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Gemeinschaftskonto - wie Versicherungen angeben

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    #16
    AW: Gemeinschaftskonto - wie Versicherungen angeben

    Im Thread gibt es zwei gegensätzliche Antworten auf die Frage der Threaderstellerin.

    holzgoe schreibt, wer bezahlt, kann sie absetzen.
    Elster-tester schreibt, dass man nur seine eigene Versicherung absetzen kann.

    Nach Ester-Testers Antwort könnte mein Ex den über seine Versicherung hinausgehenden Anteil an meiner Versicherung nicht absetzen.

    Dazu kommt, dass nicht genau festgelegt ist, zu welchen Anteilen die Einzahlungen auf das gemeinsame Konto für Miete, Stom, Versicherungen usw verteilt sind. Insofern könnte ich so argumentieren, dass ich die Beiträge zu meinen Versicherung aus meinen Einzahlungen bezahlt habe und der Überschuss dann für den Rest der Ausgaben verteilt wurde. So dass mein Ex eben für diese Ausgaben einen grösseren Anteil hatte.

    Die Frage ist, ob das so in Ordnung geht. Für mich ist das so am Schlüssigsten.

    Und dann noch eine Frage: Laut https://www.gemeinschaftskontovergleich.de/ könnte ausserdem Schenkungssteuer anfallen, wenn ein Partner mehr auf ein gemeinsames Konto einzahlt, als der andere? Die Freibeträge liegen ja im sechsstelligen Bereich, wenn ich mal davon ausgehe, dass die jährlich gelten, sind wir nicht betroffen, richtig?!
    Zuletzt geändert von Frangipani; 18.10.2017, 11:43.

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      #17
      AW: Gemeinschaftskonto - wie Versicherungen angeben

      Kann man Versicherungen(Sonstige Vorsorgeaufwendungen) absetzen? Ich lese immer, dass bei Singles bei 1900 € Schluss ist, und diesen Höchstbetrag erreicht man meist mit den Kranken-Pflegeversicherungsbeiträgen AN.

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        #18
        AW: Gemeinschaftskonto - wie Versicherungen angeben

        Hallo,
        zum Abschätzen der Situation als Single ohne besondere steuerliche Umstände:
        über den großen Daumen, ab ~1650 EURO Monatsbrutto bzw. ~19800 EURO Jahresbrutto,
        kann man sich weitere Angaben zu diversen Versicherungen verkneifen.
        Gruß, Basteltyp

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        ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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          #19
          AW: Gemeinschaftskonto - wie Versicherungen angeben

          Abgesehen davon, dass es wegen der Höchstbeträge steuerlich eine eher akademische Diskussion ist, wer bei weiteren Vorsorgeaufwendungen, die von einem

          Gemeinschaftskonto weg bezahlt wurden, tatsächlich der Zahler ist oder war, hat man sicher kein Problem, seine eigenen Versicherungen geltend zu machen.

          Ich kann mich nicht erinnern, dass ich je die Zahlung meiner Versicherungsbeiträge hätte belegen müssen und bei mir wirken die sich sogar steuerlich aus.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            AW: Gemeinschaftskonto - wie Versicherungen angeben

            Hallo,

            >>>Im Thread gibt es zwei gegensätzliche Antworten auf die Frage der Threaderstellerin.

            Nee, das ist nicht gegensätzlich, es gilt beides.
            Erstens kann man nur Zahlungen absetzen, die man selbst getragen hat (das ist imho sicher). Und Zweitens glaube ich nicht, dass man Kosten für Dritte absetzen kann (das kann aber im Einzelfall anders sein, etwa wenn es indirekt als Unterhalt zählt - ich erinnere mich an ein Urteil bezüglich Eltern die die Krankenversicherung für ihr Kind übernommen haben).
            Fazit: Am Besten 50:50 aufteilen (man kann ja auch unterschiedliche Quoten vereinbaren, also Versicherungen so und alles andere anders).


            >>>Kann man Versicherungen(Sonstige Vorsorgeaufwendungen) absetzen? Ich lese immer, dass bei Singles bei 1900 € Schluss ist, und diesen Höchstbetrag erreicht man meist mit den Kranken-Pflegeversicherungsbeiträgen AN.

            Richtig. Aber es gibt halt nicht nur AN, sondern beispielsweise auch Rentner (da wirken sich zusätzliche Vorsorgeaufwendungen fast regelmäßig aus). Außerdem auch Geringverdiener, Teilzeitarbeiter etc., auch da liegen die Sozialversicherungen oft unter 1900 Euro.


            >>>wer bei weiteren Vorsorgeaufwendungen, die von einem Gemeinschaftskonto weg bezahlt wurden, tatsächlich der Zahler ist oder war, hat man sicher kein Problem, seine eigenen Versicherungen geltend zu machen.

            Sehe ich auch so. Wichtiger ist dann schon, dass man nicht insgesamt auf mehr als 100% kommt (Er 60%, und Sie dann doch 50%).


            >>>Ich kann mich nicht erinnern, dass ich je die Zahlung meiner Versicherungsbeiträge hätte belegen müssen und bei mir wirken die sich sogar steuerlich aus.

            Dito.
            Stichproben kann es aber immer geben, und plötzlich muss man jeden Cent belegen.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #21
              AW: Gemeinschaftskonto - wie Versicherungen angeben

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Fazit: Am Besten 50:50 aufteilen (man kann ja auch unterschiedliche Quoten vereinbaren, also Versicherungen so und alles andere anders).
              Ja, in die Richtung habe ich auch gedacht. Ist meiner Meinung nach auch schlüssig zu argumentieren, dass man seine Versicherung selbst gezahlt und nur die sonstigen Ausgaben in einem ungleichen Verhältnis getragen hat.

              Vielen Dank an Alle!

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