Guten Tag,
ich habe den Verdacht, dass ich meine Frage zu diesem obigen Thema nicht richtig fertig erstellt habe. Finde ich nicht mehr.
Also von vorn: Steuerhilfe für meine Schwiegersohn/Tochter - bisher keine Steuererklärungen...
-2 Kinder
13 (schwerbehinderung jetzt anerkannt deswegen rückwirkende Steuererklärung durch Nachfrage bis 2011)
21 (geb.11/1993-bei noch nicht -durch Versorgungsamt- anerkannter Behinderung Ausbildungspraktikum 8/2012-8/2014)
bis zum Ausbildungsende noch Kindergeldanspruch erhalten...danach ab 10/204 Anstellungsvertrag auf Abruf mit geringem Verdienst
(vor der Ausbildung bis Hauptschulabschluß Reha- bzw. berufsvorbereitungsmaßnahmen vom BBW
bzw. arbeitssuchend bzw. gemeldet bei Agentur für Arbeit - von dort-Familienkasse auch Kindergeld)
- Lohnsteuerbescheinigungen von 2011 bis 2012 Kinderfreibeträge 2,0
in 2013 - wie auch immer - dann nur Anzahl Kinderfreibetrag 2,0 - (1.1.-31.5. und 1,0 1.6.-31.12.)
in 2014 - dann nur noch 1,0
Für 2011 wurde schon eine Erklärung abgegeben - mit 2 x Anlage Kind (zumal erst in diesem Jahr der ältere 18 wurde)
Frage: aufgrund der Konstellation obigen Hinweise -sollte /muss jetzt für 2012/13/14 auch eine 2. Anlage Kind ausgefüllt werden?
Ich frage auch deshalb, weil jetzt - also ab 2012 - offensichtlich aufgrund Volljährigkeit - das System teilweise in den Zeilen 17 bis 21 Zusatzzeiten und Begründungen über Weiterbeschäftigung bzw. Nichtweiterführung usw- abfragt bzw. in der Plausibilitätsprüfung als Fehler bzw. zu ergänzend meldet.
Danke für einen Tipp...
ich habe den Verdacht, dass ich meine Frage zu diesem obigen Thema nicht richtig fertig erstellt habe. Finde ich nicht mehr.
Also von vorn: Steuerhilfe für meine Schwiegersohn/Tochter - bisher keine Steuererklärungen...
-2 Kinder
13 (schwerbehinderung jetzt anerkannt deswegen rückwirkende Steuererklärung durch Nachfrage bis 2011)
21 (geb.11/1993-bei noch nicht -durch Versorgungsamt- anerkannter Behinderung Ausbildungspraktikum 8/2012-8/2014)
bis zum Ausbildungsende noch Kindergeldanspruch erhalten...danach ab 10/204 Anstellungsvertrag auf Abruf mit geringem Verdienst
(vor der Ausbildung bis Hauptschulabschluß Reha- bzw. berufsvorbereitungsmaßnahmen vom BBW
bzw. arbeitssuchend bzw. gemeldet bei Agentur für Arbeit - von dort-Familienkasse auch Kindergeld)
- Lohnsteuerbescheinigungen von 2011 bis 2012 Kinderfreibeträge 2,0
in 2013 - wie auch immer - dann nur Anzahl Kinderfreibetrag 2,0 - (1.1.-31.5. und 1,0 1.6.-31.12.)
in 2014 - dann nur noch 1,0
Für 2011 wurde schon eine Erklärung abgegeben - mit 2 x Anlage Kind (zumal erst in diesem Jahr der ältere 18 wurde)
Frage: aufgrund der Konstellation obigen Hinweise -sollte /muss jetzt für 2012/13/14 auch eine 2. Anlage Kind ausgefüllt werden?
Ich frage auch deshalb, weil jetzt - also ab 2012 - offensichtlich aufgrund Volljährigkeit - das System teilweise in den Zeilen 17 bis 21 Zusatzzeiten und Begründungen über Weiterbeschäftigung bzw. Nichtweiterführung usw- abfragt bzw. in der Plausibilitätsprüfung als Fehler bzw. zu ergänzend meldet.
Danke für einen Tipp...
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