Hallo und guten Abend,
ich helfe meiner Tochter/Schwiegersohn bei dem Elsterprogramm für eine zunächst von mir angenommene Notwendigkeit der Erst-Einkommensteuererklärung für 2014
Folgende Situation
Vater voll berufstätig - Mutter nicht - Sohn 13 (behindert)
keine Lohnsteuerabrechnungen/Einkommensteuererklärungen in den letzten 10 Jahren gemacht...bzw. feststellbar...
Aufgrund eines Bescheides des Versorgungsamtes nach Antrag auf Anerkennung einer Behinderung wurde jetzt bei dem Sohn
nach medizinischen Gutachten der Behinderungsgrad 70 H (Hilflos) im anschließenden Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Dieser wurde auch in der Gültigkeit auf Monat/Jahr der Geburt zurückdatiert.
Aufgrunddessen sollen Lt. entsprechenden Hinweisen z.B. einem Steuermerkblatt der BvKM (Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen) steuerliche Vorteile bzw. Minderungen oder Ausgleich beim Finanzamt auch rückwirkend beantragt werden können, bzw. möglich sein.
Es wird dort auch von einer Anlage 'Kind' gesprochen...
Hier sehe ich ein Kästchen, das mit dem Grad der Behinderung gefüllt wird. Aber den Teil H 'Hilflos' finde ich nur im Ansatz beim Bereich des Hakenkästchens Blind/ständig hilflos.
Meine Fragen - da dem Ehepaar verschiedene Hinweise gegeben wurden:
-In welcher Form müssen jetzt diese rückwirkenden Vorteile /Ausgleiche usw. geltend gemacht werden? wie geht das rückwirkend bis zur Geburt des Sohnes? Nur über jeweils rückwirkende Einkommensteuererklärungen mit allen dazugehörenden Jahreslohnsteuerbescheinigungen des AG? das sehe ich formal als gar nicht praktizierbar an oder rechnet da das Finanzamt etwas zurück aufgrund eigener gespeicherter Lohnsteuer- Daten des Steuernehmers?
In dem Vordruck des BvkM wurde auch von einer 'Übertragung des Behindertenpauschbetrages' gesprochen. Was muss ich mir denn darunter vorstellen?
Oder muss nur zunächst eine Anlage 'Kind' als Grundformular ausgefüllt werden?
Herzlichen Dank für Tipps dazu, die mir/uns den Sachverhalt etwas klarer machen oder aufhellen?
ich helfe meiner Tochter/Schwiegersohn bei dem Elsterprogramm für eine zunächst von mir angenommene Notwendigkeit der Erst-Einkommensteuererklärung für 2014
Folgende Situation
Vater voll berufstätig - Mutter nicht - Sohn 13 (behindert)
keine Lohnsteuerabrechnungen/Einkommensteuererklärungen in den letzten 10 Jahren gemacht...bzw. feststellbar...
Aufgrund eines Bescheides des Versorgungsamtes nach Antrag auf Anerkennung einer Behinderung wurde jetzt bei dem Sohn
nach medizinischen Gutachten der Behinderungsgrad 70 H (Hilflos) im anschließenden Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Dieser wurde auch in der Gültigkeit auf Monat/Jahr der Geburt zurückdatiert.
Aufgrunddessen sollen Lt. entsprechenden Hinweisen z.B. einem Steuermerkblatt der BvKM (Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen) steuerliche Vorteile bzw. Minderungen oder Ausgleich beim Finanzamt auch rückwirkend beantragt werden können, bzw. möglich sein.
Es wird dort auch von einer Anlage 'Kind' gesprochen...
Hier sehe ich ein Kästchen, das mit dem Grad der Behinderung gefüllt wird. Aber den Teil H 'Hilflos' finde ich nur im Ansatz beim Bereich des Hakenkästchens Blind/ständig hilflos.
Meine Fragen - da dem Ehepaar verschiedene Hinweise gegeben wurden:
-In welcher Form müssen jetzt diese rückwirkenden Vorteile /Ausgleiche usw. geltend gemacht werden? wie geht das rückwirkend bis zur Geburt des Sohnes? Nur über jeweils rückwirkende Einkommensteuererklärungen mit allen dazugehörenden Jahreslohnsteuerbescheinigungen des AG? das sehe ich formal als gar nicht praktizierbar an oder rechnet da das Finanzamt etwas zurück aufgrund eigener gespeicherter Lohnsteuer- Daten des Steuernehmers?
In dem Vordruck des BvkM wurde auch von einer 'Übertragung des Behindertenpauschbetrages' gesprochen. Was muss ich mir denn darunter vorstellen?
Oder muss nur zunächst eine Anlage 'Kind' als Grundformular ausgefüllt werden?
Herzlichen Dank für Tipps dazu, die mir/uns den Sachverhalt etwas klarer machen oder aufhellen?
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