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Anlage Aus - Einkuenfte in fremder Waehrung

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    Anlage Aus - Einkuenfte in fremder Waehrung

    Hallo zusammen,
    ich wollte meine Steuererklaeurung fuer 2011 ausfuellen. Dazu brauche ich Anlage Aus (ich denke diese wird korrekt, wegen Progressionsvorbehalt).
    Von 01.01.2011 bis 31.04.2011 habe ich fuer eine polnische Firma gearbeitet(nicht selbststaendiger Arbeit), fuer diese Zeit habe ich in Polen Steuer bazahlt. Ab 01.05.11 arbeite ich fuer einen deutschen Unternehmen.
    Ich hatte keine anderen Einkuenfte.
    Ich habe die polnische Steuerbescheinigung fuer diese Zeit.

    Ich habe ein paar Fragen :

    1. Wie soll ich den Betrag rechnen?
    2. Soll ich fuer jeden Monat der Einkommen rechnen und dann alles in Euro zusammenzaehlen oder der ganze Betrag (4 Monate) nach Jahresdurchschnittswert? So ich weiss, soll man das von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Kurse umrechnen,
    aber monatliche Durchschnittsreferenzkurse oder die genaue Kurse von den Tagen wann der Arbeitslohn auf mein Bankkonto gutgeschrieben wurde.
    3. Meine Berechnungen soll ich extra mit der Steuererklaerung als Anhang zuschicken?
    4. Zeile 6 in welcher Anlage soll ich die auslaendische Einkuenfte eintragen?
    5. In Zeile 7 soll ich die Einkuenfte eintragen? (schon umgerechnete)
    6. die bezahlten auslaendische Steuer in welcher Zeile: 9 oder 10, oder 11 und 12?
    7. Soll ich noch andere Zeile ausfuehlen?

    Das wird meine erste deutsche Steuererklaerung, ich bitte um Verstaendnis.

    Ich danke Euch Voraus!
    LG
    mich
    Zuletzt geändert von mich80; 03.09.2015, 17:59.

    #2
    AW: Anlage Aus - Einkuenfte in fremder Waehrung

    Bevor man zur Eintragung kommt, muss erstmal die steuerliche Beurteilung geklärt werden :
    Anrechnungsmethode oder Freistellungsmethode?

    Du redest von Progressionsvorbehalt. Da wärst du in der Anlage AUS schonmal falsch. Bei der Freistellungsmethode kommt der Arbeitslohn in die Anlage N (Zeilen 21,22 oder 23) und N-AUS. Polnische Steuern können dabei nicht angerechnet werden!
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 03.09.2015, 18:55.
    Mfg

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      #3
      AW: Anlage Aus - Einkuenfte in fremder Waehrung

      es gilt in jedem Fall das Zuflußprinzip. Im Internet findest Du die Umrechnungskurse per Stichtag, auch Jahre zurück, diese sind dann relevant. Gruß! aporent

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        #4
        AW: Anlage Aus - Einkuenfte in fremder Waehrung

        Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
        Bevor man zur Eintragung kommt, muss erstmal die steuerliche Beurteilung geklärt werden :
        Anrechnungsmethode oder Freistellungsmethode?

        Du redest von Progressionsvorbehalt. Da wärst du in der Anlage AUS schonmal falsch. Bei der Freistellungsmethode kommt der Arbeitslohn in die Anlage N (Zeilen 21,22 oder 23) und N-AUS. Polnische Steuern können dabei nicht angerechnet werden!
        Danke fuer deine Antwort, so wie ich das alles im Internet gelesen habe, bei mir passt Anrechnungsmethode. Die Anlage Aus ist wirklich falsch? In dieser Zeit mein Wohnsitz war in Polen

        LG
        mich
        Zuletzt geändert von mich80; 10.09.2015, 17:48.

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          #5
          AW: Anlage Aus - Einkuenfte in fremder Waehrung

          Und wie kommst du darauf?

          Ich kann nur zu einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein raten.
          Mfg

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            #6
            AW: Anlage Aus - Einkuenfte in fremder Waehrung

            Die Freistellungsmethode gilt insbesondere für

            Einkünfte von ins Ausland entsandten Arbeitnehmern (ausgenommen sind Grenzgänger und bei Anwendung der 183- Tage- Regel,)
            Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, wenn die Tätigkeit in einer ausländischen festen Einrichtung (Büro, Praxis) ausgeübt wird,
            Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ausländischen Grundbesitzes,
            Gewinne aus der Veräußerung ausländischen Grundbesitzes und ausländischer Betriebsstätten,
            Einkünfte aus ausländischer Land- und Forstwirtschaft,
            Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit in einer ausländischen, auf gewisse Dauer angelegten Betriebsstätte.

            Bei mir mir passt keine

            LG

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              #7
              AW: Anlage Aus - Einkuenfte in fremder Waehrung

              Keine Ahnung, wo du das her hast, aber das ist keine seriöse Quelle...
              Dazu auch noch falsch und viel zu pauschal. ..
              Mfg

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