AW: Anlage Aus - Einkuenfte in fremder Waehrung
Keine Ahnung, wo du das her hast, aber das ist keine seriöse Quelle...
Dazu auch noch falsch und viel zu pauschal. ..
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Anlage Aus - Einkuenfte in fremder Waehrung
Einklappen
X
-
AW: Anlage Aus - Einkuenfte in fremder Waehrung
Die Freistellungsmethode gilt insbesondere für
Einkünfte von ins Ausland entsandten Arbeitnehmern (ausgenommen sind Grenzgänger und bei Anwendung der 183- Tage- Regel,)
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, wenn die Tätigkeit in einer ausländischen festen Einrichtung (Büro, Praxis) ausgeübt wird,
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ausländischen Grundbesitzes,
Gewinne aus der Veräußerung ausländischen Grundbesitzes und ausländischer Betriebsstätten,
Einkünfte aus ausländischer Land- und Forstwirtschaft,
Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit in einer ausländischen, auf gewisse Dauer angelegten Betriebsstätte.
Bei mir mir passt keine
LG
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Anlage Aus - Einkuenfte in fremder Waehrung
Und wie kommst du darauf?
Ich kann nur zu einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein raten.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Anlage Aus - Einkuenfte in fremder Waehrung
Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigenBevor man zur Eintragung kommt, muss erstmal die steuerliche Beurteilung geklärt werden :
Anrechnungsmethode oder Freistellungsmethode?
Du redest von Progressionsvorbehalt. Da wärst du in der Anlage AUS schonmal falsch. Bei der Freistellungsmethode kommt der Arbeitslohn in die Anlage N (Zeilen 21,22 oder 23) und N-AUS. Polnische Steuern können dabei nicht angerechnet werden!
LG
michZuletzt geändert von mich80; 10.09.2015, 17:48.
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Anlage Aus - Einkuenfte in fremder Waehrung
es gilt in jedem Fall das Zuflußprinzip. Im Internet findest Du die Umrechnungskurse per Stichtag, auch Jahre zurück, diese sind dann relevant. Gruß! aporent
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Anlage Aus - Einkuenfte in fremder Waehrung
Bevor man zur Eintragung kommt, muss erstmal die steuerliche Beurteilung geklärt werden :
Anrechnungsmethode oder Freistellungsmethode?
Du redest von Progressionsvorbehalt. Da wärst du in der Anlage AUS schonmal falsch. Bei der Freistellungsmethode kommt der Arbeitslohn in die Anlage N (Zeilen 21,22 oder 23) und N-AUS. Polnische Steuern können dabei nicht angerechnet werden!Zuletzt geändert von Elster-Tester; 03.09.2015, 18:55.
Einen Kommentar schreiben:
-
Anlage Aus - Einkuenfte in fremder Waehrung
Hallo zusammen,
ich wollte meine Steuererklaeurung fuer 2011 ausfuellen. Dazu brauche ich Anlage Aus (ich denke diese wird korrekt, wegen Progressionsvorbehalt).
Von 01.01.2011 bis 31.04.2011 habe ich fuer eine polnische Firma gearbeitet(nicht selbststaendiger Arbeit), fuer diese Zeit habe ich in Polen Steuer bazahlt. Ab 01.05.11 arbeite ich fuer einen deutschen Unternehmen.
Ich hatte keine anderen Einkuenfte.
Ich habe die polnische Steuerbescheinigung fuer diese Zeit.
Ich habe ein paar Fragen :
1. Wie soll ich den Betrag rechnen?
2. Soll ich fuer jeden Monat der Einkommen rechnen und dann alles in Euro zusammenzaehlen oder der ganze Betrag (4 Monate) nach Jahresdurchschnittswert? So ich weiss, soll man das von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Kurse umrechnen,
aber monatliche Durchschnittsreferenzkurse oder die genaue Kurse von den Tagen wann der Arbeitslohn auf mein Bankkonto gutgeschrieben wurde.
3. Meine Berechnungen soll ich extra mit der Steuererklaerung als Anhang zuschicken?
4. Zeile 6 in welcher Anlage soll ich die auslaendische Einkuenfte eintragen?
5. In Zeile 7 soll ich die Einkuenfte eintragen? (schon umgerechnete)
6. die bezahlten auslaendische Steuer in welcher Zeile: 9 oder 10, oder 11 und 12?
7. Soll ich noch andere Zeile ausfuehlen?
Das wird meine erste deutsche Steuererklaerung, ich bitte um Verstaendnis.
Ich danke Euch Voraus!
LG
michZuletzt geändert von mich80; 03.09.2015, 17:59.Stichworte: -
Einen Kommentar schreiben: