Halllo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir helfen mit meiner allerersten Steuererklärung und zwar in Bezug auf die Frage ob ich sie überhaupt abgeben muss.
Ich bin Uni-Student, hatte in den ersten Monaten von 2014 noch einen Minijob mit irregulären Einnahmen, der aber zum Erliegen kam. Ich habe dann als Ersatz eine kleine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen und auch dem Finanzamt gemeldet, um über ein Studentenportal kleine journalistische und redaktionelle Aufträge für verschiedene Auftraggeber zu erledigen. Rausgekommen ist dabei nicht viel, um die 300€ bis zum Jahresende. Eine Aufforderung zur Steuererklärung habe ich dieses Jahr keine bekommen, und nach einigen Recherschen bin ich zum Schluss gelangt, dass ich auch keine abgeben sollte nach § 56 EStDV, wenn ich das korrekt verstanden habe. Zum einen liegen meine Einkünfte weit unter dem Grundfreibetrag (um die 450€ insgesamt aus dem alten Nebenjob+die 300€ aus der freiberuflichen Tätigkeit für das ganze Jahr; beziehe darüber hinaus noch Bafög und Wohngeld, beides müsste ja nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen und so nicht zum Grundfreibetrag zählen, korrekt?), zum anderen liegen die Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit sowieso unter der Härteausgleichsgrenze von 410€. Ist das alles soweit korrekt?
Nun bekam ich gestern einen Brief vom FA, mit der Feststellung das von mir noch keine Steuererklärung eingegangen ist, die allgemeine Frist bis zum 31. Mai sowieso verstrichen ist und ich die Steuererklärung, falls sie überhaupt auf mich zutrifft, in den nächsten zwei Wochen einreichen soll. Wieso das FA das macht ist nachvollziehbar, schließlich wissen die ja nicht wieviel ich im vorherigen Jahr verdient habe. Nun, die Krux liegt in eben dieser Bemerkung: "Falls Sie der Auffassung sind, zur Abgabe einer Steuererklärung nicht verpflichtet zu sein, senden Sie dieses Schreiben mit einem kurzen Hinweis auf der Rückseite zurück". Auf der Rückseite kann ich meine Begründung eintragen und ggf. Belege ("Bescheinigungen über den Bezug von Sozialleistungen, Ausdruch der Lohnsteuerbescheinigungen") anfügen.
Also eine große Bitte um Rat - wie soll ich jetzt vorgehen? Dem FA die obenbeschriebene Begründung mitteilen, dass ich in diesem Jahr wohl nicht zur Abgabe verpflichtet bin? Soll ich als Belege meine Rechnungen anhängen? Oder gleich doch die Steuererklärung einreichen? Das Problem wäre dann die Frist, da sie ja elektronisch übermittelt werden müsste und die Freischaltung bis zu zwei Wochen dauert. Ich wäre also auf jeden Fall für Ratschläge sehr dankbar!
ich hoffe ihr könnt mir helfen mit meiner allerersten Steuererklärung und zwar in Bezug auf die Frage ob ich sie überhaupt abgeben muss.
Ich bin Uni-Student, hatte in den ersten Monaten von 2014 noch einen Minijob mit irregulären Einnahmen, der aber zum Erliegen kam. Ich habe dann als Ersatz eine kleine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen und auch dem Finanzamt gemeldet, um über ein Studentenportal kleine journalistische und redaktionelle Aufträge für verschiedene Auftraggeber zu erledigen. Rausgekommen ist dabei nicht viel, um die 300€ bis zum Jahresende. Eine Aufforderung zur Steuererklärung habe ich dieses Jahr keine bekommen, und nach einigen Recherschen bin ich zum Schluss gelangt, dass ich auch keine abgeben sollte nach § 56 EStDV, wenn ich das korrekt verstanden habe. Zum einen liegen meine Einkünfte weit unter dem Grundfreibetrag (um die 450€ insgesamt aus dem alten Nebenjob+die 300€ aus der freiberuflichen Tätigkeit für das ganze Jahr; beziehe darüber hinaus noch Bafög und Wohngeld, beides müsste ja nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen und so nicht zum Grundfreibetrag zählen, korrekt?), zum anderen liegen die Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit sowieso unter der Härteausgleichsgrenze von 410€. Ist das alles soweit korrekt?
Nun bekam ich gestern einen Brief vom FA, mit der Feststellung das von mir noch keine Steuererklärung eingegangen ist, die allgemeine Frist bis zum 31. Mai sowieso verstrichen ist und ich die Steuererklärung, falls sie überhaupt auf mich zutrifft, in den nächsten zwei Wochen einreichen soll. Wieso das FA das macht ist nachvollziehbar, schließlich wissen die ja nicht wieviel ich im vorherigen Jahr verdient habe. Nun, die Krux liegt in eben dieser Bemerkung: "Falls Sie der Auffassung sind, zur Abgabe einer Steuererklärung nicht verpflichtet zu sein, senden Sie dieses Schreiben mit einem kurzen Hinweis auf der Rückseite zurück". Auf der Rückseite kann ich meine Begründung eintragen und ggf. Belege ("Bescheinigungen über den Bezug von Sozialleistungen, Ausdruch der Lohnsteuerbescheinigungen") anfügen.
Also eine große Bitte um Rat - wie soll ich jetzt vorgehen? Dem FA die obenbeschriebene Begründung mitteilen, dass ich in diesem Jahr wohl nicht zur Abgabe verpflichtet bin? Soll ich als Belege meine Rechnungen anhängen? Oder gleich doch die Steuererklärung einreichen? Das Problem wäre dann die Frist, da sie ja elektronisch übermittelt werden müsste und die Freischaltung bis zu zwei Wochen dauert. Ich wäre also auf jeden Fall für Ratschläge sehr dankbar!
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