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Anlage Kind wann hinnzufügen oder ausfüllen

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    Anlage Kind wann hinnzufügen oder ausfüllen

    Guten Tag,
    ich habe den Verdacht, dass ich meine Frage zu diesem obigen Thema nicht richtig fertig erstellt habe. Finde ich nicht mehr.
    Also von vorn: Steuerhilfe für meine Schwiegersohn/Tochter - bisher keine Steuererklärungen...

    -2 Kinder

    13 (schwerbehinderung jetzt anerkannt deswegen rückwirkende Steuererklärung durch Nachfrage bis 2011)

    21 (geb.11/1993-bei noch nicht -durch Versorgungsamt- anerkannter Behinderung Ausbildungspraktikum 8/2012-8/2014)
    bis zum Ausbildungsende noch Kindergeldanspruch erhalten...danach ab 10/204 Anstellungsvertrag auf Abruf mit geringem Verdienst
    (vor der Ausbildung bis Hauptschulabschluß Reha- bzw. berufsvorbereitungsmaßnahmen vom BBW
    bzw. arbeitssuchend bzw. gemeldet bei Agentur für Arbeit - von dort-Familienkasse auch Kindergeld)

    - Lohnsteuerbescheinigungen von 2011 bis 2012 Kinderfreibeträge 2,0
    in 2013 - wie auch immer - dann nur Anzahl Kinderfreibetrag 2,0 - (1.1.-31.5. und 1,0 1.6.-31.12.)
    in 2014 - dann nur noch 1,0

    Für 2011 wurde schon eine Erklärung abgegeben - mit 2 x Anlage Kind (zumal erst in diesem Jahr der ältere 18 wurde)

    Frage: aufgrund der Konstellation obigen Hinweise -sollte /muss jetzt für 2012/13/14 auch eine 2. Anlage Kind ausgefüllt werden?

    Ich frage auch deshalb, weil jetzt - also ab 2012 - offensichtlich aufgrund Volljährigkeit - das System teilweise in den Zeilen 17 bis 21 Zusatzzeiten und Begründungen über Weiterbeschäftigung bzw. Nichtweiterführung usw- abfragt bzw. in der Plausibilitätsprüfung als Fehler bzw. zu ergänzend meldet.

    Danke für einen Tipp...
    Zuletzt geändert von ackibaun; 11.09.2015, 15:08.

    #2
    AW: Anlage Kind wann hinnzufügen oder ausfüllen

    Hallo,

    kannst du vielleicht deine Frage in klarer und sinnvoller Form stellen?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Kind wann hinnzufügen oder ausfüllen

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo,

      kannst du vielleicht deine Frage in klarer und sinnvoller Form stellen?

      Gruß FIGUL
      Danke, Entschuldigung - ich versuchs's - es werden aber doch ein paar Sätze für den Hintergrund,bevor ich die Frage klarer oder sinnvoller stelle -
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      Also: In 2011 ging ich davon aus - dass - weil 2 Kinder (13 und 21 - damals in 2011 18 werdend) noch zu Hause wohnen -
      ich zwei Anlagen Kind verwenden sollte - habe ganz leicht das im System mit Geburtsdatum versehen und alles ok.

      Jetzt ab 2012 bis 2014 will Elster bei der Anlage Kind 2 - weil Volljährigkeit erreicht - alles Mögliche über Arbeit oder Nichtarbeit, Ausbildung oder Unterbrechung Nichtfortsetzung usw. wissen... und da muss ich nun vieles recherchieren...

      Eigentlich will ich gar nicht -als Steuerlaie- dass er als Volljähriger 'berücksichtigt' wird, weil ich davon ausgehe, weil ich im Zweifel bin, ob es überhaupt Auswirkung auf die Steuerberechnung in dieser 'Kinderkonstellation' (habe ich ja beschrieben)hat...

      Die Frage war also, ob ich es ab 2012 -trotzdem muss/Pflicht - er hat trotz der vielen Sonderschulungen - Spezialausbildungen und Maßnahmen - auch immer Leerzeiten - gehabt - aber auch bis zum August 2014 noch Kindergeld bekommen - oder ob es eine 'Wahl' ist....das 2. Formular Kind mitauszufüllen..

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      Ich muss es nicht tun, gebe aber (einmalig - keine Sorge) eine Hintergrundschilderung ab....
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      Da in den zurückliegenden Jahren keine Erklärungen abgegeben wurden, hat die früher 5-köpfige Familie meiner Tochter/Schwiegersohnes aus meiner Sicht/Erfahrung immer kleinere Summen 'verschenkt'....
      auch deswegen, weil sie wegen der Behinderungen und damit verbundenen Krankheiten von 2 Söhnen (meine Tochter blieb deswegen zu Hause) zeitlich, physisch und psychisch oft genug am oder über'm Limit waren.

      Sie mussten Jahr für Jahr Behörden und Klinikwege mit unendlichen Formalitäten in Kauf nehmen mussten, bis schrittweise zumindest die Behinderung des jüngsten mit klareren medizinischen Gutachten den Weg für nachfolgendes frei machten...

      Für die definitive Feststellung/Gutachten der Behinderung des zweiten (21) -der nur begrenzt beruflichen Belastungen und Anfoderungen gewachsen ist, also nicht in Vollzeit arbeiten kann,fehlt zur Zeit wegen der Konzentration auf die Situation des jüngsten die Energie....(es gibt bei beiden jeweils mehr als 150 Seiten medizinische und psychologische -leider in der Vergangenheit oft nebelhaft umschriebene Beurteilungen -ähnlich unklar wie vielleicht meine Beschreibung hier)

      Die Steuererklärungen bzw. rückwirkende Erklärung 2011 wurden nur durch die endlich amtliche Anerkennung der Schwerbehinderung des jüngsten Sohnes -13- in Gang gesetzt, weil nur dieser Faktor (70% und hilflos) sich aus meiner Sicht und simulierend berechnet noch elementar im Betrag auf die Lohnsteuerrückerstattung auswirkt und ihre Kontakteinrichtung für Menschen mit Behinderungen auch dringend geraten haben, endlich auch rückwirkende Anträge einzureichen... Die fiktiven Berechnungsmodule zeigen es auch an..

      Danke für das Verständnis....

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Kind wann hinnzufügen oder ausfüllen

        Hallo,

        für jedes Kind für das man KG bezogen hat, sollte man eine Anlage Kind ausfüllen. Beachte zu den einzelnen Feldern die Ausfüllhilfe.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Anlage Kind wann hinnzufügen oder ausfüllen

          ... aber auch bis zum August 2014 noch Kindergeld bekommen
          Ich sehe gerade, dass die zentrale Frage schon beantwortet ist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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