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Rückzahlung ausgerechnet, Nachzahlung bekommen... Hilfe :(

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  • neysee
    antwortet
    AW: Rückzahlung ausgerechnet, Nachzahlung bekommen... Hilfe

    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
    Sorry, aber wie hast du denn dann deine Steuererklärung ausgefüllt? Ohne abtippen der Lohnsteuerbescheinigung geht das gar nicht, bei Elster kann man diese Daten nämlich nicht direkt in das Formular (=Anlage N) eintragen.
    Es sei denn, er nimmt gar kein ElsterFormular.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Rückzahlung ausgerechnet, Nachzahlung bekommen... Hilfe

    Hallo,

    >>>ach so, ok ich glaube nicht dass ich das gemacht habe...

    Sorry, aber wie hast du denn dann deine Steuererklärung ausgefüllt? Ohne abtippen der Lohnsteuerbescheinigung geht das gar nicht, bei Elster kann man diese Daten nämlich nicht direkt in das Formular (=Anlage N) eintragen.

    Stefan

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  • nat66
    antwortet
    AW: Rückzahlung ausgerechnet, Nachzahlung bekommen... Hilfe

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo nat66,

    die Lohnsteuerbescheinigung abtippen heißt nichts anderes als alle Angaben in die Anlage N die ja mit der Lohnsteuerbescheinigung anfängt zu übertragen und dann würden die Angaben zur RV, KV, PV und AV automatisch in die Anlage Vorsorgeaufwand graue Felder übernommen.

    Da hast du uns ja ganz schön raten lassen -> Das Insogeld sollte doch im Bescheid des Finanzamtes erwähnt sein, dass es dir aufgefallen wäre, die Abweichung zu deiner Lohnsteuerbescheinigung.
    Das erklärt jetzt ja einiges.
    ach so, ok ich glaube nicht dass ich das gemacht habe...

    Isogeld wurde leider nicht erwähnt, und ich habe echt nicht gedacht dass es damit zusammenhängen konnte.

    Danke nochmal, und hoffenlich nicht bis zum nächsten Mal

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Rückzahlung ausgerechnet, Nachzahlung bekommen... Hilfe

    Hallo nat66,

    die Lohnsteuerbescheinigung abtippen heißt nichts anderes als alle Angaben in die Anlage N die ja mit der Lohnsteuerbescheinigung anfängt zu übertragen und dann würden die Angaben zur RV, KV, PV und AV automatisch in die Anlage Vorsorgeaufwand graue Felder übernommen.

    Da hast du uns ja ganz schön raten lassen -> Das Insogeld sollte doch im Bescheid des Finanzamtes erwähnt sein, dass es dir aufgefallen wäre, die Abweichung zu deiner Lohnsteuerbescheinigung.
    Das erklärt jetzt ja einiges.

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  • nat66
    antwortet
    AW: Rückzahlung ausgerechnet, Nachzahlung bekommen... Hilfe

    Danke euch allen

    es scheint sich geklärt zu haben. Meine Firma ging Ende 2014 pleite. Das Isogeld haben wir aber erst ende Januar 2015 bekommen, die unfähige Buchhäterin hat aber dem FA übermittelt gehabt dass wir alles in 2014 bekommen haben. In 2013 hat sich dennen auch falsche Werte übermittelt, 2013 sollte ich angeblich nur 500€ bezahlt haben, das stimmt nicht, es waren ca 610€. Jetzt muss ich nur alle Belege nachreichen und damit ist es hoffentlich beendet.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
    Guten Tag,
    wurde die Lohnsteuerbescheinigung denn nicht "abgetippt"?
    was bedeutet das?

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Rückzahlung ausgerechnet, Nachzahlung bekommen... Hilfe

    Hallo nat66,

    auf alle Fälle solltest du mit deinem Finanzamt Kontakt aufnehmen und entweder die Anlage Vorsorgeaufwand nachreichen oder die Erklärung nochmal vollständig übermitteln und einen Dreizeiler formulieren als Antrag auf Änderung des Bescheides.

    Tschüß

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  • Kontierung
    antwortet
    AW: Rückzahlung ausgerechnet, Nachzahlung bekommen... Hilfe

    Guten Tag,
    wurde die Lohnsteuerbescheinigung denn nicht "abgetippt"?

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  • nat66
    antwortet
    AW: Rückzahlung ausgerechnet, Nachzahlung bekommen... Hilfe

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Du hast ja 2x 2014 angegeben.
    Beim Ersten fehlt schon mal die Anlage Vorsorgeaufwand.
    Beim Zweiten vermutlich auch.
    Es werden keine KV, PV und AV berücksichtigt.
    Offensichtlich hast du keine Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt. Widerspricht sich allerdings zu deinen Angaben in Zeile 11.
    Kontrolliere nochmal

    Gruß FIGUL

    ach so... das muss ich extra nochmal eingeben? ich habe gedacht die Beträge werden automatisch übernommen. Woher weiss ich viel wiel ich an meine KV usw bezahlt habe?

    ich habe die Anlage ausgefüllt und es macht gar keinen Sinn mehr, jetzt steht es dass ich knapp 2000€ züruck bekommen sollte..
    Zuletzt geändert von nat66; 17.09.2015, 13:45.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Rückzahlung ausgerechnet, Nachzahlung bekommen... Hilfe

    In deinen Bescheid-Daten fehlen die Vorsorgeaufwendungen (ges. Rentenversicherung, ges. KV).

    Sicher dass du eine Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt und abgegeben hast?



    Edit: WoW 3 Antworten in einer Minute :-)

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Rückzahlung ausgerechnet, Nachzahlung bekommen... Hilfe

    Hallo,

    Du hast ja 2x 2014 angegeben.
    Beim Ersten fehlt schon mal die Anlage Vorsorgeaufwand.
    Beim Zweiten vermutlich auch.
    Es werden keine KV, PV und AV berücksichtigt.
    Offensichtlich hast du keine Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt. Widerspricht sich allerdings zu deinen Angaben in Zeile 11.
    Kontrolliere nochmal

    Gruß FIGUL

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Rückzahlung ausgerechnet, Nachzahlung bekommen... Hilfe

    Hallo nat66,

    hast du die Anlage Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung dabeigehabt ?

    Da müssten doch deine Abzüge aus der Lohnsteuerbescheinigung für RV, KV ,PV und AV erscheinen.

    Das würde natürlich die Nachzahlung erklären.

    Tschüß

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  • nat66
    antwortet
    AW: Rückzahlung ausgerechnet, Nachzahlung bekommen... Hilfe

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo nat66,
    haben sich die Beträge nicht geändert ? Hast du mal verglichen Elster mit Bescheid Finanzamt unter festgesetzt werden, Abzug vom Lohn und verbleibende Beträge ?

    Und ein Minus bei verbleibende Beträge heißt -> du bekommst diesen Betrag zurück, das ist dir klar ?

    Tschüß
    Moin,

    ne die Beträge haben sich nicht geändert... und ja ich vestehe wenn minus davor steht, aber auf dem Bescheid steht leider kein mimus.

    ich poste mal hier was bei mir raus kommt und was auf dem Bescheid steht:

    Berechnung

    für 2014 über

    Einkommensteuer und

    Solidaritätszuschlag



    | Festgesetzt werden | 1.727,00 | 94,98 | |

    | Abzug vom Lohn | -1.268,00 | -69,22 | |

    | verbleibende Beträge | 459,00 | 25,76 | 484,76 |




    Berechnung des zu versteuernden Einkommens

    Insgesamt

    € €

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit e

    Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 17.639

    ab

    Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . -1.000

    Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16.639 . . . . . . . . . . . . . . 16.639

    n

    i

    Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 16.639 . . . . . . . . . . . . . . 16.639

    Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16.639

    l



    Sonderausgaben

    ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben

    weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . 37

    n

    davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

    Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . . . 37. . . . -37

    ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben

    Berufsausbildungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67

    Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -67

    Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16.535

    O



    Berechnung der Einkommensteuer

    zu versteuern nach dem Grundtarif. . . . . . . . . . . 16.535 . . . . . . . . . . . . . . 1.727

    r

    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.727



    Berechnung des Solidaritätszuschlags

    e



    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.727

    Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.727

    t

    davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94,98

    Restbetrag für 2014 s



    Steuerbelastung

    l

    Ihre Einkommensteuerbelastung ( 1.727,00 €) bezogen auf das

    zu versteuernde Einkommen ( 16.535 €) beträgt 10,44 %.



    Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der

    E

    Gesamtbetrag der Einkünfte ( 16.639 €) um abziehbare Aufwendungen

    (z. B. Vorsorgeaufwendungen u. a.) in Höhe von insgesamt 104 € gemindert.


    Auf dem Bescheid für 2014 steht:

    Festgesetz werden: Einkommenssteuer 1359€ Soli: 74,74€
    ab Steuerabzug vom Lohn 1268€ 69,22€
    verbleibende Steuer 91€ 5,52€
    mithin sund zuwenig entrichtet 91€ 5,52€

    bitte zahlen sie bis blah blah blah




    2013 kann ich grad im Elster nicht aufmachen :/

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Rückzahlung ausgerechnet, Nachzahlung bekommen... Hilfe

    Hallo nat66,
    haben sich die Beträge nicht geändert ? Hast du mal verglichen Elster mit Bescheid Finanzamt unter festgesetzt werden, Abzug vom Lohn und verbleibende Beträge ?

    Und ein Minus bei verbleibende Beträge heißt -> du bekommst diesen Betrag zurück, das ist dir klar ?

    Tschüß

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  • nat66
    antwortet
    AW: Rückzahlung ausgerechnet, Nachzahlung bekommen... Hilfe

    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
    und arbeitslos warst du 2014 nicht?

    Was steht denn in den Erläuterungen des Bescheides?

    Ruf ggf. im FA an und lass es dir erklären.
    nein, erst ab 2015.

    Es steht nur eine Standarteklärung drin, nichts was sich direkt auf die Rückzahlung bezieht.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo nat66,
    beim ersten Durchschauen ist mir aufgefallen, dass du bei den Vorsorgeaufwendungen Seite 1 Zeile 11 Nein angekreuzt hast, das ist aber falsch, dein Arbeitgeber trägt doch auch einen Teil für KV und PV und das Finanzamt hat offensichtlich korrigiert auf JA und damit hast du die Abweichung zu deiner Elsterberechnung und dem Bescheid des FA. Ändere doch mal im Elsterformular das Kreuz und schau dann was Elster dir sagt -> müsste identisch mit dem Finanzamt sein.

    Da hättest du erst einmal die Abweichung erläutert.
    Tschüß
    ich das Kreuz eben geändert, und es steht trozdem eine Rückzahlung drin...

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Rückzahlung ausgerechnet, Nachzahlung bekommen... Hilfe

    und arbeitslos warst du 2014 nicht?

    Was steht denn in den Erläuterungen des Bescheides?

    Ruf ggf. im FA an und lass es dir erklären.

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