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Fragen zu Anlage Kind bei spezieller Behinderung

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    Fragen zu Anlage Kind bei spezieller Behinderung

    Hallo und guten Abend,

    ich helfe meiner Tochter/Schwiegersohn bei dem Elsterprogramm für eine zunächst von mir angenommene Notwendigkeit der Erst-Einkommensteuererklärung für 2014

    Folgende Situation

    Vater voll berufstätig - Mutter nicht - Sohn 13 (behindert)

    keine Lohnsteuerabrechnungen/Einkommensteuererklärungen in den letzten 10 Jahren gemacht...bzw. feststellbar...

    Aufgrund eines Bescheides des Versorgungsamtes nach Antrag auf Anerkennung einer Behinderung wurde jetzt bei dem Sohn
    nach medizinischen Gutachten der Behinderungsgrad 70 H (Hilflos) im anschließenden Schwerbehindertenausweis eingetragen.
    Dieser wurde auch in der Gültigkeit auf Monat/Jahr der Geburt zurückdatiert.

    Aufgrunddessen sollen Lt. entsprechenden Hinweisen z.B. einem Steuermerkblatt der BvKM (Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen) steuerliche Vorteile bzw. Minderungen oder Ausgleich beim Finanzamt auch rückwirkend beantragt werden können, bzw. möglich sein.

    Es wird dort auch von einer Anlage 'Kind' gesprochen...
    Hier sehe ich ein Kästchen, das mit dem Grad der Behinderung gefüllt wird. Aber den Teil H 'Hilflos' finde ich nur im Ansatz beim Bereich des Hakenkästchens Blind/ständig hilflos.

    Meine Fragen - da dem Ehepaar verschiedene Hinweise gegeben wurden:

    -In welcher Form müssen jetzt diese rückwirkenden Vorteile /Ausgleiche usw. geltend gemacht werden? wie geht das rückwirkend bis zur Geburt des Sohnes? Nur über jeweils rückwirkende Einkommensteuererklärungen mit allen dazugehörenden Jahreslohnsteuerbescheinigungen des AG? das sehe ich formal als gar nicht praktizierbar an oder rechnet da das Finanzamt etwas zurück aufgrund eigener gespeicherter Lohnsteuer- Daten des Steuernehmers?
    In dem Vordruck des BvkM wurde auch von einer 'Übertragung des Behindertenpauschbetrages' gesprochen. Was muss ich mir denn darunter vorstellen?
    Oder muss nur zunächst eine Anlage 'Kind' als Grundformular ausgefüllt werden?

    Herzlichen Dank für Tipps dazu, die mir/uns den Sachverhalt etwas klarer machen oder aufhellen?

    #2
    AW: Fragen zu Anlage Kind bei spezieller Behinderung

    Normalerweise kann man gegenwärtig nur noch Einkommensteuererklärungen rückwirkend bis 2011 einreichen.

    In der Anlage Kind gibt es zwei Stellen, die für behinderte Kinder von Bedeutung sind.

    Das ist einmal die Zeile 21, wo es um die Gewährung eines Kinderfreibetrags für ein über 25-jähriges Kind geht. Für ein 13-jähriges Kind spielt das aber noch keine Rolle.

    Auf Seite 3 der Anlage Kind kann dann in den Zeilen 64 ff. die Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags beantragt werden. Das ist altersunabhängig und dürfte aufgrund des geschilderten Sachverhalts auch hier passen.

    Ob die rückwirkende Anerkennung der Schwerbehinderung ab Geburt auch steuerliche Auswirkungen für die Zeit vor 2011 haben kann, ist eine Rechtsfrage, die mit ElsterFormular nichts zu tun hat.

    Die Zulässigkeit von Steuer- oder Rechtsberatung ist in Deutschland im Übrigen gesetzlich geregelt. Rechts- und Steuerberatung sind hier im Forum nicht gestattet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Fragen zu Anlage Kind bei spezieller Behinderung

      Auf dem Bescheid des Versorgungsamts sollte stehen ab wann die Behinderung anerkannt wird.

      Wenn die Behinderung ab 2015 anerkannt wird, dann darf sie beispielsweise erst mit der Steuererklärung für das Jahr 2015 angegeben werden.

      Und ja, wenn man eine Steuererklärung abgibt, dann muss man auch sämtliches Einkommen angeben, also zB auch den Arbeitslohn auf der Anlage N usw.
      Mfg

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        #4
        AW: Fragen zu Anlage Kind bei spezieller Behinderung

        Wenn die Behinderung ab 2015 anerkannt wird, dann darf sie beispielsweise erst mit der Steuererklärung für das Jahr 2015 angegeben werden.
        Es geht dem TE sicher nicht um die Zukunft, sondern eindeutig um die Vergangenheit und zwar um die letzten 13 Jahre!

        "Aufgrund eines Bescheides des Versorgungsamtes nach Antrag auf Anerkennung einer Behinderung wurde jetzt bei dem Sohn nach medizinischen Gutachten der Behinderungsgrad 70 H (Hilflos) im anschließenden Schwerbehindertenausweis eingetragen.
        Dieser wurde auch in der Gültigkeit auf Monat/Jahr der Geburt zurückdatiert."
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Fragen zu Anlage Kind bei spezieller Behinderung

          Das rückwirkende Ereignis der Behinderungsanerkennung bricht nicht die Festsetzungsverjährung.

          Wenn es sich um freiwillige Antragsveranlagungen handelt, ist die Abgabe von vollständigen Steuererklärungen ab 2011 möglich, der Rest ist verjährt. Auch wenn für 2010 und früher schon Steuerbescheide ergangen wären, könnten diese nicht mehr geändert werden.

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            #6
            AW: Fragen zu Anlage Kind bei spezieller Behinderung

            Hallo

            ich habe da meine Zweifel.
            Ich würde für die gesamte Zeit der durch Bescheid festgestellten Behinderung Änderung der Steuerbescheide nach § 175 AO beantragen.

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              #7
              AW: Fragen zu Anlage Kind bei spezieller Behinderung

              Hallo sophie m.

              Seit dem BFH-Urteil vom 21.02.13, BStBl. II S 529 ist eine Änderung nach § 175 AO für verjährte Jahre nur noch möglich, wenn der ressortfremde Grundlagenbescheid vor Eintritt der Festsetzungsverjährung ergangen ist.

              Spielt aber hier keine Rolle, da es ja noch keine Bescheide gab.

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                #8
                AW: Fragen zu Anlage Kind bei spezieller Behinderung

                Laut TE wurden in den letzten 10 Jahren wohl keine Einkommensteuererklärungen abgegeben. Wenn das so stimmt, muss man sich zur Frage von Änderungsmöglichkeiten nicht den Kopf zerbrechen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Fragen zu Anlage Kind bei spezieller Behinderung

                  Ups, mein Fehler. Hab den Beitrag nicht genau genug gelesen.

                  Wie hier bereits geschrieben wurde, können die Steuererklärungen ab 2011 noch abgegeben werden.

                  Aber Achtung :
                  2011 verjährt zum 31.12.2015
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Fragen zu Anlage Kind bei spezieller Behinderung

                    Danke für alle Beiträge bisher..hilft mir im Verständnis und formal weiter...

                    formale Schlußfragen:

                    - Anlage Kind: Häkchen für das H - wie hilflos gibt es nur bei blind/ständig hilflos - hier setzen oder
                    auch zusätzlich Haken bei 'behindert' - Feld Grad der B. ist ja klar

                    - das Ausstelldatum im Ausweis gibt es nicht mehr - der Ergänzungsbescheid vom Versorgungsamt für den Ausweis wurde am 17.8. erstellt...verweist auf den Grundbescheid vom 23.6. - welches Datum ist einzutragen?

                    - der Ausweis ist gültig von 02/2005 - bis 08/2020 - gilt das als unbefristet? - in den Bescheiden wird beim 'Vom-Datum' deutlich gemacht, dass es zwar theoretisch bis auf das Jahr der Geburt zurückgeht, aber rechtsformal nicht mehr so datiert werden kann.

                    - Vorsorgeaufwendungen.... gibt es im Versicherungsbereich sehr geringe, will meinen das das deutlich unter den Pauschbetrag fällt...ist es eine Muss oder 'Kann' Eintragung...

                    Danke für Infos hierzu schon mal im Voraus ganz herzlich....

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                      #11
                      AW: Fragen zu Anlage Kind bei spezieller Behinderung

                      Wenn es bis 08/2020 befristet ist, dann ist es logischerweise nicht unbefristet.
                      Mfg

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