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Finanzamt fragt mich (!), ob ich eine Steuererklärung abzugeben verpflichtet bin

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    Finanzamt fragt mich (!), ob ich eine Steuererklärung abzugeben verpflichtet bin

    Halllo zusammen,

    ich hoffe ihr könnt mir helfen mit meiner allerersten Steuererklärung und zwar in Bezug auf die Frage ob ich sie überhaupt abgeben muss.

    Ich bin Uni-Student, hatte in den ersten Monaten von 2014 noch einen Minijob mit irregulären Einnahmen, der aber zum Erliegen kam. Ich habe dann als Ersatz eine kleine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen und auch dem Finanzamt gemeldet, um über ein Studentenportal kleine journalistische und redaktionelle Aufträge für verschiedene Auftraggeber zu erledigen. Rausgekommen ist dabei nicht viel, um die 300€ bis zum Jahresende. Eine Aufforderung zur Steuererklärung habe ich dieses Jahr keine bekommen, und nach einigen Recherschen bin ich zum Schluss gelangt, dass ich auch keine abgeben sollte nach § 56 EStDV, wenn ich das korrekt verstanden habe. Zum einen liegen meine Einkünfte weit unter dem Grundfreibetrag (um die 450€ insgesamt aus dem alten Nebenjob+die 300€ aus der freiberuflichen Tätigkeit für das ganze Jahr; beziehe darüber hinaus noch Bafög und Wohngeld, beides müsste ja nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen und so nicht zum Grundfreibetrag zählen, korrekt?), zum anderen liegen die Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit sowieso unter der Härteausgleichsgrenze von 410€. Ist das alles soweit korrekt?

    Nun bekam ich gestern einen Brief vom FA, mit der Feststellung das von mir noch keine Steuererklärung eingegangen ist, die allgemeine Frist bis zum 31. Mai sowieso verstrichen ist und ich die Steuererklärung, falls sie überhaupt auf mich zutrifft, in den nächsten zwei Wochen einreichen soll. Wieso das FA das macht ist nachvollziehbar, schließlich wissen die ja nicht wieviel ich im vorherigen Jahr verdient habe. Nun, die Krux liegt in eben dieser Bemerkung: "Falls Sie der Auffassung sind, zur Abgabe einer Steuererklärung nicht verpflichtet zu sein, senden Sie dieses Schreiben mit einem kurzen Hinweis auf der Rückseite zurück". Auf der Rückseite kann ich meine Begründung eintragen und ggf. Belege ("Bescheinigungen über den Bezug von Sozialleistungen, Ausdruch der Lohnsteuerbescheinigungen") anfügen.

    Also eine große Bitte um Rat - wie soll ich jetzt vorgehen? Dem FA die obenbeschriebene Begründung mitteilen, dass ich in diesem Jahr wohl nicht zur Abgabe verpflichtet bin? Soll ich als Belege meine Rechnungen anhängen? Oder gleich doch die Steuererklärung einreichen? Das Problem wäre dann die Frist, da sie ja elektronisch übermittelt werden müsste und die Freischaltung bis zu zwei Wochen dauert. Ich wäre also auf jeden Fall für Ratschläge sehr dankbar!
    Zuletzt geändert von Nathalin; 05.09.2015, 18:36.

    #2
    AW: Finanzamt fragt mich (!), ob ich eine Steuererklärung abzugeben verpflichtet bin

    Auf der Rückseite kann ich meine Begründung eintragen ...
    Was ist daran jetzt schwierig und was hat das mit ElsterFormular zu tun?

    Warum schreibst du nicht einfach in zwei Sätzen, wie hoch deine Einnahmen 2014 waren?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Finanzamt fragt mich (!), ob ich eine Steuererklärung abzugeben verpflichtet bin

      Habe ich doch - 450€ aus dem Nebenjob und 300€ aus der freiberuflichen Tätigkeit sind das gesamte Jahreseinkommen (wenn 500€ mtl. Bafög und 100€ mtl. Wohngeld, wie ich verstanden habe, nicht in die Rechung gehören). Schwierig daran ist, dass diverse Seiten immer noch schreiben Freiberufler/Selbstständige hätten bei jedem Einkommen eine Pflicht zur Abgabe, ich wollte die Frage deswegen klären.

      Ich bitte um Verzeihung für den Beitrag in der falschen Kategorie.

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        #4
        AW: Finanzamt fragt mich (!), ob ich eine Steuererklärung abzugeben verpflichtet bin

        Du hast doch selbst § 56 EStDV zitiert. Abgeben musst du in deinem Fall nur dann eine Steuererklärung, wenn dich das Finanzamt ausdrücklich dazu auffordert, was ja bisher nicht geschehen ist.

        Ich meinte im Übrigen, du sollst die 2 Sätze zu deinen Einkünften auf die Rückseite des Finanzamtsschreibens schreiben. Hier im Forum erfährt es dein Finanzamt nicht.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 05.09.2015, 19:03.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Finanzamt fragt mich (!), ob ich eine Steuererklärung abzugeben verpflichtet bin

          Danke für die Auskunft!

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            #6
            AW: Finanzamt fragt mich (!), ob ich eine Steuererklärung abzugeben verpflichtet bin

            Was gibts daran nicht zu verstehen? Du warst freiberuflich tätig, dann musst Du grundsätzlich eine Steuererklärung abgeben. Das Finanzamt erinnert Dich daran und schreibt auch, dass es Gründe geben könnte die Dich von dieser Verpflichtung befreien würden.

            Und statt dem Finanzamt diese Gründe mitzuteilen breitest Du diese lang und breit uns hier aus.

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              #7
              AW: Finanzamt fragt mich (!), ob ich eine Steuererklärung abzugeben verpflichtet bin

              Moment, Moment, eine Pflicht zur grundsätzlichen Abgabe besteht ja nach § 46 (und so habe ich auch Charlie verstanden) gerade nicht, da eben trotz freiberuflicher Tätigkeit Bedingungen nicht gegeben (oder?). Die Frage war (natürlich werde ich es dem Finanzamt am Montag mitteilen, Grund zur Nachfrage war einfach meine Unerfahrenheit), ob in diesem Fall ein bloßer Zweizeiler als Antwort genügen würde oder ob zusätzlich Belege/Rechnungen abgeschickt werden sollten oder gleich die volle Steuererklärung. Ich die Anregungen in diesem Thread so verstanden, dass es in der Tat so minimalistisch hingehen müsse.
              Zuletzt geändert von Nathalin; 06.09.2015, 00:18.

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                #8
                AW: Finanzamt fragt mich (!), ob ich eine Steuererklärung abzugeben verpflichtet bin

                Zitat von Nathalin Beitrag anzeigen
                da eben trotz freiberuflicher Tätigkeit Bedingungen nicht gegeben
                Woher soll denn das Finanzamt das wissen?

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                  #9
                  AW: Finanzamt fragt mich (!), ob ich eine Steuererklärung abzugeben verpflichtet bin

                  Selbstverständlich nirgendwoher, ich versuche ja nicht das FA irgendwie zu hintergfragen, sondern nur nach dem korrekten Vorgehen zu fragen. Ihr habt mir ja auch wunderbar geholfen und die Frage wird damit hoffentlich mit einer kurzen Mitteilung geklärt sein.

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                    #10
                    AW: Finanzamt fragt mich (!), ob ich eine Steuererklärung abzugeben verpflichtet bin

                    Wenn du einfach beim Finanzamt angerufen hättest anstatt diesen Roman zu verfassen , dann hättest du dir einiges an Zeit gespart.

                    Im übrigen kann ich hier keinen Zusammenhang mit Elster erkennen.
                    Mfg

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                      #11
                      AW: Finanzamt fragt mich (!), ob ich eine Steuererklärung abzugeben verpflichtet bin

                      Außerdem müssen Sie gemäß § 149 Abs. 1 S. 2 Abgabenordnung eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert – selbst wenn die oben genannten Voraussetzungen (Pflicht oder Antrag) nicht erfüllt sind.

                      nur so zum Thema: Müssen und-oder nicht (kein Elster-Problem, ich weiss
                      Gruss (S)stiller
                      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                        #12
                        AW: Finanzamt fragt mich (!), ob ich eine Steuererklärung abzugeben verpflichtet bin

                        Ja, aber wie gesagt, keine Aufforderung. Allerdings eine Erinnerung mit der Option, das ich nicht abgabenpflichtig sein könnte.

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