Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage, und zwar habe ich mich nebenberuflich Selbstständig gemacht.
(Einzelunternehmer, Kleingewerbetreibender)
Nun wird vermutlich am Ende des Jahres nach der EÜR ein Gewinn von X€ übrig bleiben.
Diesen Gewinn zahle ich mir aber nicht aus, sondern möchte diesen im Vermögen der Firma lassen.
(Sprich, ich persönlich habe keine Einnahmen aus meinen Gewerbebetrieb entnommen).
Nun zur Frage:
Muss ich den Gewinn trotzdem in Anlage G meiner Einkommenssteuererklärung angeben, obwohl ich persönlich dies nicht als Einkommen nutze sondern es als Firmenkapital "ansparen" möchte?
Oder muss ich den Gewinn immer angeben, egal ob ich mir diesen auszahle oder nicht?
Wäre supe, wenn mir da jemand helfen könnte.
Danke euch schon mal
Gruß
Ceva
ich habe da mal eine Frage, und zwar habe ich mich nebenberuflich Selbstständig gemacht.
(Einzelunternehmer, Kleingewerbetreibender)
Nun wird vermutlich am Ende des Jahres nach der EÜR ein Gewinn von X€ übrig bleiben.
Diesen Gewinn zahle ich mir aber nicht aus, sondern möchte diesen im Vermögen der Firma lassen.
(Sprich, ich persönlich habe keine Einnahmen aus meinen Gewerbebetrieb entnommen).
Nun zur Frage:
Muss ich den Gewinn trotzdem in Anlage G meiner Einkommenssteuererklärung angeben, obwohl ich persönlich dies nicht als Einkommen nutze sondern es als Firmenkapital "ansparen" möchte?
Oder muss ich den Gewinn immer angeben, egal ob ich mir diesen auszahle oder nicht?
Wäre supe, wenn mir da jemand helfen könnte.
Danke euch schon mal
Gruß
Ceva
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