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Kindschaftsverhältnis

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    Kindschaftsverhältnis

    Wir haben ein Pflegekind. Das Elster Formular möchte partout in Zeile 11 Angaben, die ich nicht machen kann. Was nun ?

    #2
    AW: Kindschaftsverhältnis

    Hallo,

    die Daten der leibl. Mutter / des Vaters sollten doch erfahrbar sein?
    Oder woran klemmt es genau?
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Kindschaftsverhältnis

      Angaben zu den leiblichen Eltern müssten, so wie ich die Eingabehilfe zu den Zeilen 10 und 11 verstehe, in der Regel eigentlich nicht gemacht werden, wenn das Pflegekindverhältnis zu beiden Pflegeelternteilen das ganze Jahr bestanden hat.

      Richtig ist leider, dass ElsterFormular motzt, wenn Zeile 11 leer bleibt. Trägt man jedoch eines der Pflegeelternteile dort ein und kreuzt erneut Pflegekind an, geht die Plausi durch.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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        #4
        AW: Kindschaftsverhältnis

        Hallo, danke für die Antworten.
        Das Eintragen eines Elternteils habe ich schon versucht, nur, dann soll ich eintragen von wann bis wann das Kind im vergangenen Jahr dort gelebt hat, nur, es hat nie dort gelebt.

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          #5
          AW: Kindschaftsverhältnis

          Zitat von moniks Beitrag anzeigen
          Hallo, danke für die Antworten.
          Das Eintragen eines Elternteils habe ich schon versucht, nur, dann soll ich eintragen von wann bis wann das Kind im vergangenen Jahr dort gelebt hat, nur, es hat nie dort gelebt.
          in dem Punkt wird nach dem Kindschaftsverhältnis gefragt und nicht ob das Kind dort gelebt hat.
          Wenn das Kindschaftsverhältnis also z.B. das ganze Jahr bestand, wird entspr. 0101 3112 eingetragen.

          Ist es wirklich ElsterFormular?
          Gruß, Basteltyp

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            #6
            AW: Kindschaftsverhältnis

            Das Eintragen eines Elternteils habe ich schon versucht, nur, dann soll ich eintragen von wann bis wann das Kind im vergangenen Jahr dort gelebt hat, nur, es hat nie dort gelebt.
            Mein "Ausweg" war, mich selbst auch in Zeile 11 einzutragen und zwar mit 01013112 und dort erneut Pflegekind anzukreuzen, obwohl in der Zeile 10 schon 2-mal Pflegekind angekreuzt war.

            Meiner Meinung nach ist das ein Programmfehler und zwar im Feld 03 (Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau/LP). Da färbt sich nämlich das Ankreuzfeld leibliches Kind gelb, obwohl Pflegekind angekreuzt ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Kindschaftsverhältnis

              Ich habe das mit dem Pflegekind inzwischen im ElsterOnline-Portal -EOP- getestet.

              Dort wird das anstandslos akzeptiert, wobei man im EOP die Dauer des Kindschaftsverhältnisses sowohl beim Steuerpflichtigen wie auch beim Ehegatten explizit angeben kann bzw. muss.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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