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Einkommenssteuer Kleinunternehmer

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    Einkommenssteuer Kleinunternehmer

    Hallo zusammen,

    ich habe da mal eine Frage, und zwar habe ich mich nebenberuflich Selbstständig gemacht.
    (Einzelunternehmer, Kleingewerbetreibender)

    Nun wird vermutlich am Ende des Jahres nach der EÜR ein Gewinn von X€ übrig bleiben.
    Diesen Gewinn zahle ich mir aber nicht aus, sondern möchte diesen im Vermögen der Firma lassen.
    (Sprich, ich persönlich habe keine Einnahmen aus meinen Gewerbebetrieb entnommen).

    Nun zur Frage:
    Muss ich den Gewinn trotzdem in Anlage G meiner Einkommenssteuererklärung angeben, obwohl ich persönlich dies nicht als Einkommen nutze sondern es als Firmenkapital "ansparen" möchte?
    Oder muss ich den Gewinn immer angeben, egal ob ich mir diesen auszahle oder nicht?

    Wäre supe, wenn mir da jemand helfen könnte.
    Danke euch schon mal
    Gruß
    Ceva

    #2
    AW: Einkommenssteuer Kleinunternehmer

    Guten Tag,
    diese Anfrage hat aber rein gar nichts mit der Anwendung ELSTER zu schaffen und selbstverständlich sind ALLE Überschüsse zu erklären!
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Einkommenssteuer Kleinunternehmer

      Bitte wende dich an einen Steuerberater und lass dir erst einmal eine grundlegende Einführung in das Steuerrecht geben bzgl. deiner Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einem Gewerbe...
      Ich fürchte du hast es nötig.

      Um nur mal ein paar gravierende Dinge anzusprechen:

      1) bei der Einkommensteuer gibt es keinen Kleinunternehmer. Dies ist ein Rechtsbegriff aus der Umsatzsteuer.
      2) du versteuerst den Gewinn aus dem Einzelunternehmen, was du dann damit machst ist dem Finanzamt ziemlich egal
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Einkommenssteuer Kleinunternehmer

        Hallo cevastiko,

        - Sie müssen immer den Gewinn oder Verlust in Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) erklären. Auch wenn Sie den Gewinn als Firmenkapital "ansparen" wollen, also nicht entnehmen wollen.

        Info:

        Sie benötigen mindestens folgende Formulare

        - Einkommensteuererklärung (Mantelbogen)
        - Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
        - Anlage EÜR (Überschussrechnung) oder formlose Gewinnermittlung wenn die Höchstgrenze von 17.500 € (Betriebseinnahme) nicht überschritten wird
        - Anlage Umsatzsteuererklärung
        - Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn Sie Angaben zum Arbeitslohn zu machen haben)
        - Vorsorgeaufwand (Angaben zu Vorsorgeaufwendungen)

        Mit freundlichen Grüßen
        Jambo

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          #5
          AW: Einkommenssteuer Kleinunternehmer

          Hallo Jambo,

          vielen Dank für die sehr ausführliche und nützliche Antwort.
          Das habe ich mir aber auch schon fast so gedacht.

          Danke nochmal!
          Gruß
          Ceva

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            #6
            AW: Einkommenssteuer Kleinunternehmer

            Nicht entnommener Gewinn ist eine Privateinlage des Unternehmers und hat auf den steuerlichen Gewinn keinen Einfluss, sondern nur auf die Kapitalkonten. Wenn du Bilanzieren würdest, würde das dann als Selbstfinanzierung auftauchen, d.h. du brauchst weniger Fremdkapital (spielt bei der EÜR auch keine Rolle -nur die Zinsen).

            Sollte es für deinen Fall irgendwelche steuerlichen Sondervorschriften geben (Recht zur Sonderafa oder sonstige Rücklagen), kannst du deinen Gewinn und damit deine Steuern zumindest in diesem Jahr mindern, sofern dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag überhaupt übersteigt.
            LG MAX v S.

            (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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              #7
              AW: Einkommenssteuer Kleinunternehmer

              Hallo Max_v_S,

              als nebenberuflicher Kleinunternehmer dürfte cevastiko kaum Bilanzierer sein und aufgrund der steuerlichen Unbedarftheit sicherlich damit überfordert sein.

              Tschüß

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