Hallo,
Habe folgendes Anliegen und die Seiten im Internet helfen nicht wirklich weiter. Angeblich soll es ja funktionieren die Studiengebühren bei Erststudium abzusetzen. So weit so gut. Ohne vorherige Berufsausbildung habe ich gelesen, dass dies unter Sonderausgaben möglich ist, genau wie Fahrtkosten, Bücher und anderes Material.
Allerdings habe ich neben meinem Studium überwiegend als Minijobber mein Geld verdient. Die frage ist wie oder ob es überhaupt möglich ist, dann die Studiengebühren abzusetzen? Ich müsste ja normalerweise in der Steuererklärung meine Jahresbezüge angeben, aber es war nur rin Minijob...
Hinzu kommt, dass ich für den Minijob ziemlich weit ca. 4 mal die Woche fahren musste (Hin-und Rückfahrt knapp 80km).
Wie kann ich das alles geltend machen oder ist das überhaupt möglich?
LG
Habe folgendes Anliegen und die Seiten im Internet helfen nicht wirklich weiter. Angeblich soll es ja funktionieren die Studiengebühren bei Erststudium abzusetzen. So weit so gut. Ohne vorherige Berufsausbildung habe ich gelesen, dass dies unter Sonderausgaben möglich ist, genau wie Fahrtkosten, Bücher und anderes Material.
Allerdings habe ich neben meinem Studium überwiegend als Minijobber mein Geld verdient. Die frage ist wie oder ob es überhaupt möglich ist, dann die Studiengebühren abzusetzen? Ich müsste ja normalerweise in der Steuererklärung meine Jahresbezüge angeben, aber es war nur rin Minijob...
Hinzu kommt, dass ich für den Minijob ziemlich weit ca. 4 mal die Woche fahren musste (Hin-und Rückfahrt knapp 80km).
Wie kann ich das alles geltend machen oder ist das überhaupt möglich?
LG
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