AW: Gemeinschaftskonto - wie Versicherungen angeben
Im Thread gibt es zwei gegensätzliche Antworten auf die Frage der Threaderstellerin.
holzgoe schreibt, wer bezahlt, kann sie absetzen.
Elster-tester schreibt, dass man nur seine eigene Versicherung absetzen kann.
Nach Ester-Testers Antwort könnte mein Ex den über seine Versicherung hinausgehenden Anteil an meiner Versicherung nicht absetzen.
Dazu kommt, dass nicht genau festgelegt ist, zu welchen Anteilen die Einzahlungen auf das gemeinsame Konto für Miete, Stom, Versicherungen usw verteilt sind. Insofern könnte ich so argumentieren, dass ich die Beiträge zu meinen Versicherung aus meinen Einzahlungen bezahlt habe und der Überschuss dann für den Rest der Ausgaben verteilt wurde. So dass mein Ex eben für diese Ausgaben einen grösseren Anteil hatte.
Die Frage ist, ob das so in Ordnung geht. Für mich ist das so am Schlüssigsten.
Und dann noch eine Frage: Laut https://www.gemeinschaftskontovergleich.de/ könnte ausserdem Schenkungssteuer anfallen, wenn ein Partner mehr auf ein gemeinsames Konto einzahlt, als der andere? Die Freibeträge liegen ja im sechsstelligen Bereich, wenn ich mal davon ausgehe, dass die jährlich gelten, sind wir nicht betroffen, richtig?!
Im Thread gibt es zwei gegensätzliche Antworten auf die Frage der Threaderstellerin.
holzgoe schreibt, wer bezahlt, kann sie absetzen.
Elster-tester schreibt, dass man nur seine eigene Versicherung absetzen kann.
Nach Ester-Testers Antwort könnte mein Ex den über seine Versicherung hinausgehenden Anteil an meiner Versicherung nicht absetzen.
Dazu kommt, dass nicht genau festgelegt ist, zu welchen Anteilen die Einzahlungen auf das gemeinsame Konto für Miete, Stom, Versicherungen usw verteilt sind. Insofern könnte ich so argumentieren, dass ich die Beiträge zu meinen Versicherung aus meinen Einzahlungen bezahlt habe und der Überschuss dann für den Rest der Ausgaben verteilt wurde. So dass mein Ex eben für diese Ausgaben einen grösseren Anteil hatte.
Die Frage ist, ob das so in Ordnung geht. Für mich ist das so am Schlüssigsten.
Und dann noch eine Frage: Laut https://www.gemeinschaftskontovergleich.de/ könnte ausserdem Schenkungssteuer anfallen, wenn ein Partner mehr auf ein gemeinsames Konto einzahlt, als der andere? Die Freibeträge liegen ja im sechsstelligen Bereich, wenn ich mal davon ausgehe, dass die jährlich gelten, sind wir nicht betroffen, richtig?!
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