Guten Abend zusammen,
möglicherweise wurde folgende Frage bereits gestellt, im Forum konnte ich bisher jedoch keine Antwort finden, die mir weiter hilft.
Für die Steuererlärung 2014 mit ElsterFormular hänge ich bei der Anlage AV, Zeile 11 und gegebenenfalls 13 und 14 fest.
Im Jahr 2013 habe ich für die ersten 9 Monate (01.01.2013 - 30.09.2013) regulär Gehalt bezogen.
Dann hat meine Firma Insolvenz angemeldet, in deren Zug ich für die folgenden 3 Monate (01.10.2013 - 31.12.2103) per Insolvenzgeldvorfinanzierung meine Forderungen an eine Bank abgetreten habe.
Ich habe weiterhin mein reguläres Nettogehalt, aber auch weiterhin die Abrechnungen mit Aufschüsselung nach Brutto, Lohnsteuer, Soli, Netto etc erhalten.
In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2013 ist der Zeitraum 01.01.2013 - 30.09.2013 mit Bruttoarbeitslohn X aufgeführt.
In der Bestätigung der Arbeitsagentur über die Bewilligung des Insolvenzgeldes ist die Summe der drei Nettolöhne (Oktober - Dezember) aufgeführt.
In der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung ist das komplette Jahr 2013 (Zeitraum 01.01.2013 - 31.12.2013) mit Summe Y aufgeführt, die deutlich über der Summe X aus der Lohnsteuerbescheinigung liegt.
Welchen Wert soll ich nun in Zeile 11, und welchen gegebenenfalls in Zeile 13 und 14 eintragen?
Im Internet wird wahlweise auf die Meldebescheingung, oder aber auf die Lohnsteuerbescheinigung verwiesen - nur liegt da bei mir der Knackpunkt bzw. Unterschied. Bitte verweist nicht auf die Eingabehilfe im elsterFormular, die habe ich durchaus gelesen und werde leider nicht schlau daraus.
Ich hoffe, hier hat jemand die richtige Antwort auf meine Frage.
Vielen Dank schonmal im Voraus,
Susi
möglicherweise wurde folgende Frage bereits gestellt, im Forum konnte ich bisher jedoch keine Antwort finden, die mir weiter hilft.
Für die Steuererlärung 2014 mit ElsterFormular hänge ich bei der Anlage AV, Zeile 11 und gegebenenfalls 13 und 14 fest.
Im Jahr 2013 habe ich für die ersten 9 Monate (01.01.2013 - 30.09.2013) regulär Gehalt bezogen.
Dann hat meine Firma Insolvenz angemeldet, in deren Zug ich für die folgenden 3 Monate (01.10.2013 - 31.12.2103) per Insolvenzgeldvorfinanzierung meine Forderungen an eine Bank abgetreten habe.
Ich habe weiterhin mein reguläres Nettogehalt, aber auch weiterhin die Abrechnungen mit Aufschüsselung nach Brutto, Lohnsteuer, Soli, Netto etc erhalten.
In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2013 ist der Zeitraum 01.01.2013 - 30.09.2013 mit Bruttoarbeitslohn X aufgeführt.
In der Bestätigung der Arbeitsagentur über die Bewilligung des Insolvenzgeldes ist die Summe der drei Nettolöhne (Oktober - Dezember) aufgeführt.
In der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung ist das komplette Jahr 2013 (Zeitraum 01.01.2013 - 31.12.2013) mit Summe Y aufgeführt, die deutlich über der Summe X aus der Lohnsteuerbescheinigung liegt.
Welchen Wert soll ich nun in Zeile 11, und welchen gegebenenfalls in Zeile 13 und 14 eintragen?
Im Internet wird wahlweise auf die Meldebescheingung, oder aber auf die Lohnsteuerbescheinigung verwiesen - nur liegt da bei mir der Knackpunkt bzw. Unterschied. Bitte verweist nicht auf die Eingabehilfe im elsterFormular, die habe ich durchaus gelesen und werde leider nicht schlau daraus.
Ich hoffe, hier hat jemand die richtige Antwort auf meine Frage.
Vielen Dank schonmal im Voraus,
Susi
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