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Anlage AV Zeile 11, 13 und 14 für Steuererklärung 2014

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    Anlage AV Zeile 11, 13 und 14 für Steuererklärung 2014

    Guten Abend zusammen,

    möglicherweise wurde folgende Frage bereits gestellt, im Forum konnte ich bisher jedoch keine Antwort finden, die mir weiter hilft.

    Für die Steuererlärung 2014 mit ElsterFormular hänge ich bei der Anlage AV, Zeile 11 und gegebenenfalls 13 und 14 fest.

    Im Jahr 2013 habe ich für die ersten 9 Monate (01.01.2013 - 30.09.2013) regulär Gehalt bezogen.
    Dann hat meine Firma Insolvenz angemeldet, in deren Zug ich für die folgenden 3 Monate (01.10.2013 - 31.12.2103) per Insolvenzgeldvorfinanzierung meine Forderungen an eine Bank abgetreten habe.
    Ich habe weiterhin mein reguläres Nettogehalt, aber auch weiterhin die Abrechnungen mit Aufschüsselung nach Brutto, Lohnsteuer, Soli, Netto etc erhalten.

    In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2013 ist der Zeitraum 01.01.2013 - 30.09.2013 mit Bruttoarbeitslohn X aufgeführt.
    In der Bestätigung der Arbeitsagentur über die Bewilligung des Insolvenzgeldes ist die Summe der drei Nettolöhne (Oktober - Dezember) aufgeführt.
    In der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung ist das komplette Jahr 2013 (Zeitraum 01.01.2013 - 31.12.2013) mit Summe Y aufgeführt, die deutlich über der Summe X aus der Lohnsteuerbescheinigung liegt.

    Welchen Wert soll ich nun in Zeile 11, und welchen gegebenenfalls in Zeile 13 und 14 eintragen?
    Im Internet wird wahlweise auf die Meldebescheingung, oder aber auf die Lohnsteuerbescheinigung verwiesen - nur liegt da bei mir der Knackpunkt bzw. Unterschied. Bitte verweist nicht auf die Eingabehilfe im elsterFormular, die habe ich durchaus gelesen und werde leider nicht schlau daraus.

    Ich hoffe, hier hat jemand die richtige Antwort auf meine Frage.

    Vielen Dank schonmal im Voraus,

    Susi

    #2
    AW: Anlage AV Zeile 11, 13 und 14 für Steuererklärung 2014

    Zitat von SusiS Beitrag anzeigen
    Bitte verweist nicht auf die Eingabehilfe im elsterFormular, die habe ich durchaus gelesen und werde leider nicht schlau daraus.
    Die verweist ja auf die Meldung zur Sozialversicherung, und so würde ich es dann auch eintragen.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage AV Zeile 11, 13 und 14 für Steuererklärung 2014

      Hallo L.E.Fant,

      danke Dir für die schnelle Antwort.
      Nur heißt es doch vorher "Die aus der Tätigkeit erzielten beitragspflichtigen Einnahmen aus 2013.."
      Laut Lohnsteuerbescheinigung (die ja auch meine beitragspflichtigen Einnahmen spiegeln sollte?!) liegt hier ein anderer Betrag vor, als in der Meldebescheingung.

      Dann folgt in der Erklärung
      "Wenn Sie in den Zeilen 13 und 14 Eintragungen vornehmen, geben Sie bitte die beitragspflichtigen Einnahmen für diesen Zeitraum des Bezugs der Entgeltersatzleistungen oder des tatsächlichen Entgelts nicht in Zeile 11 an."

      Soll in zeile 11 eben vielleich doch nur das Brutto der ersten 9 Monate eingetragen werden?

      Und was, gegebenefalls, in Zeile 13 und 14...

      Kommentar

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