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Studiengebühren

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    Studiengebühren

    Hallo,

    Habe folgendes Anliegen und die Seiten im Internet helfen nicht wirklich weiter. Angeblich soll es ja funktionieren die Studiengebühren bei Erststudium abzusetzen. So weit so gut. Ohne vorherige Berufsausbildung habe ich gelesen, dass dies unter Sonderausgaben möglich ist, genau wie Fahrtkosten, Bücher und anderes Material.
    Allerdings habe ich neben meinem Studium überwiegend als Minijobber mein Geld verdient. Die frage ist wie oder ob es überhaupt möglich ist, dann die Studiengebühren abzusetzen? Ich müsste ja normalerweise in der Steuererklärung meine Jahresbezüge angeben, aber es war nur rin Minijob...
    Hinzu kommt, dass ich für den Minijob ziemlich weit ca. 4 mal die Woche fahren musste (Hin-und Rückfahrt knapp 80km).
    Wie kann ich das alles geltend machen oder ist das überhaupt möglich?

    LG

    #2
    AW: Studiengebühren

    Ein Minijob kommt nicht in die Steuererklärung. Die damit verbundenen Ausgaben wie Fahrtkosten konsequenterweise auch nicht.

    Eine Steuererklärung mit den Sonderausgaben kannst du trotzdem abschicken.
    Mfg

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      #3
      AW: Studiengebühren

      Hallo, danke für die Antwort. Der springende Punkt ist, dass ich die Sonderausgaben so online nicht abschicken kann, ohne dass ich quasi meinen Verdienst angebe. Mir gehts nicht um den Minijob, sondern NUR um die Studiengebühren. Akzeptiert wird das aber nicht.

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        #4
        AW: Studiengebühren

        Hilfsweise eine Anlage N mit einem Arbeitslohn mit 0 Euro ausfüllen?
        Mfg

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          #5
          AW: Studiengebühren

          Hallo,

          welche Sonderausgaben willst du eigentlich absetzen, wenn du keine Steuer bezahlt hast.
          Werbungskosten für den Verlustvortrag hast du auch keine.
          Warum dann eine Steuererklärung?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Studiengebühren

            Es laufen offenbar Prozesse mit dem Ziel, auch die Kosten eines Erststudiums als Werbungskosten anerkannt zu bekommen, also nicht als Sonderausgaben.

            Allerdings schreibt der TE selbst von Sonderausgaben, die ihm mangels bezahlter Steuern natürlich nichts bringen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Studiengebühren

              Da die Steuerbescheide in diesem Punkt meines Wissens vorläufig ergehen, macht es durchaus Sinn, eine entsprechende Steuererklärung mit den (im Moment) Sonderausgaben abzugeben.
              Zuletzt geändert von Elster-Tester; 21.08.2015, 23:19.
              Mfg

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