 sinkt dann eben noch einmal um 30 Euro im Betrag.
Tschüß
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AW: Verlust weiter vortragen?
Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenWegen dem Verlust brauchst du nichts eintragen -> den berücksichtigt das Finanzamt automatisch
Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenWenn in 2014 dein Gesamtbetrag der Einkünfte nicht negativ ist, wird der Verlust allerdings aufgezehrt.
Das Setzten des Haken bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" im Hauptvortrag macht doch auch nur Sinn, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfitge negativ ist, korrekt?
Danke!Zuletzt geändert von SimonSt; 18.08.2015, 08:13.
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AW: Verlust weiter vortragen?
Hallo SimonSt,
richtig erkannt, mehr als die gezahlte Lohnsteuer kann man nicht zurückbekommen. Wegen dem Verlust brauchst du nichts eintragen -> den berücksichtigt das Finanzamt automatisch.
Wenn in 2014 dein Gesamtbetrag der Einkünfte nicht negativ ist, wird der Verlust allerdings aufgezehrt.
Tschüß
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Verlust weiter vortragen?
Hallo Forum,
aktuell mache ich meine Steuererklärung für das Jahr 2014. In diesem Jahr habe ich mein erstes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nach dem Studium aufgenommen und in den Monaten Oktober, November und Dezember gearbeitet. Ich bekomme jetzt (jedenfalls laut der Vorabberechnung über "Extras" - "Steuerberechnung") auch die vollständige von mir gezahlte Lohnsteuer und den Soli zurück.
Für das Jahr 2013 wurde damals ein verbleibender Verlustvortrag von 30 Euro festgestellt. Nun bin ich mir nicht sicher, wie ich hiermit verfahren soll. Muss/Kann ich diesen irgendwo in meiner Erklärung für 2014 angeben? Oder kann ich ihn weiter nach 2015 vortragen um dann hier meinen Gewinn zu schmälern? In 2014 wird er mir ja vermutlich nichts bringen, da ich ja schon die komplette Lohnsteuer zurück erhalte.
Vielen Dank,
SimonStichworte: -
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